Wärmepumpe

BAFA: BEG - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie oder Abwärmenutzung.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Errichtung eines Gebäudenetzes: erstmalige gemeinsame Wärmeversorgung von mind. zwei und bis zu 16 Bestandsgebäuden sowie max. 100 Wohneinheiten. Dabei muss die Wärmeerzeugung zu mind. 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bestehen.
  • Umbau bestehender Netze: Austausch des Wärmeerzeugers und/oder Erneuerung von Leitungen und Komponenten
  • Erweiterung bestehender Netze: zusätzliche Wärmeerzeuger und/oder Ausbau des Verteilnetzes
  • Anschluss weiterer Gebäude im Zuge von Errichtung, Umbau oder Erweiterung: gefördert werden nur die netzseitigen Komponenten auf dem Grundstück wie Rohrleitungen und Übergabestationen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist für Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Wärmenetzes verpflichtend. Für den Anschluss an ein bestehendes Netz reicht eine Fachunternehmererklärung aus, sofern kein iSFP-Bonus beantragt wird.

Antragsberechtigte:

  • Investoren förderfähiger Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden, insbesondere Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie Stadtstaaten und deren Einrichtungen, soweit diese Aufgaben wahrnehmen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene erfüllt werden.
  • Private Investoren (Privatpersonen), die nicht Eigentümer des Gebäudes sind (z. B. Mieter oder Pächter), sind für Maßnahmen zur Wärmeerzeugung grundsätzlich nicht antragsberechtigt; ausgenommen sind Investitionen in Gebäudenetze. Beantragt eine andere Person als der Gebäudeeigentümer die Förderung (z. B. ein Contractor), muss der Eigentümer vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung und die maximale Förderhöhe informiert worden sein.

Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.

    • Zuschussquote: 30 % Grundfördersatz
    • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
    • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto)
    • Klimageschwindigkeitsbonus: +16 Prozentpunkte (Reduzierung um vier Prozentpunkte alle sechs Monate ab Februar 2027 bis zum Entfall im August 2028) für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen (Öl, Kohle, Gasetagen, Nachtspeicher, Biomasse)
    • Einkommensbonus:
      • +40 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro pro Jahr.
      • +30 Prozentpunkte bei einem Einkommen von 30.000 bis 40.000 Euro.
      • +10 Prozentpunkte bei einem Einkommen von 40.000 bis 50.000 Euro.
    • Familienzuschlag: Bei im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern erhöht sich die Einkommensbonusgrenze einmalig um 10.000 Euro
    • Wertschöpfungsbonus: Für in der EU produzierte Wärmepumpen wird ab Q1 2027 ein zusätzlicher Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt.


    Boni
    Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP- WPB- Klima- Einkommens- Wertschöpfungs-
    Bonus Bonus geschwindig- Bonus Bonus
    keits-Bonus
    Gebäudehülle 15% 5% 5%


    Anlagentechnik 15% 5%



    solarthermische Anlagen 30%

    max.16 % max. 40 %
    Biomasseheizungen 30% max.16 % max. 40 % 15%
    Wärmepumpen max. 30 % max.16 % max. 40 %
    Brennstoffzellenheizung 30% max.16 % max. 40 %
    Wasserstofffähige Heizungen
    (Investitionsmehrausgaben)
    30% max.16 %
    max. 40 %
    Innovative Heizungstechnik 30% max.16 % max. 40 %
    Errichtung, Umbau, Erweiterung 30% max.16 % max. 40 %
    Gebäudenetz 30% max. 40 %
    Wärmenetzanschluss 30%
    Strahlungsheizung NWG
    Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15% 5%



    Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50%




    Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:
    Degressive Staffelung:

    • bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Ab Februar 2027 sinkt der Fördersatz alle sechs Monate um 750 Euro.)
    • bis zu 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit
    • bis zu 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit ab der 7.
    • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 € pro Vorhaben

    Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden:

    • Degressive Staffelung aller Sätze. Reduzierung der Fördersummen halbjährig ab Februar 2027.
    • Bis 150 m² Nettogrundfläche: 28.000 Euro
    • ab 150-400 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 197 Euro pro m²
    • ab 400-1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 118 Euro pro m²
    • ab 1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 79 Euro pro m²
    • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

    Kumu­lier­bar­keit

    ja

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
    Link Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 

