Energieeffizienzmaßnahmen

BAFA: BEG - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie oder Abwärmenutzung. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Errichtung eines Gebäudenetzes: erstmalige gemeinsame Wärmeversorgung von mind. zwei Bestandsgebäuden
  • Umbau bestehender Netze: Austausch des Wärmeerzeugers und/oder Erneuerung von Leitungen und Komponenten
  • Erweiterung bestehender Netze: zusätzliche Wärmeerzeuger und/oder Ausbau des Verteilnetzes
  • Anschluss weiterer Gebäude im Zuge von Errichtung, Umbau oder Erweiterung: gefördert werden nur die netzseitigen Komponenten auf dem Grundstück wie Rohrleitungen und Übergabestationen.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

Antragsberechtigte:

  • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.

  • Zuschussquote: 30 % Grundfördersatz
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen (Öl, Kohle, Gasetagen, Nachtspeicher, Biomasse)
  • Einkommensbonus: +30 Prozentpunkte für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
  • Emissionsminderungs-Zuschlag: Pauschaler Zuschlag von 2.500 € für Biomasseanlagen, wenn bestimmte Emissionsgrenzwerte für Staub eingehalten werden.

Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:

  • bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
    bis zu 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit
    bis zu 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit ab der 7.
  • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 € pro Vorhaben

Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden:

  • Bis 150 m² Nettogrundfläche: 30.000 Euro
    ab 150-400 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 200 Euro pro m²
    ab 400-1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 120 Euro pro m²
    ab 1.000 m² Nettogrundfläche: zusätzlich 80 Euro pro m²
  • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: 06196 908-1625

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

BAFA: BEG - Anlagentechnik (außer Heizung)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude – zur Steigerung der Energieeffizienz. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude:
    Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Nur Wohngebäude:
    Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • Nur Nichtwohngebäude:
    - Einbau von Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mind. Klasse B nach DIN V 18599-11
    - Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

Antragsberechtigte:

  • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.
  • Zuschussquote: 15 % Grundfördersatz, 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
  • iSFP-Bonus: + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • EE-/NH-Bonus (nur Nichtwohngebäude): + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Erreichen der Erneuerbare-Energien- (EE) bzw. Nachhaltigkeitsklasse (NH)
  • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto).
Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:
  • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
    bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
    bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist.
  • Fachplanung und Baubegleitung:
    Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben
    Mehrfamilienhäuser: bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden

    • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
      gedeckelt auf max. 500 Euro/m² Nettogrundfläche (thermisch konditioniertes Gebäudevolumen)
    • Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

    Weitere Infor­ma­tionen

    Kontakt:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Telefon: 06196 908-1625

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz (Bestandsgebäude)

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    BAFA: BEG - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude –, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.Förderfähige Maßnahmen sind:

    • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
    • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

    Antragsberechtigte

    • Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wie z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
    • Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Zuschlagsboni.

    • Zuschussquote: 15% Grundfördersatz, 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
    • iSFP-Bonus (nur Wohngebäude): + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (nur Wohngebäude)
    • EE-/NH-Bonus (nur Nichtwohngebäude): + 5 Prozentpunkte auf die Zuschussquote bei Erreichen der Erneuerbare-Energien- (EE) bzw. Nachhaltigkeitsklasse (NH)
    • Mindestinvestition: 300 Euro (brutto).

    Höchstgrenzen bei Wohngebäuden:
    • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
      bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
      bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist
    • Fachplanung und Baubegleitung:
      Ein- und Zweifamilienhäuser: bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben
      Mehrfamilienhäuser: bis zu 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben

    Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden

    • Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen:
      gedeckelt auf max. 500 Euro/m² Nettogrundfläche (thermisch konditioniertes Gebäudevolumen)
    • Fachplanung und Baubegleitung:
      bis zu 5 Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Jahr und Vorhaben

    Weitere Infor­ma­tionen

    Kontakt:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Telefon: 06196 908-1625

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Einzelmaßnahmen an der Hülle von Bestandsgebäuden

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 1: Querschnittstechnologien

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden der Erwerb und die Installation hocheffizienter Anlagen bzw. Komponenten, die vorhandene Bestände im Unternehmen ersetzen, sowie Nachrüstungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz:

