Wärmepumpe

BAFA: BEG - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie oder Abwärmenutzung. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Errichtung eines Gebäudenetzes: erstmalige gemeinsame Wärmeversorgung von mind. zwei Bestandsgebäuden
  • Umbau bestehender Netze: Austausch des Wärmeerzeugers und/oder Erneuerung von Leitungen und Komponenten
  • Erweiterung bestehender Netze: zusätzliche Wärmeerzeuger und/oder Ausbau des Verteilnetzes
  • Anschluss weiterer Gebäude im Zuge von Errichtung, Umbau oder Erweiterung: gefördert werden nur die netzseitigen Komponenten auf dem Grundstück wie Rohrleitungen und Übergabestationen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

Antragsberechtigte:

  • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.

  • Zuschussquote: 30 % Grundfördersatz
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen (Öl, Kohle, Gasetagen, Nachtspeicher, Biomasse)
  • Einkommensbonus: +30 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
  • Emissionsminderungs-Zuschlag: Pauschaler Zuschlag von 2.500 € für Biomasseanlagen, wenn bestimmte Emissionsgrenzwerte für Staub eingehalten werden.

Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:

  • bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
    bis zu 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit
    bis zu 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit ab der 7.
  • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 € pro Vorhaben

Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden:

  • Bis 150 m² Nettogrundfläche: 30.000 Euro
    ab 150-400 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 200 Euro pro m²
    ab 400-1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 120 Euro pro m²
    ab 1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 80 Euro pro m²
  • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1625

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, sofern die erzeugte Wärme überwiegend (mindestens 50 %) prozessbezogen genutzt wird, bspw. für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten sowie für die Erbringung von Dienstleistungen. Förderfähige Anlagen sind:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Wärmegewinnung
  • Wärmepumpen zur Erzeugung von Prozesswärme
  • Oberflächennahe und tiefe Geothermieanlagen
  • Anlagen zur Nutzung fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), welche erneuerbare Energien nutzen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Nachweis der prozessbezogenen Nutzung von mindestens 50 % der erzeugten Wärme durch Wärmebilanz sowie Dokumentation über drei Jahre ab Inbetriebnahme
  • Biomasseanlagen: Nachweis über Mindestwirkungsgrad durch Herstellererklärung sowie Dokumentation von Menge, Herkunft und Heizwert des eingesetzten Brennstoffs.
  • Für KWK-Anlagen ist eine Verzichtserklärung auf EEG-/KWKG-Förderungen erforderlich.
  • Der ausschließlich redundante Einsatz von Wärmeerzeugern ist nicht förderfähig.
  • Nachweislich müssen mehr als 50 % der erzeugten Wärme für prozessbezogene Zwecke eingesetzt werden: Bilanzierungspflicht der Prozesswärme per Wärmebilanz und Dokumentationspflicht ab Inbetriebnahme über drei Jahre

Antragsberechtigte:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen
  • Kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • Freiberuflich Tätige (wenn die Betriebsstätte überwiegend für die Tätigkeit genutzt wird)
  • Contractoren, sofern sie Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen umsetzen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionsgesamtkosten:

  • Zuschussquote: Kleine Unternehmen bis zu 60 %, Mittlere Unternehmen bis zu 50 %, Großunternehmen bis zu 40 %
  • Für Biomasseanlagen bis zu 55 % (kleine), 45 % (mittlere), 35 % (große Unternehmen)
  • Zuschussmaximum: 20 Mio. Euro je Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen
  • Mindestinvestition: 2.000 € pro Vorhaben
  • Zusätzlich sind Nebenkosten bis zu 30 % der Investitionskosten förderfähig.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/eCmAXW

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Telefon: 06196 908-1883

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

BMWE: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Fördergegenstand und -bedingungen

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen
  • Nutzung von Prozessabwärme
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/ oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung in industriellen und gewerblichen Prozessen
  • Energie- und/ oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Beschaffung und Errichtung von Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung: Solarkollektorenanlagen, Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse, Wärmepumpen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/ oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energieträger
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie seine Erzeugung, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

ausgeschlossen sind u .a.:

  • Maßnahmen, die per Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtend sind.
  • Bauliche Maßnahmen, wenn sie nicht als Nebenkosten für förderfähige Maßnahmen anerkannt werden.
  • Eigenleistungen des Antragstellers oder von Partnerfirmen.