    Kontakt:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Telefon: 06196 908-1625

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes in Bestandsgebäuden

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontroll

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    21.07.2026

    BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden der Erwerb und die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, sofern die erzeugte Wärme überwiegend (mindestens 50 %) prozessbezogen genutzt wird, bspw. für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten sowie für die Erbringung von Dienstleistungen. Förderfähige Anlagen sind:

    • Solarkollektoranlagen zur direkten Wärmegewinnung
    • Wärmepumpen zur Erzeugung von Prozesswärme
    • Oberflächennahe und tiefe Geothermieanlagen
    • Anlagen zur Nutzung fester Biomasse
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), welche erneuerbare Energien nutzen.

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Nachweis der prozessbezogenen Nutzung von mindestens 50 % der erzeugten Wärme durch Wärmebilanz sowie Dokumentation über drei Jahre ab Inbetriebnahme
    • Biomasseanlagen: Nachweis über Mindestwirkungsgrad durch Herstellererklärung sowie Dokumentation von Menge, Herkunft und Heizwert des eingesetzten Brennstoffs.
    • Für KWK-Anlagen ist eine Verzichtserklärung auf EEG-/KWKG-Förderungen erforderlich.
    • Der ausschließlich redundante Einsatz von Wärmeerzeugern ist nicht förderfähig.
    • Nachweislich müssen mehr als 50 % der erzeugten Wärme für prozessbezogene Zwecke eingesetzt werden: Bilanzierungspflicht der Prozesswärme per Wärmebilanz und Dokumentationspflicht ab Inbetriebnahme über drei Jahre

    Antragsberechtigte:

    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Großunternehmen
    • Kommunale Unternehmen
    • Landesunternehmen
    • Freiberuflich Tätige (wenn die Betriebsstätte überwiegend für die Tätigkeit genutzt wird)
    • Contractoren, sofern sie Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen umsetzen.

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionsgesamtkosten:

    • Zuschussquote: Kleine Unternehmen bis zu 60 %, Mittlere Unternehmen bis zu 50 %, Großunternehmen bis zu 40 %
    • Für Biomasseanlagen bis zu 55 % (kleine), 45 % (mittlere), 35 % (große Unternehmen)
    • Zuschussmaximum: 20 Mio. Euro je Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen
    • Mindestinvestition: 2.000 € pro Vorhaben
    • Zusätzlich sind Nebenkosten bis zu 30 % der Investitionskosten förderfähig.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/eCmAXW

    Kontakt:

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
    Telefon: 06196 908-1883

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    BMWE: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Der akteurs-, sektor- und technologieoffene Förderwettbewerb unterstützt als Teil der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Förderfähige Maßnahmen sind:

    • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
    • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie eindeutig und überwiegend zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
    • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
    • Maßnahmen zum Wechsel auf Treibhausgas-ärmere Ressourcen
    • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen
    • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
    • Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.
    • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse
    • Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der geförderten Maßnahmen durch einen Energieberater bzw. einer Energieberaterin.

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Erstellung eines Einsparkonzepts durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten
    • Die energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit der Investitionen ohne Inanspruchnahme einer Förderung muss mindestens vier Jahre betragen.

    Antragsberechtigte

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Kommunale Unternehmen
    • Landesunternehmen
    • Freiberuflich Tätige
    • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.


    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt in mehreren unterjährigen Auswahlrunden im wettbewerblichen Verfahren als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

    • Zuschussquote: bis zu 60 % der Investitionsosten
    • Max. Förderhöhe: 20 Mio. Euro pro Vorhaben
    • Der Wettbewerbsvorteil für den Förderzuschlag ergibt sich für Projekte, welche die höchste jährliche Treibhausgas-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (Projekte mit der höchsten „Fördereffizienz“).

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/5Lw6xe

    Kontakt:
    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
    Telefon:  030 310078-5555


    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienzsteigerung sowie zur Nutzung erneuerbarer Prozesswärme

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    24.11.2025

    KfW: BEG - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden oder Wohneinheiten in Deutschland, sofern bereits eine Zuschusszusage nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vorliegt und diese noch nicht ausgezahlt wurde. Abhängig vom Haushaltseinkommen stehen zwei Kreditvarianten zur Verfügung. Mit dem Ergänzungs­kredit können förderfähige Kosten‍‌ finanziert werden, die über den Förder­höchst­betrag des Zuschusses hinaus­gehen. Ein Großteil, bis hin zur Gesamtsumme des Vorhabens kann so zins­günstig finanziert werden.