    • Bestandsersatz von hocheffizienten elektrischen Motoren und Antrieben, Pumpen zum Flüssigkeitstransport, Ventilatoren und Drucklufterzeugern
    • Energieeffizienzmaßnahmen wie Frequenzumrichter, Wärmerückgewinnung über Wärmeübertrager und Dämmung industrieller Anlagenteile

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Bestandsanlagen müssen mind. 5 Jahre in Betrieb sein, sich in Eigentum des Antragstellenden befinden und voll funktionsfähig sein
    • Austauschkomponenten dürfen nicht weiterbetrieben oder an verbundene Unternehmen weitergegeben werden (ein Entsorgungsnachweis ist zu erbringen)
    • Förderfähig sind Kälte- und Lufttrockner ausschließlich als Bestandteil einer Drucklufterzeugung.

    Antragsberechtigte:

    • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Investitionsgesamtkosten:

    • Zuschussquote: Kleine Unternehmen 25 %, Mittlere Unternehmen 20 %
    • Mindestinvestition: 2.000 Euro pro Maßnahme
    • Maximaler Zuschuss pro Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen: 200.000 Euro

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/pZfaLf

    Kontakt:

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
    Telefon: 06196 908-1883

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Querschnittstechnologien

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    22.12.2025

    BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Gefördert werden der Erwerb und die Installation von:

    • Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
    • Zu den förderfähigen Nebenkosten zählen auch die Kosten für den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen und die Erstellung eines Messkonzepts durch externe Dritte.

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Vorlage eines Messkonzepts bei Antragstellung
    • Kontinuierliche Erfassung und Speicherung der Energiekennzahlen für mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme.

    Antragsberechtigte:

    • Unternehmen jeder Größe (kleine, mittlere und große Unternehmen)
    • Kommunale Unternehmen
    • Landesunternehmen
    • Freiberuflich Tätige (sofern die Betriebsstätte überwiegend für die Tätigkeit genutzt wird)
    • Contractoren, sofern sie Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen umsetzen

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten.

    • Zuschussquote: Kleine Unternehmen bis zu 45 %, Mittlere Unternehmen bis zu 35 %, Große Unternehmenbis zu 25 %
    • Zuschussmaximum: 20 Mio. Euro je Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen
    • Mindestinvestition: 2.000 € pro Vorhaben
    • Förderfähige Nebenkosten bis zu 30 % der Investitionskosten (z. B. Planung, Installation, Schulungen)

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/KBLwQh

    Kontakt:

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
    Telefon: 06196 908-1883

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden investive, technologieoffene Maßnahmen zur systemischen Optimierung von Anlagen und Prozessen mit dem Ziel, Energieverbrauch, Ressourcenbedarf und Treibhausgasemissionen zu senken. Förderfähig sind der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen folgender Kategorien:

    • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
    • Spritzgießmaschinen
    • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
    • Lackierkabinen
    • Wasserstrahlschneidanlagen
    • Laserschneider
    • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
    • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
    • Werkzeugmaschinen
    • Pellet-/Brikettierpressen
    • Geschirrspülmaschinen
    • Kinoprojektoren
    • Handgeführte elektrische Schweißgeräte
    • Kühlmöbel für Lebensmittel
    • Solarien

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Maßnahmen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen und direkt zur Energie- oder Ressourceneffizienz beitragen (vereinfachter Nachweis).
    • Nicht förderfähig sind KWK-Anlagen.

    Antragsberechtigte:

    • Kleine Unternehmen
    • Mittlere Unternehmen

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Investitionsgesamtkosten.

    • Zuschussquote: Kleine Unternehmen 15 %, Mittlere Unternehmen 10 %.
    • Zuschussmaximum: 20 Mio. Euro je Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen
    • Mindestinvestition: ca. 10.000 Euro pro Maßnahme.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Kontakt:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
    Telefon: 06196 908-1883

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Anlagen und weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    BAFA -Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Premiumförderung

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden investive, technologieoffene Maßnahmen zur systemischen Optimierung von Anlagen und Prozessen mit dem Ziel, Energieverbrauch, Ressourcenbedarf und Treibhausgasemissionen zu senken. Förderfähige Maßnahmen sind:

    • Prozess- und Verfahrensumstellungen zur Effizienzsteigerung
    • Nutzung und Rückgewinnung von Abwärme
    • Energieeffiziente Prozesswärme- und Prozesskältebereitstellung sowie Speicherlösungen
    • Ressourceneffizienzmaßnahmen
    • Elektrifizierung von Prozessen und Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien
    • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, sofern mind. 50 % der erzeugten Menge im Unternehmen selbst genutzt wird.

