Elektro- und Hybridfahrzeuge

BMV: Betriebliches Mobilitätsmanagement

Fördergegenstand und -bedingungen


Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Förderschwerpunkte und beabsichtigten Zwecke der Förderrichtlinie zu erfüllen und der Reduktion von CO2-Emissionen dienen.

Die förderfähigen Maßnahmen im Schwerpunkt Breitenförderung basieren auf vorliegenden Mobilitätskonzepten oder konzeptionellen Überlegungen und beinhalten bewährte Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, Maßnahmen zur Elektrifizierung des Fuhrparks und Maßnahmen zur Schaffung von Informationsangeboten, z. B. Mobilitäts- oder Gesundheitstage. Dem Förderaufruf wird eine abschließende Liste der Maßnahmen beigefügt.

Für den Schwerpunkt Initialförderung werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzepts für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements in Form eines Beratungsberichtes gefördert. Die standardisierten Beratungen umfassen die Ermittlung der Ist-Situation, die Definition der Soll-Situation und die Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Es sind zudem realisierbare CO2-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben.

In den jeweiligen Förderaufrufen wird der Gegenstand der Förderung näher ausgeführt.

Förderhöhe


Schwerpunkt "Initialförderung":

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Erstberatung, bestehend aus einer Bestandsaufnahme und der Entwicklung eines maßgeschneiderten, nachhaltigen Mobilitätskonzepts.

Förderhöhe

  • Es werden Beratungskosten von bis zu 5.000 Euro gefördert.

Schwerpunkt "Breitenförderung":

zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs
  • Radabstellanlagen
  • Duschen und Umkleiden
  • Ladesäulen
  • Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern
  • Mobilitätsaktionstage
  • Dienstliche Nutzung von Carsharing und Mietangeboten
  • App- und Software-Lösungen

Förderhöhe

  • 50 % für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende; Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro
  • 60 % für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Jahresumsatz/Jahresbilanz bis 10 Millionen €)
  • bis zu 60.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss unter Berücksichtigung der Förderung gesichert sein.

Weitere Infor­ma­tionen


Übersicht zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

https://link.energy4climate.nrw/2E1FUp

Informationen zum Verfahren

https://link.energy4climate.nrw/ZmoDX5

Förderaufruf Schwerpunkt „Initialförderung“

https://link.energy4climate.nrw/DUkyqs

Förderaufruf Schwerpunkt „Breitenförderung“

https://link.energy4climate.nrw/OCT4vN

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Fördergeber
  • Bund
Stand

01.11.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.