Förderbedingungen

  • Durch die Maßnahme müssen Energie- und Ressourceneinsparungen und damit verbundene THG-Einsparungen erzielt werden.
  • Erforderlich ist ein Einsparkonzept, das von einem Energieberater oder einer Energieberaterin erstellt werden muss. Dieses wird ebenfalls gefördert.
  • Die energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit der Investitionen ohne Inanspruchnahme einer Förderung muss mindestens vier Jahre betragen.
  • Ausschlaggebend für die Förderentscheidung ist die jährliche Reduzierung der THG-Emission pro Fördereuro = Fördereffizienz
  • Umsetzungszeit des Projektes inkl. Nachweise: maximal 4 Jahre; Verlängerung auf 5 Jahre bei Maßnahmen im Rahmen von Transformationskonzepten
  • Mit der Maßnahme darf erst NACH dem Erhalt der Förderzusage begonnen werden.
  • Nutzungspflicht: Die geförderten Investitionen müssen nach Inbetriebnahme mind. drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden.

Wettbewerb

  • Zweistufiges Antragsverfahren: Die Projektskizze kann fortlaufend eingereicht werden. Nach positiver Bewertung der Skizze kann der Antrag zusammen mit dem Einsparkonzept nur in einer laufenden Wettbewerbsrunde eingereicht werden.
  • Antragsteller legt die Förderhöhe innerhalb der Förderhöhengrenzen selbst fest.
  • Höhe der jährlichen CO2-Einsparung pro Fördereuro entscheidet über Zuschlag.
  • Anträge werden absteigend sortiert (Antrag mit höchster jährlicher CO2-Einsparung je Fördereuro steht oben)
  • Bei gleicher Einsparquote steht derjenige mit der höchsten absoluten CO2-Einsparung oben
  • Pro Ausschreibungsrunde wird eine bestimmte Menge an Fördermitteln ausgeschüttet und auf die Anträge verteilt, bis der Fördermitteltopf leer ist.
  • d. h. je kleiner die beantragte Fördersumme, desto höher die Chancen, die Förderung zu bekommen.
  • Es werden jährlich mehrere Wettbewerbsrunden durchgeführt.
  • Anträge, die bei einer Runde keine Förderzusage erhalten haben, können in einer späteren Runde erneut eingereicht werden.

Pro Jahr sind mehrere Wettbewerbsrunden mit entsprechenden Stichtagen vorgesehen.

Antragsberechtigt

Alle Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren


Förderhöhe

  • Förderfähig sind die gesamten effizienzbezogenen Investitionskosten
  • Fördersumme: max. 20 Mio Euro pro Investitionsvorhaben
  • Förderquote: max. 60 % der förderfähigen Kosten (Investitionskosten inklusive Nebenkosten)

Kumu­lier­bar­keit

Zuwendungen aus dieser Förderprogramm sind nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.

Eine parallele Antragstellung beim BAFA oder bei der KfW im Programm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Zuschuss/ Kredit" ist nicht möglich.

Weitere Infor­ma­tionen

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen.

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Fördergeber
  • Bund
Stand

05.06.2025

KfW: BEG - Ergänzungskredit (Wohngebäude)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden oder Wohneinheiten in Deutschland, sofern bereits eine Zuschusszusage nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vorliegt und diese noch nicht ausgezahlt wurde. Abhängig vom Haushaltseinkommen stehen zwei Kreditvarianten zur Verfügung.

Ergänzungskredit Plus

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die

  • eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA nach der RichtlinieBEG EMauf ihren Namen vorweisen können (nicht älter als 12 Monate) zurückliegt,
  • Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit sind,
  • das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen und
  • deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
Ergänzungskredit

Antragsberechtigt sind Investierende, auf deren Name eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie BEG EM vorliegt:

  • Natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem max. Kreditbetrag von 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.

Weitere Infor­ma­tionen


Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/jy7OWc

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt
Ergänzende Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, für die bereits eine Zuschussförderung nach der BEG EM zugesagt wurde.
Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

KfW: BEG - Nichtwohngebäude Kredit

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzgebäudestufen (EE) erreichen:
    - Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH
    - Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
    - Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
    - Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH

    Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
    - Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
    - Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
    - Effizienzgebäude 70 WPB, 70 EE WPB oder 70 NH WPB

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse).

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
Antragsberechtigte:
  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss:

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden:
    Kreditbetrag: max. 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche, bis zu 10 Mio. Euro je Vorhaben zzgl. Tilgungszuschuss in Abhängigkeit zum erreichten Effizienzstandard.

  • Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung:
    Kreditbetrag:10 Euro je m² Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben zuzüglich Tilgungszuschuss in Höhe von 50 %.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/ZvItg5

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001


Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

KfW: BEG - Wohngebäude Kredit

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen (EE) erreichen:
    • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
    • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
    • Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH

    • Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
      - Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
      - Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
      - Effizienzhaus 70 WPB, 70 EE WPB oder 70 NH WPB

    • Serielle Sanierung (SerSan):
      - Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
      - Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse)

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemein­schaften
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Soziale Organisationen und Vereine
  • Contracting-Geber

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss:

  • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden:
    Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus, zzgl. Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzhaus-Standard zwischen 5 und 45 %
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
    Kreditbetrag: bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben, zzgl. Tilgungszuschuss in Höhe von 50 %.
  • Nachhaltigkeitszertifizierung:
    Kreditbetrag: Ein- und Zweifamilienhäuser 10.000 Euro pro Vorhaben; Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/ky95BS

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

KfW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Förderfähig sind Investitionen über sechs Module.

Modul 1:QuerschnittstechnologienAustausch von Bestandsanlagen durch hocheffiziente Aggregate:

  • Elektromotoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien – Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereit­stellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Material­strömen zur Einbindung in ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem
  • Energiemanagementsoftware inklusive Schulungskosten

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Maßnahmenspezifische Finanzierung durch eine Basis- und Premiumförderung oder durch einen Dekarbonisierungsbonus.

Basisförderung:

  • Flurförderfahrzeuge
  • Optimierung Biogasanlagen
  • Spritzgießmaschinen
  • Laserschneidanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Kühlmöbel für Lebensmittel

Premiumförderung:

  • Prozess- und Verfahrensumstellung
  • Abwärmenutzung
  • Optimierung der Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Produktionsprozessen
  • Energie- und oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zum Austausch eines fossilen Energieträgers durch einen erneuerbaren Energieträger
  • Elektrifizierung von Prozessen

Dekarbonisierungsbonus (zusätzlich zur Premiumförderung):

  • Außerbetriebliche Abwärmenutzung inkl. Abwärmeerschließung
  • Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.
  • Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.

Modul 5: Förderung von Transformationsplänen

  • Unterstüzung bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität
  • Erstellung eines Transformationsplans

Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

  • Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
  • Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Förderfähig sind zusätzlich bis zu 30 % der Nebenkosten, wie u. a. für Planung, Installation und Messkonzepte.

Antragsberechtigte mit einem Standort in Deutschland:

  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
  • Kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind.

Förderhöhe

Die Förderung kann entweder als zinsverbilligter Kredit über die KfW oder alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Die Förderhöhe der zuwendungsfähigen Investitionsgesamtkosten variiert je nach Modul und Unternehmensgröße (KU = Kleines Unternehmen, MU = Mittleres Unternehmen, GU = Großunternehmen).

Modul 1Querschnittstechnologien
  • Förderhöhe: KU 25 % MU: 20 %, GU keine Förderung
  • Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro
Modul 2Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %
  • Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro.
Modul 3 – Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik, Sensorik u. Energiemanagement Software
  • Förderhöhe: KU 45 %, MU: 35 %, GU:25 %
  • Max. Kreditbetrag:20 Mio. Euro
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Förderhöhe Basisförderung: KU 15 %, MU 10 %, GU keine Förderung
  • Max. Zuschuss (kein Kredit): 200.000 Euro
  • Förderhöhe Premiumförderung: KU 45 %, MU 35 %, GU 25 % zzgl. 10 % Dekarbonisierungsbonus
  • Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro

Modul 5 – Förderung von Transformationsplänen

  • Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %.
  • Max. Kreditbetrag: 80.000 Euro.

Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen:

  • Förderhöhe: KU 33 %, keine Förderung von MU und GU
  • Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/cE5W6O

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Förderinhalt

Maßnahmen, die die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

KfW: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Investitionen in den Neubau und den Ersterwerb klimafreundlicher und flächeneffiziente Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland. Förderfähige Maßnahmen sind:
  • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
  • Planung und Baubegleitung sowie Erstellung der Lebenszyklusanalyse sowie der Lebenszykluskosten durch Expert:innen für Energieeffizienz
Förderbedingungen sind unter anderem:
  • Erreichung mindestens der Effizienzhaus-Stufe 55
  • Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
  • Nachweis einer Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche
  • Unterschreitung der Grenzwerte ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus
  • Verzicht auf eine Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energien oder Biomasse

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts, z. B. Wohnungsbaugenossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits – Annuitäten- oder endfälliges Darlehen – zur Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten mit einem Kredithöchstbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/x0Pls8

Kontakt::
KfW Servicenummer: 0800 539 9001


Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

22.10.2025

NRW.BANK.Invest Zukunft

Fördergegenstand und -bedingungen


Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit schaffen Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und gestalten Zukunft. Deshalb können mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft die unterschiedlichsten Vorhaben realisiert werden – aus den Bereichen Klimaschutz(technologien), Umweltschutz, Mobilität oder Circular Economy genauso wie mit Blick auf den Effizienz und Einsparungen. Das gilt auch für die Einführung völlig neuer Technologien und Verfahren.