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Investitionsgesamtkosten.

    • Zuschussquote: Kleine Unternehmen 45 %, Mittlere Unternehmen 35 % Großunternehmen 25 %.
    • Zusätzlich kann ein Dekarbonisierungsbonus von 10 % gewährt werden.
    • Zuschussmaximum: 20 Mio. Euro. je Unternehmen für zusammenhängende Maßnahmen

    Weitere Infor­ma­tionen

    Kontakt:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
    Telefon: 06196 908-1883

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen. Förderfähig sind Energieberatungen in drei Modulen:

    • Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247
      Förderung der Durchführung eines Energieaudits in Nichtwohngebäuden zur systematischen Analyse des Energieverbrauchs und zur Identifizierung von Einsparpotenzialen.
    • Modul 2 – Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
      Förderung von Beratungsleistungen zur Erstellung energetischer Neubau- oder Sanierungskonzepte, einschließlich individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) oder Effizienzhaus-Planungen.
    • Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung
      Förderung von Beratungen zur Prüfung der Machbarkeit von Contracting-Modellen, einschließlich der Identifikation geeigneter Gebäude und der Analyse technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen.

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Verpflichtende Einbindung eines fachlich anerkannten Energieberaters oder Energieeffizienz-Experten

    Antragsberechtigte

    • Kommunale Gebietskörperschaften
    • Kommunale Zweckverbände
    • Gemeinnützige Organisationen
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe
    • Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von maximal 500.000 kWh pro Jahr

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die förderfähigen Beratungshonorare.

    Modul 1: Energieaudits
    • Zuschussquote: 50 %
    • Bei jährlichen Energiekosten > 10.000 Euro: max. 3.000 Euro
    • Bei jährlichen Energiekosten ≤ 10.000 Euro: max. 600 Euro
    Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude
    • Zuschussquote: 50 %
    • Max. Förderhöhe gestaffelt nach Nettogrundfläche:
    • Bis 200 m² 850 Euro, 200–500 m² 2.500 Euro, ab 500 m²: 4.000 Euro
    Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
    • Zuschussquote: 50 %
    • Bei bis zu 300.000 Euro Energiekosten: max. 3.500 Euro
    • Ab 300.000 Euro Energiekosten: max. 5.000 Euro

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/Ub8jeN

    Kontakt:

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Referat 515 – Energieberatung
    Telefon: 06196 908-1880

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Energieaudits, Gebäudeenergieberatung, Contracting-Orientierungsberatung

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    BMU: Kommunalrichtlinie - Sanierung von Beckenwasserpumpen (4.2.10)

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert wird der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser, die mit integriertem oder externem Frequenzumrichter ausgestattet sind.

    Antragsberechtigte:

    • Kommunen einschließlich ihrer unselbständigen Betriebe und Einrichtungen
    • Selbständige Betriebe und Einrichtungen mit ≥ 25 % kommunaler Beteiligung sowie kommunale Zweckverbände
    • Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger für Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung und Unterbringung (ohne Bund)
    • Gemeinnützige oder mildtätige eingetragene Vereine für ihre Einrichtungen
    • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen für deren Einrichtungen
    • Unternehmen, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohleregionen erhalten 55 %.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/lGyUiX

    Kontakt:
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Telefon 030 72618-0880

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Sanierung von Beckenwasserpumpen

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    01.08.2025

    BMWE: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Der akteurs-, sektor- und technologieoffene Förderwettbewerb unterstützt als Teil der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Förderfähige Maßnahmen sind:

    • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
    • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie eindeutig und überwiegend zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
    • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
    • Maßnahmen zum Wechsel auf Treibhausgas-ärmere Ressourcen
    • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen
    • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
    • Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.
    • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse
    • Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der geförderten Maßnahmen durch einen Energieberater bzw. einer Energieberaterin.

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Erstellung eines Einsparkonzepts durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten
    • Die energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit der Investitionen ohne Inanspruchnahme einer Förderung muss mindestens vier Jahre betragen.

    Antragsberechtigte

    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Kommunale Unternehmen
    • Landesunternehmen
    • Freiberuflich Tätige
    • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.


