Fördergegenstand und -bedingungen
Neue Dokumentationspflichten: In allen BEG-Programmen (WG, NWG, EM) ist im Verwendungsnachweis nun auch eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten, Teilrechnungen alleine reichen nicht mehr aus.
Zur Dokumentation der geförderten Maßnahme sind im Verwendungsnachweis nach Nummer 9.5 Rechnungen vorzulegen. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Werden Teilrechnungen/ Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten. Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweis aufzubewahren bzw. einzureichen.
Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.
Gefördert wird:
- die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden mit folgenden Effizienzhaus-Standards:
- 40 oder 40 EE oder 40 NH (ab Verfügbarkeit)
- 55 oder 55 EE oder 55 NH (ab Verfügbarkeit)
- 70 oder 70 EE oder 70 NH (ab Verfügbarkeit)
- 85 oder 85 EE oder 85 NH (ab Verfügbarkeit)
- Denkmal oder Denkmal EE oder Denkmal NH (ab Verfügbarkeit)
- für „Worst Performing Buildings“ (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt: Effizienzhaus 70 EE WPB; Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB; Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
- Für die „Serielle Sanierung“ (SerSan) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher
Bonus gewährt: Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan; Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
- Nachhaltigkeitszertifizierung (NH)
*Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Nähere Informationen finden Sie im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ unter www.kfw.de/264.
Bedingungen und Definitionen:
- Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW zu stellen.
- "EE“: erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erbringen einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs
- "NH“: wird erreicht, wenn für ein Effizienzgebäude/ Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude" (QNG) bestätigt.
- Bestandsgebäude: Bauantrag bzw. Bauanzeige > 5 Jahre
Antragsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Förderhöhe
Kredithöhe und Tilgungszuschuss:
- Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzhäusern:
Kreditbetrag: max. 120.000 Euro pro Wohneinheit; für EE- und NH-Klasse: max. 150.000 Euro pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss:
| Tilgungszuschuss in % |
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 40 | 20 |
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 55 | 15 |
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus 70 | 10 |
Effizienzhaus 85
| 5 |
Effizienzgebäude/ Effizienzhaus Denkmal | 5 |
|
|
bei Erreichen der EE- oder NH-Klasse | zusätzlich 5 |
WPB-Bonus für EG 40, 55 oder 70 EE | zusätzlich 10 |
SerSan für EH 55 und 40 | zusätzlich 15 |
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
Kreditbetrag: Ein- und Zweifamilienhäuser 10.000 Euro pro Vorhaben; Mehrfamilienhäuser 4.000 Euro pro Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben
Tilgungszuschuss: 50%
- Nachhaltigkeitszertifizierung:
Kreditbetrag: Ein- und Zweifamilienhäuser 10.000 Euro pro Vorhaben; Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben
Tilgungszuschuss: 50%
Zinssätze und Laufzeiten:
- Der tagesaktuelle Zinssatz für verschiedene Laufzeitvarianten ist auf der Website der KfW abrufbar.
- Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein.
Kumulierbarkeit
Kombinationen mit anderen Förderprogrammen
- Eine Kombination mit der BEG Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen.
- Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme nach dieser Richtlinie mit anderen Fördermitteln (Kredite
- oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dieser Richtlinie und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), oder einer Bundesförderung für Wärmenetze (zum Beispiel Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/ EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich
Kumulierung
- Die Gesamtförderquote ist begrenzt auf 60 %
- Zur Ermittlung der Förderquote sind alle Zuschüsse und Tilgungszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen
- Für Maßnahmen von kommunalen Antragstellern ist abweichend davon eine Förderquote von insgesamt bis zu 90 % zulässig
Weitere Informationen