Antragberechtigt sind

  • Unternehmen (*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen.)
  • Angehörige der freien Berufe

Förderhöhe


  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Höchstbetrag: 10 Mio. €
  • Laufzeiten:
    • 3, 4, 5, 6, 7 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr
    • 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
    • 10 Jahre mit 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz:
    • fest für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Tilgungsnachlass
    • Für kleine (KU) und mittlere (MU) Unternehmen wird in Kombination mit dem Darlehen ein Tilgungsnachlass mitbeantragt, sodass dieser fester Bestandteil des zu beantragen Darlehens ist. Dessen Höhe bemisst sich nach der jeweiligen Einstufung des/der Beihilfeempfängers/Beihilfeempfängerin als KU oder MU und den tatsächlich anfallenden förderfähigen Kosten des Darlehens.
      Darlehensvolumen <= 1 Mio. €: 10 % (MU) bzw. 20 % (KU)
      Darlehensvolumen > 1 Mio. €: 5 % (MU) bzw. 10 % (KU)
      Damit der Tilgungsnachlass berücksichtigt wird, ist es zwingend erforderlich die Verwendungsbestätigung über die Verwendung der Mittel und die genannten Kosten innerhalb der tilgungsfreien Zeit zu erbringen.
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Kumu­lier­bar­keit


Eine Kumulierung der unter diesem Programm gewährten Förderungen mit anderen Beihilfen, einschließlich De-minimis Beihilfen, ist unter Beachtung der Kumulierungsregeln nach Art. 5 De-minimis-VO sowie nach Art. 8 AGVO möglich.

Weitere Infor­ma­tionen


Weitere Informationen, Merkblatt und Kontakt:

https://link.energy4climate.nrw/ZzGnWs

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Investitionsförderung in den Bereichen Klimaschutz(-technologien), Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz, Mobilität, Digitalisierung, Innovation

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Hausbankenverfahren

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

01.11.2025

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.1 Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Fortbildungslehrgänge im Bereich der Kommunalen Wärmeplanung:

  • Lehrgänge mit einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten
  • Curriculum des Kurses enthält Inhalte gemäß Wärmeplanungsgesetz (20.12.2023) und Landeswärmeplanungsgesetz NRW (10.12.2024), insbesondere:
    - Eignungsprüfung
    - Bestandsanalyse
    - Potenzialanalyse
    - Zielszenario
    - Methoden und Kommunikationsstrategien für Beteiligungsverfahren
    - Praxisübungen zur Nutzung kostenlos verfügbarer Wärmedaten in NRW

Antragsberechtigte:

  • Kommunen
  • Kommunale Unternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Bereich der Koordination oder Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung tätig sind.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag, maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.500 Euro bzw. bei finanzschwachen Kommunen maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.750 Euro je Beschäftigtem
  • maximal drei Weiterbildungen je Kommune/Unternehmen jährlich
  • maximal pro Beschäftigter oder Beschäftigtem eine Fortbildung pro Jahr

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/nb0lek

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Weiterbildungen im Bereich Kommunale Wärmeplanung

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.2 Bildungsprämie Wärmepumpe

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen gemäß der Richtlinie VDI 4645-1:2023-04 oder an vergleichbaren Fortbildungen, die sich an technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte in Sanitär-, Heizungs- und Klimabetrieben sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben richten.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Technische Führungskräfte bzw. planungsverantwortliche Beschäftigte sind diejenigen Mitarbeitenden, die mit Aufgaben der Planung und Projektierung von Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen betraut sind. Die Teilnahme an Fortbildungen für operativ vor Ort tätige Monteurinnen und Monteure wird nicht gefördert.
  • Mindestinhalte der Fortbildung umfassen die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Voruntersuchung und Konzepterstellung, die Detailplanung inklusive Dimensionierung der Anlagenkomponenten, Kostenbetrachtungen, die Inbetriebnahme, die Unterweisung der Betreiberin oder des Betreibers sowie die Dokumentation.

