Dach-PV-Anlagen
Installierte Nennleistung bis 10 kWp:
Installierte Nennleistung 10 kWp bis 40 kWp:
Installierte Nennleistung 40 kWp bis 100 kWp:
Installierte Nennleistung 100 kWp bis 400 kWp:
Installierte Nennleistung 400 kWp bis 1.000 kWp:
Installierte Nennleistung über 1.000 kWp:
Freiflächen-PV-Anlagen
Gefördert werden Freiflächen-PV-Anlagen auf folgenden Flächen:
Förderhöhe
Agri PV:
Gesonderte Bedingungen für Bürgerenergieanlagen
Aktuelle Fördersätze für PV-Anlagen
https://link.energy4climate.nrw/ZXihwu
Informationen der Bundesnetzagentur zu den Ausschreibungen für Dachanlagen
https://link.energy4climate.nrw/H7PKKd
Informationen der Bundesnetzagentur zu den Ausschreibungen für Freiflächen-PV
https://link.energy4climate.nrw/ivpZly
Strom aus Photovoltaikanlagen
Stromnetzbetreiber
19.01.2024
Gefördert werden Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:
Antragsberechtigt sind:
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern diese keine Beihilfe enthalten.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.
Weitere Informationen, Richtlinie und Merkblatt:
https://link.energy4climate.nrw/5zrT7G
Konditionenübersicht der KfW:
https://link.energy4climate.nrw/ysEwMk
Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration
Banken und Sparkassen
04.03.2024
Gefördert wird:
Weitere Informationen und Richtlinie:
https://link.energy4climate.nrw/SREaxE
Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen für Mieterstrom auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum
Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung
06.07.2023
Gefördert werden:
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Weitere Informationen, Merkblätter und Kontaktdaten:
https://link.energy4climate.nrw/ocr9ow
Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung
13.12.2022
Seit dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Website der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
Förderbedingungen unter anderem:
Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher:
Wasserstoffbasierte Heizkessel:
Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/yvqzEn
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Komponenten für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung
Bezirksregierung Arnsberg
15.02.2024
Zuschusshöhe:
https://link.energy4climate.nrw/8aTzOl
Kontakt: NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Biomasseanlagen in Kombination mit Solarthermie- oder PV-Anlagen
https://link.energy4climate.nrw/sKWEBz
Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für Wärmepumpen in Verbindung mit PV-Anlage
Bezirksregierung Arnsberg.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.