    Ergänzungskredit Plus (Kredit Nr. 358)
    Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die
    • eine Zuschusszusage der KfW und/ oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie BEG EM auf ihren Namen vorweisen können (nicht älter als 12 Monate) zurückliegt,
    • Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit sind,
    • das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen und
    • deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
    Ergänzungskredit (Kredit Nr. 359)
    Antragsberechtigt sind Investierende, auf deren Name eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie BEG EM vorliegt:
    • Natürliche Personen (Privatpersonen)
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
    • Einzelunternehmen
    • Freiberuflich Tätige
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
    • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
    • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
    • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren.

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.

    Kumu­lier­bar­keit

    ja

    Weitere Infor­ma­tionen

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt
    Ergänzende Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, für die bereits eine Zuschussförderung nach der BEG EM zugesagt wurde.
    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    21.07.2026

    KfW: BEG - Nichtwohngebäude Kredit

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.

    Folgende Effizienzgebäude-Stufen werden gefördert:
    • Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
    • Effizienzgebäude 70 EE oder 70 NH
    • Effizienzgebäude 55 EE oder 55 NH
    • Effizienzgebäude 40 EE oder 40 NH
    Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzgebäude-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
      • Effizienzgebäude 70 EE WPB
      • Effizienzgebäude 55 EE WPB oder 55 NH WPB
      • Effizienzgebäude 40 EE WPB oder 40 NH WPB

    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
    • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse).
    Förderbedingungen sind unter anderem:
    • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
    • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
    • Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (zum Beispiel deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht förderfähig.
    • Ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz zur im Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nicht die Errichtung von Einzelheizungen wird gefördert, wenn das betreffende Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.
    Antragsberechtigte:
    • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemein­schaften
    • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
    • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
    • Gemeinnützige Organisationen und Vereine, einschließlich Kirchen
    • Sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
    • Einrichtungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
    • Contracting-Geber

    Förderhöhe

    Kreditbetrag:

    Investive Maßnahmen:
    • bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
    Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
    • 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
    Nachhaltigkeitszertifizierung:
    • 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
    Tilgungszuschuss:
    Mit Nachweis der erreichten Effizienzgebäude/ Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage nach BEG NWG erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Dieser wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt:

    Zuschüsse
    Effizienzgebäude/Effizienzhaus Denkmal EE: 5%
    Effizienzhaus 85 EE: 0%
    Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70 EE: 0%
    Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55 EE: 5%
    Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40 EE: 10%
    Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude/ Effizienzhaus NH“ -Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

    Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse kombinierbar.

    Energetische Fachplanung/Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung:
    • Energetischen Fachplanung und Baubegleitung: 50%
    • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%

    Kumu­lier­bar­keit

    ja

    Weitere Infor­ma­tionen

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001


    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden.

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    21.07.2026

    KfW: BEG - Wohngebäude Kredit

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

    • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen erreichen:
      • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien (EH 40 EE) oder 40 Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH)
      • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien (EH 55 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 55 NH)
      • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien (EH 70 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 70 NH)
      • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (EH 85 EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH 85 NH)
      • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien (EH Denkmal EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (EH Denkmal NH)

    • Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
      • Effizienzhaus 40 EE WPB oder 40 NH WPB
      • Effizienzhaus 55 EE WPB oder 55 NH WPB
      • Effizienzhaus 70 EE WPB

    • Serielle Sanierung (SerSan):
      • Effizienzhaus 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
      • Effizienzhaus 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan

    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
    • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse)

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.
    • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
    • Es werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger sowie die zugehörigen Umfeld Maßnahmen sind nicht förderfähig.
    • Ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz zur im Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nicht die Errichtung von Einzelheizungen wird gefördert, wenn das betreffende Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.

    Antragsberechtigte:

    • Privatpersonen und Wohnungseigentümer Gemein­schaften
    • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
    • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
    • gemeinnützige Organisationen und Vereine, einschließlich Kirchen
    • sonstige Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, ein-schließlich Wohnungsbaugenossenschaften
    • Einrichtungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahr-nehmen
    • Contracting-Geber

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss, abhängig von der Energieeffizienz der sanierten Immobilie und den förderfähigen Kosten.

    Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden:
    Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus Erneuerbare Energien (EF EE), zzgl. Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzhaus-Standard

    Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
    • Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
    • Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
    Nachhaltigkeitszertifizierung:
    • Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
    • Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben

    Tilgungszuschuss:
    Mit Nachweis der erreichten Effizienzgebäude/ Effizienzhaus-Stufe gemäß Zusage nach BEG NWG erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Dieser wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt:

    Tilgungszuschuss
    Effizienzgebäude/ Effizienzhaus Denkmal EE: 5%
    Effizienzhaus 85 EE: 0%
    Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 70 EE: 0%
    Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 55 EE: 5%
    Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 40 EE: 10%

    Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude/ Effizienzhaus NH“ -Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

    Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse und dem Bonus „Serielle Sanierung“ (WG) kombinierbar.

    Für eine „Serielle Sanierung“ (WG) wird ein Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der NH-Klasse und dem Bonus „Worst Performing Building“ kombinierbar.

    Energetische Fachplanung/Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung:

    • Energetischen Fachplanung und Baubegleitung: 50%
    • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50%

    Kumu­lier­bar­keit

    ja

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    Wohngebäude – Kredit (261) | KfW 

    Merkblatt: BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus 

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    21.07.2026

    KfW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Förderfähig sind Investitionen über sechs Module.

    Modul 1:QuerschnittstechnologienAustausch von Bestandsanlagen durch hocheffiziente Aggregate:

    • Elektromotoren und Antriebe
    • Elektrisch angetriebene Pumpen
    • Ventilatoren
    • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
    • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
    • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
    • Frequenzumrichter

    Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien – Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme

    • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
    • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
    • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereit­stellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie

    Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

    • Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Material­strömen zur Einbindung in ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem
    • Energiemanagementsoftware inklusive Schulungskosten

    Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Maßnahmenspezifische Finanzierung durch eine Basis- und Premiumförderung oder durch einen Dekarbonisierungsbonus.

    Basisförderung:

    • Flurförderfahrzeuge
    • Optimierung Biogasanlagen
    • Spritzgießmaschinen
    • Laserschneidanlagen
    • Lackierkabinen
    • Wasserstrahlschneidanlagen
    • Kühlmöbel für Lebensmittel

    Premiumförderung:

    • Prozess- und Verfahrensumstellung
    • Abwärmenutzung
    • Optimierung der Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Produktionsprozessen
    • Energie- und oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
    • Maßnahmen zum Austausch eines fossilen Energieträgers durch einen erneuerbaren Energieträger
    • Elektrifizierung von Prozessen

    Dekarbonisierungsbonus (zusätzlich zur Premiumförderung):

    • Außerbetriebliche Abwärmenutzung inkl. Abwärmeerschließung
    • Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.
    • Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.

    Modul 5: Förderung von Transformationsplänen

    • Unterstüzung bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität
    • Erstellung eines Transformationsplans

    Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

    • Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
    • Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

    Förderfähig sind zusätzlich bis zu 30 % der Nebenkosten, wie u. a. für Planung, Installation und Messkonzepte.

    Antragsberechtigte mit einem Standort in Deutschland:

    • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
    • Kommunale Unternehmen
    • Landesunternehmen
    • Freiberuflich Tätige
    • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind.

    Förderhöhe

    Die Förderung kann entweder als zinsverbilligter Kredit über die KfW oder alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Die Förderhöhe der zuwendungsfähigen Investitionsgesamtkosten variiert je nach Modul und Unternehmensgröße (KU = Kleines Unternehmen, MU = Mittleres Unternehmen, GU = Großunternehmen).

    Modul 1Querschnittstechnologien
    • Förderhöhe: KU 25 % MU: 20 %, GU keine Förderung
    • Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro
    Modul 2Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
    • Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %
    • Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro.
    Modul 3 – Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik, Sensorik u. Energiemanagement Software
    • Förderhöhe: KU 45 %, MU: 35 %, GU:25 %
    • Max. Kreditbetrag:20 Mio. Euro
    Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
    • Förderhöhe Basisförderung: KU 15 %, MU 10 %, GU keine Förderung
    • Max. Zuschuss (kein Kredit): 200.000 Euro
    • Förderhöhe Premiumförderung: KU 45 %, MU 35 %, GU 25 % zzgl. 10 % Dekarbonisierungsbonus
    • Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro

    Modul 5 – Förderung von Transformationsplänen

    • Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %.
    • Max. Kreditbetrag: 80.000 Euro.

    Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen:

    • Förderhöhe: KU 33 %, keine Förderung von MU und GU
    • Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/cE5W6O

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

    Förderart
    • Kredit
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Maßnahmen, die die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    KfW: Erneuerbare Energien - Plus

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden:

    Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

    • Photovoltaik­anlagen
    • CSP-Anlagen
    • Windkraft­anlagen On­shore / Off­shore
    • Anlagen zur Strom­erzeugung aus Meeres­energie
    • Wasser­kraft­anlagen
    • Strom­erzeugung ausschließlich aus:
    • Bio­masse
    • Bio­gas
    • Bio­kraft­stoffen

    Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien

    • Elektrische Wärme­pumpen
    • Solar­thermie
    • Geo­thermie­anlagen
    • Erzeugung von Wärme/Kälte aus:
    • erneuer­barem Wasser­stoff
    • Bio­masse
    • Bio­gas
    • flüssigen Bio­brenn­stoffen

    Energiespeicher für erneuerbare Energien

    • Strom­speicher
    • Wärme­speicher
    • Wasser­stoff­speicher

    Förderhöhe

    Kredithöhe

    • bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
    • kein Mindest­betrag
    • Bis zu 100 % Ihrer Investitions­kosten

    Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – oder eine vergleichbare Förderung – in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe‍.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen, Kontaktdaten und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/jjil40

    Konditionenübersicht der KfW:

    https://link.energy4climate.nrw/6znTlB

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Erneuerbare-Energien-Anlagen (Strom, Wärme, Speicherung)






    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Unternehmen
    Antragstelle
    Banken und Sparkassen
    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    19.06.2026

    KfW: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden Investitionen in den Neubau und den Ersterwerb klimafreundlicher und flächeneffiziente Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland. Förderfähige Maßnahmen sind:
    • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
    • Planung und Baubegleitung sowie Erstellung der Lebenszyklusanalyse sowie der Lebenszykluskosten durch Expert:innen für Energieeffizienz
    Förderbedingungen sind unter anderem:
    • Erreichung mindestens der Effizienzhaus-Stufe 55
    • Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
    • Nachweis einer Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche
    • Unterschreitung der Grenzwerte ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus
    • Verzicht auf eine Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energien oder Biomasse

    Antragsberechtigte:

    • Privatpersonen
    • Wohneigentumsgemeinschaften
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
    • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
    • Unternehmen und kommunale Unternehmen
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
    • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
    • Alle juristischen Personen des Privatrechts, z. B. Wohnungsbaugenossenschaften

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits – Annuitäten- oder endfälliges Darlehen – zur Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten mit einem Kredithöchstbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/x0Pls8

    Kontakt::
    KfW Servicenummer: 0800 539 9001


    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    22.10.2025

    NRW.BANK.Invest Zukunft

    Fördergegenstand und -bedingungen


    Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit schaffen Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und gestalten Zukunft. Deshalb können mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft die unterschiedlichsten Vorhaben realisiert werden – aus den Bereichen Klimaschutz(technologien), Erneuerbare Energien, Umweltschutz, Mobilität oder Circular Economy genauso wie mit Blick auf den Effizienz und Einsparungen. Das gilt auch für die Einführung völlig neuer Technologien und Verfahren.

    Antragberechtigt sind

    • Unternehmen (*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen.)
    • Angehörige der freien Berufe