    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt in mehreren unterjährigen Auswahlrunden im wettbewerblichen Verfahren als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

    • Zuschussquote: bis zu 60 % der Investitionsosten
    • Max. Förderhöhe: 20 Mio. Euro pro Vorhaben
    • Der Wettbewerbsvorteil für den Förderzuschlag ergibt sich für Projekte, welche die höchste jährliche Treibhausgas-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (Projekte mit der höchsten „Fördereffizienz“).

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/5Lw6xe

    Kontakt:
    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
    Telefon:  030 310078-5555


    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienzsteigerung sowie zur Nutzung erneuerbarer Prozesswärme

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    24.11.2025

    KfW: BEG - Ergänzungskredit (Wohngebäude)

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden oder Wohneinheiten in Deutschland, sofern bereits eine Zuschusszusage nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vorliegt und diese noch nicht ausgezahlt wurde. Abhängig vom Haushaltseinkommen stehen zwei Kreditvarianten zur Verfügung.

    Ergänzungskredit Plus

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die

    • eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA nach der RichtlinieBEG EMauf ihren Namen vorweisen können (nicht älter als 12 Monate) zurückliegt,
    • Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit sind,
    • das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen und
    • deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
    Ergänzungskredit

    Antragsberechtigt sind Investierende, auf deren Name eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie BEG EM vorliegt:

    • Natürliche Personen (Privatpersonen)
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
    • Einzelunternehmen
    • Freiberuflich Tätige
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
    • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
    • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
    • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren.

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem max. Kreditbetrag von 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.

    Weitere Infor­ma­tionen


    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/jy7OWc

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt
    Ergänzende Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, für die bereits eine Zuschussförderung nach der BEG EM zugesagt wurde.
    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    KfW: BEG - Wohngebäude Kredit

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

    • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme eine der folgenden energetischen Effizienzhausstufen (EE) erreichen:
      • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
      • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
      • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
      • Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
      • Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH

      • Worst Performing Buildings (WPB) = energetisch schlechteste Bestandsgebäude:
        - Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
        - Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
        - Effizienzhaus 70 WPB, 70 EE WPB oder 70 NH WPB

      • Serielle Sanierung (SerSan):
        - Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
        - Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung

    • Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse)

    Förderbedingungen sind unter anderem:

    • Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige, die älter als fünf Jahre sind.

    Antragsberechtigte:

    • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemein­schaften
    • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
    • Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
    • Soziale Organisationen und Vereine
    • Contracting-Geber

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss:

    • Energetische Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden:
      Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus, zzgl. Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzhaus-Standard zwischen 5 und 45 %
    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
      Kreditbetrag: bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben, zzgl. Tilgungszuschuss in Höhe von 50 %.
    • Nachhaltigkeitszertifizierung:
      Kreditbetrag: Ein- und Zweifamilienhäuser 10.000 Euro pro Vorhaben; Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/ky95BS

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    KfW: BMU Umweltinnovationsprogramm

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden innovative großtechnische Pilotvorhaben mit Umweltschutzwirkung, die insbesondere folgende Bereiche nachhaltig entlasten:

    • Abwasserbehandlung
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
    • Circular Economy
    • Bodenschutz
    • Luftreinhaltung, Klimaschutz
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen
    • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
    • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz
    • Modellhafte Investitionen zur Klimaanpassung, sofern sie direkt Umweltbelastungen reduzieren.

    Antragsberechtigte:

    • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland
    • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
    • Kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände

    Förderhöhe

    Die Förderung von Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle kann in zwei Varianten erfolgen:

    • Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 7,5 Mio. Euro
    • Kredit mit Zinszuschuss: Zinsverbilligter Kredit für bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ohne Höchstbetrag.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/tNearr

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

    Förderart
    • Kredit
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Innovative großtechnische Pilotvorhaben zur Vermeidung von Umweltbelastungen

    Antragsteller
    • Kommune
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    KfW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Förderfähig sind Investitionen über sechs Module.

    Modul 1:QuerschnittstechnologienAustausch von Bestandsanlagen durch hocheffiziente Aggregate:

    • Elektromotoren und Antriebe
    • Elektrisch angetriebene Pumpen
    • Ventilatoren
    • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
    • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
    • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
    • Frequenzumrichter

    Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien – Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme

    • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
    • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
    • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereit­stellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie

    Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

    • Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Material­strömen zur Einbindung in ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem
    • Energiemanagementsoftware inklusive Schulungskosten

    Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Maßnahmenspezifische Finanzierung durch eine Basis- und Premiumförderung oder durch einen Dekarbonisierungsbonus.

