Fördergegenstand und -bedingungen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Förderfähig sind Investitionen über sechs Module.
Modul 1:Querschnittstechnologien–Austausch von Bestandsanlagen durch hocheffiziente Aggregate:
- Elektromotoren und Antriebe
- Elektrisch angetriebene Pumpen
- Ventilatoren
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
- Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien – Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme
- Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem
- Energiemanagementsoftware inklusive Schulungskosten
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Maßnahmenspezifische Finanzierung durch eine Basis- und Premiumförderung oder durch einen Dekarbonisierungsbonus.
Basisförderung:
- Flurförderfahrzeuge
- Optimierung Biogasanlagen
- Spritzgießmaschinen
- Laserschneidanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Kühlmöbel für Lebensmittel
Premiumförderung:
- Prozess- und Verfahrensumstellung
- Abwärmenutzung
- Optimierung der Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Produktionsprozessen
- Energie- und oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen zum Austausch eines fossilen Energieträgers durch einen erneuerbaren Energieträger
- Elektrifizierung von Prozessen
Dekarbonisierungsbonus (zusätzlich zur Premiumförderung):
- Außerbetriebliche Abwärmenutzung inkl. Abwärmeerschließung
- Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.
- Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.
Modul 5: Förderung von Transformationsplänen
- Unterstüzung bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität
- Erstellung eines Transformationsplans
Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
- Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
- Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Förderfähig sind zusätzlich bis zu 30 % der Nebenkosten, wie u. a. für Planung, Installation und Messkonzepte.
Antragsberechtigte mit einem Standort in Deutschland:
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
- Kommunale Unternehmen
- Landesunternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind.
Förderhöhe
Die Förderung kann entweder als zinsverbilligter Kredit über die KfW oder alternativ als Investitionszuschuss über das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Die Förderhöhe der zuwendungsfähigen Investitionsgesamtkosten variiert je nach Modul und Unternehmensgröße (KU = Kleines Unternehmen, MU = Mittleres Unternehmen, GU = Großunternehmen).
Modul 1–Querschnittstechnologien
- Förderhöhe: KU 25 % MU: 20 %, GU keine Förderung
- Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro
Modul 2–Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %
- Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro.
Modul 3 – Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik, Sensorik u. Energiemanagement Software
- Förderhöhe: KU 45 %, MU: 35 %, GU:25 %
- Max. Kreditbetrag:20 Mio. Euro
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Förderhöhe Basisförderung: KU 15 %, MU 10 %, GU keine Förderung
- Max. Zuschuss (kein Kredit): 200.000 Euro
- Förderhöhe Premiumförderung: KU 45 %, MU 35 %, GU 25 % zzgl. 10 % Dekarbonisierungsbonus
- Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro
Modul 5 – Förderung von Transformationsplänen
- Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %.
- Max. Kreditbetrag: 80.000 Euro.
Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen:
- Förderhöhe: KU 33 %, keine Förderung von MU und GU
- Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro.
Weitere Informationen
Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001