    Förderhöhe


    • Förderart: Ratendarlehen
    • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
    • Höchstbetrag: 10 Mio. €
    • Laufzeiten:
      • 3, 4, 5, 6, 7 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr
      • 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
      • 10 Jahre mit 3 Tilgungsfreijahren
    • Zinssatz:
      • fest für die gesamte Darlehenslaufzeit
    • Tilgung:
      • in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
      • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
    • Tilgungsnachlass
      • Für kleine (KU) und mittlere (MU) Unternehmen wird in Kombination mit dem Darlehen ein Tilgungsnachlass mitbeantragt, sodass dieser fester Bestandteil des zu beantragen Darlehens ist. Dessen Höhe bemisst sich nach der jeweiligen Einstufung des/der Beihilfeempfängers/Beihilfeempfängerin als KU oder MU und den tatsächlich anfallenden förderfähigen Kosten des Darlehens.
        Darlehensvolumen <= 1 Mio. €: 10 % (MU) bzw. 20 % (KU)
        Darlehensvolumen > 1 Mio. €: 5 % (MU) bzw. 10 % (KU)
        Damit der Tilgungsnachlass berücksichtigt wird, ist es zwingend erforderlich die Verwendungsbestätigung über die Verwendung der Mittel und die genannten Kosten innerhalb der tilgungsfreien Zeit zu erbringen.
    • Auszahlung: 100 %
    • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
    • Sicherheiten: banküblich

    Kumu­lier­bar­keit


    Eine Kumulierung der unter diesem Programm gewährten Förderungen mit anderen Beihilfen, einschließlich De-minimis Beihilfen, ist unter Beachtung der Kumulierungsregeln nach Art. 5 De-minimis-VO sowie nach Art. 8 AGVO möglich.

    Weitere Infor­ma­tionen


    Weitere Informationen, Merkblatt und Kontakt:

    https://link.energy4climate.nrw/ZzGnWs

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Investitionsförderung in den Bereichen Klimaschutz(-technologien), Erneuerbare Energien, Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz, Mobilität, Digitalisierung, Innovation

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Hausbankenverfahren

    Fördergeber
    • Land NRW
    Stand

    01.11.2025

    NRW.BANK: NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Das Landesbürgschaftsprogramm dient zur Absicherung von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO2-Emissionen. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung von Kapazitäten sowie Infrastruktur für die Erzeugung und den Transport klimaneutraler Energieträger oder die Errichtung oder der Aufbau klimaneutraler Produktionskapazitäten.

    Fördervoraussetzung:

    • Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung
    • Anteile vom Unternehmen werden zu maximal 25% von Körperschaften des öffentlichen Rechts gehalten

    Anspruchsberechtigte:

    • Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte
    • Natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
    • Unabhängig von der Rechtsform steuerlich gewerbliche Einkünfte erzielende Unternehmen, die in Infrastruktur investieren (beispielsweise auch Bürgerenergiegesellschaften, die in Wärmenetze investieren)

    Förderhöhe

    • Kreditvolumen: Grundsätzlich ab einer Kredithöhe € 2,5 Mio., mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren; bei Bauinvestition und Programmkrediten auch darüber hinaus
    • Bürgschaftsumfang: grundsätzlich bis zu 80% des Ausfalls; mindestens 20% sind von der Hausbank im Eigenobligo zu tragen
    • Kosten einer Landesbürgschaft: Einmaliges Antragsentgelt sind 0,5% der beantragten Bürgschaft und die laufende Provision entspricht dem EU-beihilferechtlich induzierten Minimum, mindestens aber jeweils jährlich 0,5% des Bürgschaftsbetrages.

    Kumu­lier­bar­keit

    Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die EU-beihilferechtlichen Vorgaben müssen insgesamt eingehalten werden.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Kontakt:  
    Wolfgang Reich 
    0211 981-2649 
    wolfgang.reich@pwc.com 

    Rainer Holtmann 
    0211 981-2609 
    rainer.holtmann@pwc.com 

    Förderart
    • Bürgschaft
    Förderinhalt

    Gründungs- und Projektfinanzierung, Modernisierungsmaßnahmen, Unternehmensnachfolge, Restrukturierung, Sanierungen, etc.

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle
    PwC im Auftrag des Landes NRW
    Fördergeber
    • Land NRW
    Stand

    05.01.2026

    progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.1 Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden Fortbildungslehrgänge im Bereich der Kommunalen Wärmeplanung:

    • Lehrgänge mit einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten
    • Curriculum des Kurses enthält Inhalte gemäß Wärmeplanungsgesetz (20.12.2023) und Landeswärmeplanungsgesetz NRW (10.12.2024), insbesondere:
      - Eignungsprüfung
      - Bestandsanalyse
      - Potenzialanalyse
      - Zielszenario
      - Methoden und Kommunikationsstrategien für Beteiligungsverfahren
      - Praxisübungen zur Nutzung kostenlos verfügbarer Wärmedaten in NRW

    Antragsberechtigte:

    • Kommunen
    • Kommunale Unternehmen
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Bereich der Koordination oder Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung tätig sind.