    Basisförderung:

    • Flurförderfahrzeuge
    • Optimierung Biogasanlagen
    • Spritzgießmaschinen
    • Laserschneidanlagen
    • Lackierkabinen
    • Wasserstrahlschneidanlagen
    • Kühlmöbel für Lebensmittel

    Premiumförderung:

    • Prozess- und Verfahrensumstellung
    • Abwärmenutzung
    • Optimierung der Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Produktionsprozessen
    • Energie- und oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
    • Maßnahmen zum Austausch eines fossilen Energieträgers durch einen erneuerbaren Energieträger
    • Elektrifizierung von Prozessen

    Dekarbonisierungsbonus (zusätzlich zur Premiumförderung):

    • Außerbetriebliche Abwärmenutzung inkl. Abwärmeerschließung
    • Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.
    • Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.

    Modul 5: Förderung von Transformationsplänen

    • Unterstüzung bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität
    • Erstellung eines Transformationsplans

    Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

    • Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
    • Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

    Förderfähig sind zusätzlich bis zu 30 % der Nebenkosten, wie u. a. für Planung, Installation und Messkonzepte.

    Antragsberechtigte mit einem Standort in Deutschland:

    • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
    • Kommunale Unternehmen
    • Landesunternehmen
    • Freiberuflich Tätige
    • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind.

    Förderhöhe

    Die Förderung kann entweder als zinsverbilligter Kredit über die KfW oder alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Die Förderhöhe der zuwendungsfähigen Investitionsgesamtkosten variiert je nach Modul und Unternehmensgröße (KU = Kleines Unternehmen, MU = Mittleres Unternehmen, GU = Großunternehmen).

    Modul 1Querschnittstechnologien
    • Förderhöhe: KU 25 % MU: 20 %, GU keine Förderung
    • Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro
    Modul 2Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
    • Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %
    • Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro.
    Modul 3 – Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik, Sensorik u. Energiemanagement Software
    • Förderhöhe: KU 45 %, MU: 35 %, GU:25 %
    • Max. Kreditbetrag:20 Mio. Euro
    Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
    • Förderhöhe Basisförderung: KU 15 %, MU 10 %, GU keine Förderung
    • Max. Zuschuss (kein Kredit): 200.000 Euro
    • Förderhöhe Premiumförderung: KU 45 %, MU 35 %, GU 25 % zzgl. 10 % Dekarbonisierungsbonus
    • Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro

    Modul 5 – Förderung von Transformationsplänen

    • Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %.
    • Max. Kreditbetrag: 80.000 Euro.

    Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen:

    • Förderhöhe: KU 33 %, keine Förderung von MU und GU
    • Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/cE5W6O

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

    Förderart
    • Kredit
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Maßnahmen, die die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    KfW: Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden Vorhaben zur Treibhausgaseinsparung in Produktionsanlagen/-prozessen gewerblicher Unternehmen. Förderfähig sind Maßnahmen im In- oder Ausland in den folgenden Bereichen:

    • Investitionsmaßnahmen, die mind. 15% Treibhausgasemissionen einsparen, wie z. B.
      - Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
      - Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
      - Elektrische Antriebe und Pumpen
      - Prozesskälte, Kühlhäuser und Kühlräume
      - Elektrifizierung von Prozessen
      - Wärmerück­gewinnung und Abwärmenutzung
      - Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
      - Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
      - Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
    • Modernisierungsinvestitionen, die zu Treibhausgaseinsparungen von mind. 15 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, führen.
    • Neuinvestitionen, die eine Treibhausgaseinsparung von mind. 15 % gegenüber einer vergleichbaren Anlage erreichen.