Antragsberechtigte:

  • Sanitär-Heizung-Klima-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag

  • maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigten
  • maximale Fördersumme 1.500 Euro je Beschäftigten

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/lNfW3K

Kontakt
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Fortbildungslehrgänge

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.6 Förderung von Konzepten zur Nutzung von Prozesswärme

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen im Rahmen der Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • In den Konzepten sind Möglichkeiten zu prüfen hinsichtlich:
    a) Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und/oder Kältebereitstellung und -nutzung
    b) Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion
    c) effiziente elektrische Wärmeerzeugung auch unter Berücksichtigung von Speichertechnologien
    d) effizienter Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse
    e) optional: effiziente und CO2-mindernde externe Bereitstellung von Abwärme und/oder zur effizienten und CO2-mindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion
  • Die Untersuchungen, Beratungen und Konzeptionen haben durch eine qualifizierte Beraterin bzw. einen qualifizierten Berater zu erfolgen.

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden
  • Die Antragstellenden müssen wirtschaftlich in den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) oder 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, tätig sein (siehe weitere Informationen).

Förderhöhe

  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 25.000 Euro.
  • Bei Bereitstellung oder Einbindung externer Abwärme:
    bis zu 50 % bei einer Maximalförderung von 45.000 Euro.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen:
    bis zu 60 % bei einer Maximalförderung von 45.000 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/MZZ80F

Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) – Wirtschaftsabteilungen

https://link.energy4climate.nrw/cRtmhq

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Konzepte zur Nutzung von Prozesswärme

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.1.2 Kalte Nahwärmenetze

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden kalte Nahwärmenetze.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Das Netz muss den Kriterien der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) entsprechen und der Versorgung Dritter dienen.
  • Die bereitgestellte Wärme muss vorwiegend aus erneuerbaren Quellen oder effizient genutzter Abwärme gespeist werden, die Netze müssen eine Übertragungstemperatur von in der Regel bis zu 20°C haben.
  • Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Netzes (Energieträger, CO2-Emissionen etc.) sind durch den Netzbetreiber zu veröffentlichen.

Antragsberechtigte:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 200.000 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/avZ9uJ

Kontakt:

NRW direkt; Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt
Kalte Nahwärmenetze
Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.4.2 Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Wärmepumpen sowie alle auf dem Grundstück erforderlichen Anschluss- und Verbindungsarbeiten zur Anbindung der Wärmepumpe an das kalte Wärmenetz eines Versorgers.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Zuwendungsfähig sind ausschließlich Anlagen, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet oder als förderfähig anerkannt sind.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 1.500 Euro je Anlage.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/dY1hdE

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.1 Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 m Tiefe (Bohrtiefe).
  • Die Auslegung und Ausführung muss gemäß Richtlinie VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme muss den Anforderungen des LANUV-Arbeitsblatts 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“ entsprechen.
  • Die Jahresarbeitszahl der anzuschließenden Wärmepumpenanlage muss den Technischen Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" genügen.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

  • Erdwärmesonden:
    35 Euro pro Bohrmeter (Neubau) bzw. 50 Euro pro Bohrmeter (Bestandsbau)
  • Erdwärmekollektoren:
    15 Euro pro Quadratmeter (Neubau) bzw. 35 Euro pro Quadratmeter (Bestandsbau)
  • Brunnenbohrungen:
    5 Euro pro Liter und Stunde Förderleistung der Pumpe
  • Förderhöchstgrenzen: Neubauten 8.000 Euro bzw. Bestandsgebäude 12.000 Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/a9QuNi

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Erdwärmesonden,
Erdwärmekollektoren
Brunnenbohrungen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.3 Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden die notwendigen Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, um den zum Betrieb der Wärmepumpe benötigen Strom aus einer am Gebäude befindlichen Photovoltaikanlage nutzen zu können.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Förderfähig sind die für die Verbindung einer geothermischen Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage erforderlichen Komponenten.
  • Eines der beiden Geräte muss neu installiert und das jeweils andere seit mindestens einem Jahr am Standort betrieben werden und darf noch nicht mit den entsprechenden Schnittstellen ausgestattet sein.
  • Die Photovoltaikanlage muss eine Nennleistung von mindestens vier Kilowatt-Peak aufweisen.
  • Die Wärmepumpe muss das „SG-Ready-Label“ aufweisen.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 750 Euro je Gebäude und Standort.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/sKWEBz

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg.

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.