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

    • maximal 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag, maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.500 Euro bzw. bei finanzschwachen Kommunen maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Förderhöchstgrenze von 2.750 Euro je Beschäftigtem
    • maximal drei Weiterbildungen je Kommune/Unternehmen jährlich
    • maximal pro Beschäftigter oder Beschäftigtem eine Fortbildung pro Jahr

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

    https://link.energy4climate.nrw/nb0lek

    Kontakt:
    NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Weiterbildungen im Bereich Kommunale Wärmeplanung

    Antragsteller
    • Kommune
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bezirksregierung Arnsberg

    Fördergeber
    • Land NRW
    Stand

    08.08.2025

    progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.2 Bildungsprämie Wärmepumpe

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen gemäß der Richtlinie VDI 4645-1:2023-04 oder an vergleichbaren Fortbildungen, die sich an technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte in Sanitär-, Heizungs- und Klimabetrieben sowie in Kälte- und Klimaanlagenbetrieben richten.

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Technische Führungskräfte bzw. planungsverantwortliche Beschäftigte sind diejenigen Mitarbeitenden, die mit Aufgaben der Planung und Projektierung von Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen betraut sind. Die Teilnahme an Fortbildungen für operativ vor Ort tätige Monteurinnen und Monteure wird nicht gefördert.
    • Mindestinhalte der Fortbildung umfassen die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Voruntersuchung und Konzepterstellung, die Detailplanung inklusive Dimensionierung der Anlagenkomponenten, Kostenbetrachtungen, die Inbetriebnahme, die Unterweisung der Betreiberin oder des Betreibers sowie die Dokumentation.

    Antragsberechtigte:

    • Alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen Handwerksbetriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind und folgende Berufsgruppen beschäftigen:
      • Schornsteinfeger
      • Installateur und Heizungsbauer
      • Kälteanlagenbauer
      • Ofen- und Luftheizungsbauer
      • Elektrotechniker
      • Energieberater

    Wichtiger Hinweis zur Antragstellung für wirtschaftlich Tätige:
    Für die Antragstellung benötigen Sie zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese wird zentral vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an wirtschaftlich Tätige in der Regel automatisch erteilt.
    Sollte Ihnen die W-IdNr. noch nicht zugeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an den Servicecenter NRW:
    Telefonnummer: 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

    • maximal 450 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigten.
    • Die maximale Fördersumme ist auf 900 Euro je Beschäftigten begrenzt.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

    https://link.energy4climate.nrw/lNfW3K

    Kontakt
    NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Fortbildungslehrgänge

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bezirksregierung Arnsberg

    Fördergeber
    • Land NRW
    Stand

    27.03.2026

    progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.3 oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten im Bestand.

    Fördervoraussetzungen bzw. -bedingungen sind unter anderem

    • Gefördert werden Bohrungen bis maximal 400 Meter Bohrtiefe je Bohrung.
    • Je Gebäude und Standort wird nur eine Anlage gefördert; dabei sind abhängig vom Wärmebedarf des Gebäudes auch mehrere Einzelbohrungen zuwendungsfähig.
    • Die Auslegung und Ausführung muss gemäß Richtlinie VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ durchgeführt werden.
    • Die Maßnahme muss den Anforderungen des LANUV-Arbeitsblatts 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“ entsprechen.
    • Die Jahresarbeitszahl der anzuschließenden Wärmepumpenanlage muss den Technischen Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – Wohngebäude genügen.

    Anspruchsberechtigte

    • Privatpersonen
    • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
    • Freiberuflich Tätige
    • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
    • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
    • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
    • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

    Förderhöhe

    • Die Förderung erfolgt als Festbetrag
    • Für Erdwärmesonden: 30 Euro pro Bohrmeter
    • Förderhöchstgrenze: 15.000 Euro

    Weitere Infor­ma­tionen

    Bezirksregierung Arnsberg 

    Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe | Bezirksregierung Arnsberg

    Kontakt 

    Servicecenter NRW: Tel. 0211 837-1927


    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in Bestandsgebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten.

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bezirksregierung Arnsberg

    Fördergeber
    • Land NRW
    Stand

    19.02.2026

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.