    Fördervoraussetzungen sind unter anderem:

    • Vorlage eines Transformationsplans

    Antragsberechtigte:

    • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung
    • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
    • Freiberuflich Tätige
    • Für Vorhaben im Ausland: Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung (mindestens 25 %) im Ausland

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/AzSsSh

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001


    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung von Produktionsanlagen und -prozessen

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Banken und Sparkassen

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    KfW: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude

    Fördergegenstand und -bedingungen

    Gefördert werden Investitionen in den Neubau und den Ersterwerb klimafreundlicher und flächeneffiziente Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland. Förderfähige Maßnahmen sind:
    • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten
    • Planung und Baubegleitung sowie Erstellung der Lebenszyklusanalyse sowie der Lebenszykluskosten durch Expert:innen für Energieeffizienz
    Förderbedingungen sind unter anderem:
    • Erreichung mindestens der Effizienzhaus-Stufe 55
    • Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
    • Nachweis einer Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche
    • Unterschreitung der Grenzwerte ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus
    • Verzicht auf eine Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energien oder Biomasse

    Antragsberechtigte:

    • Privatpersonen
    • Wohneigentumsgemeinschaften
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
    • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
    • Unternehmen und kommunale Unternehmen
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
    • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
    • Alle juristischen Personen des Privatrechts, z. B. Wohnungsbaugenossenschaften

    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits – Annuitäten- oder endfälliges Darlehen – zur Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten mit einem Kredithöchstbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/x0Pls8

    Kontakt::
    KfW Servicenummer: 0800 539 9001


    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    22.10.2025

    KfW: Klimaschutzoffensive für Unternehmen

    Fördergegenstand und -bedingungen


    Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion strategischer Transformationstechnologien. Förderfähige Maßnahmen sind:

    Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien, z. B.

    • Erneuerbare-Energien-Anlagen
    • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
    • emissionsarme Fahrzeuge
    • energieeffiziente Gebäudetechnik
    • Batterien
    • mitfinanziert werdenBetriebs­mittel sowie Material- und Warenlager (liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketing und Beratungskosten)

    Modul A+: Herstellerförderung Plus für Transformationstechnologien, wie

    • Batterien
    • Solarpaneelen
    • Windturbinen
    • Wärmepumpen
    • Elektrolyseure
    • Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS)
    • Erforderliche Schlüssel­komponenten für o. g. Transformations­technologien

    Modul B: klimafreundliche Produktions­verfahren in energieintensiven Industrien

    • Anlagen zur klima­freundlichen Herstellung ausgewählter energie­intensiver Produkte und Prozesse, z. B.: Zement, Aluminium, Eisen und Stahl

    Modul C: Energieversorgung, z. B.

    • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
    • Maßnahmen zum Ausbau der Strom­übertragungs-und -verteilnetze
    • Energiespeicher
    • Herstellung von Treibstoffen
    • Gas- und Wärmenetze
    • Ausbau, Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme-und Kälte­netzen
    • CO2-arme Wärme­erzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung

    Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall­

    • Maßnahmen zur Trinkwasser­bereitstellung und Abwasser­behandlung, inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung
    • Neu­errichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen

    Modul E: Transport und Speicherung von CO2

    • Neubau von CO2-Pipelines und Nach­rüstung von Gas­netzen zum Transport von CO2
    • unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2

    Modul F: integrierte Mobilitätsvorhaben (ausschließlich in Verbindung mit mind. einer Maßnahme aus einem anderen Modul), z.B.:

    • Elektro-Autos, E-LKW und E-Busse
    • elektrisch betriebene Züge, Straßen-und U-Bahnen
    • CO2-arme Passagier-und Güterschiffe
    • Ladestationen und Wasserstoff­tankstellen
    • Radwege, Schienen, Fußwege

    Modul G: Green IT

    • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
    • datengesteuerte Lösungen zur Treibhausgasemissionsreduzierung

    Zusätzlich förderfähige Aufwendungen in Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme

    • Planungs- und Umsetzungsbegleitung
    • Gutachten und Nachweise erstellen (einhalten von technischen Mindestanforderungen)

    Antragsberechtigte:
    Für Vorhaben in Deutschland:

    • Natürliche, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
    • Jurisitische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung

    Für Vorhaben innerhalb der EU:

    • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU
    • Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25 %

    Förderhöhe

    • Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
    • Für Photovoltaik- und andere erneuerbare Stromerzeugungsanlagen, deren Strom überwiegend selbst genutzt wird und die keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen, kann ein zinsverbilligter Kredit mit Klimazuschuss (Beihilfe) genutzt werden.

    Weitere Infor­ma­tionen


    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

    https://link.energy4climate.nrw/gTofcb

    Kontakt:
    Kreditanstalt für Wiederaufbau
    KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

    Förderart
    • Kredit
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, u. a. Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, Herstellung von Transformationstechnologien wie Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ausrüstung für Abscheidung, Nutzung, Speicherung von CO2 einschließlich benötigter Schlüsselkomponenten (Herstellerförderung Plus), klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Energieversorgung, CO2-Transport/-speicherung, integrierte Mobilitätsvorhaben, Kreislaufwirtschaft, Green IT.

    Antragsteller
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    15.09.2025

    Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): KWK-Anlagen

    Fördergegenstand und -bedingungen

      Gefördert wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) die hocheffiziente Erzeugung von Strom in neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen sowie in innovativen KWK-Systemen. Der Förderanspruch besteht für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom und wird als gesetzlich festgelegter KWK-Zuschlag je erzeugter Kilowattstunde durch den zuständigen Netzbetreiber ausgezahlt.

      Förderbedingungen gem. §§ 2, 3, 4 , 6 KWKG sind unter anderem:

      • Zuschlagsfähig sind KWK-Anlagen, die Strom in Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Brennstoffen, einschließlich Biomasse, Abfall und Abwärme erzeugen.
      • Die KWK-Anlage muss gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (Anhang II) als hocheffiziente KWK eingestuft sein: Primärenergieeinsparung von mindestens 10 % (bei Kleinanlagen ≥ 0 %) gegenüber der getrennten Erzeugung, Kopplung von Strom- und Wärmeerzeugung in einem gemeinsamen Prozess sowie ein Effizienznachweis nach den standardisierten EU-Berechnungsmethoden.
      • Abhängig von der Anlagenleistung gelten zusätzliche Mindestanforderungen, insbesondere hinsichtlich Primärenergieeinsparung und elektrischem Wirkungsgrad.
      • Es müssen geeignete, eichrechtskonforme Messeinrichtungen vorhanden sein, die eine getrennte Messung von erzeugtem KWK-Strom, Nutzwärme und Brennstoffverbrauch ermöglichen.
      • Für den Anspruch auf den KWK-Zuschlag ist eine Zulassung der Anlage durch das BAFA erforderlich. Der Zulassungsantrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres gestellt werden.
      • KWK-Anlagen, die erst nach dem 31.12.2026 in Betrieb genommen werden, sind förderfähig, sofern sie bis zum 31.12.2026 entweder über eine erforderliche Genehmigung nach dem BImSchG verfügen oder – wenn keine Genehmigungspflicht besteht – bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich beauftragt wurden.

      Anspruchsberechtigt sind Betreibende von KWK-Anlagen im Sinne des KWKG, sofern sie eine förderfähige Anlage errichten, modernisieren oder erweitern und die gesetzlichen Anforderungen des KWKG erfüllen. Anspruchsberechtigt können dabei insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen und Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein.

      Förderhöhe

      Die Förderung erfolgt über einen KWK-Zuschlag je erzeugter und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeister Kilowattstunde KWK-Strom, ergänzt durch zusätzlich mögliche Bonuszahlungen. Die Zuschlagshöhe richtet sich nach Anlagentyp – neu, modernisiert, nachgerüstet –,der elektrischen Leistung sowie dem Inbetriebnahmezeitpunkt.

      1. Zuschläge KWK (§§ 7 ff. KWKG)

      KWK-Anlage
      Leistungsanteil
      Einspeisung
      ins Netz
      ct/kWh
      Eigenverbrauch
      ct/kWh
      Neue Anlage
      Eigenverbrauch
      ct/kWh
      Modernisierte A.
      Eigenverbrauch
      ct/kWh
      Nachgerüstete A.
      bis 50 kW8,04,04,05,41
      > 50 kW - 100 kW6,03,03,0--
      > 100 kW - 250 kW5,03,02,04,0
      > 250 kW - 2 MW4,4--1,52,4

      > 2 MW

      modernisiert
      nachgerüstet

      3,4

      3,4
      3,1
      --

      --
      --
      1,0

      --
      --
      1,8

      --
      --

      2. Bonus für innovative erneuerbare Wärme (§ 7a KWKG)
      • Zuschlag zwischen 0,4 bis 7,0 ct/kWh für KWK-Strom
      • Höhe abhängig vom Anteil erneuerbarer Wärme (z. B. Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme) in der Referenzwärme.
      3. Bonus für elektrische Wärmeerzeuger (§ 7b KWKG)
      • Einmaliger Investitionsbonus von 70 Euro/kWth an installierter thermischer Leistung des elektrischen Wärmeerzeugers
      • Für neue oder modernisierte KWK-Anlagen mit Dauerbetrieb-Aufnahme nach dem 31.12.2024, einer elektrischen Leistung von > 1 MW und einem Mindestanteil von 30 % der bereitgestellten Wärme aus einem fabrikneuen elektrischen Wärmeerzeuger.

      4. Bonus für innovative KWK-Systeme (iKWK-Systeme) (§§ 5, 8b KWKG)

      • Systembonus für Anlagen mit > 10 MW elektrischer Leistung, die KWK, erneuerbare Wärme und innovative Wärmetechnik zu einem steuerungsoptimierten Gesamtsystem verbinden.
      • Zuschlagshöhe wird durch Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (Ausschreibungssegment iKWK) bestimmt.
      5. Kohleersatzbonus (§ 7c KWKG)
      • Einmaliger Bonus für den Ersatz stillgelegter kohlebefeuerter Anlagen; die Höhe richtet sich nach dem Baujahr der Altanlage und dem Inbetriebnahmejahr der neuen KWK-Anlage:
        – Baujahr Altanlage 1975–1984: 20 €/kW (2023) → 5 Euro/kW (2026)
        – Baujahr Altanlage 1985–1992: 225 €/kW (2023) → 135 Euro/kW (2029)
        – Baujahr Altanlage ab 1995: 390 €/kW (2023) → 240 Euro/kW (2029)
      • Voraussetzungen: Fristgerechte und endgültige Stilllegung der Kohleanlage, mindestens 10 % elektrischer KWK-Anteil der Neuanlage sowie Ausschluss einer Parallelförderung nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG).

      6. Zuschlagsdauer (§ 6) und jährliche Begrenzungen (§ 27 KWKG)
      Die Dauer der Zuschlagszahlung richtet sich nach den Vollbenutzungsstunden der KWK-Anlage und ist zusätzlich pro Kalenderjahr begrenzt.

      KWK-Anlagen

      Voraussetzungen
      (Kostenanteil / Zeitpunkt)*

      Zuschlagdauer
      Vollbenutzung
      Neuanlage--30.000 h
      Modernisierte Anlage

      ≥ 10 % Kosten, ≥ 2 Jahre n. Erstbetrieb
      nur Dampfsammelmaschinen > 50 MW
      ≥ 25 % Kosten, ≥ 5 Jahre n. Erstbetrieb
      ≥ 50 % Kosten, ≥ 10 Jahre

      6.000 h

      15.000 h
      30.000 h
      Nachgerüstete Anlage

      ≥ 10 % und < 25 % Kosten
      ≥ 25 % und < 50 % Kosten
      ≥ 50 % Kosten

      10.000 h
      15.000 h
      30.000 h

      *Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf den Anteil der Investitionskosten im Verhältnis zu den Kosten einer Neuerrichtung einer vergleichbaren KWK-Anlage nach aktuellem Stand der Technik. Die Zeitangaben geben das Mindestalter der bestehenden Anlage seit ihrer Erstinbetriebnahme an.

      Jahresobergrenzen für den Zuschlagsanspruch:
      • ab 2025: 3.500 h
      • 2026: 3.300 h
      • 2027: 3.100 h
      • 2028: 2.900 h
      • 2029: 2.700 h
      • 2030: 2.500 h

      Weitere Infor­ma­tionen

      Weiterführende Informationen des BAFA zu Fördermöglichkeiten für KWK:

      https://link.energy4climate.nrw/IEdAfX

      Förderart
      • Vergütung
      Förderinhalt

      Strom aus KWK-Anlagen

      Antragsteller
      • Gemeinnützige Organisation
      • Kommune
      • Privatperson
      • Unternehmen
      Antragstelle

      Zulassung Anlage: BAFA
      Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

      Zuschlagszahlung:
      Stromnetzbetreiber

      Fördergeber
      • Bund
      Stand

      25.11.2025

      Land NRW und EU: Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

      Fördergegenstand und -bedingungen

      Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens, die zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Entwicklung von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte beitragen. Zuwendungsfähig sind:
      • Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie
      • Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen
      • Durchführbarkeitsstudien
      • industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
      • Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
      • Prozess- und Organisationsinnovationen
      • Innovationscluster
      • Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an Messen oder Ausstellungen
      • Investitionen in den Umweltschutz
      • Investitionen in Forschungsinfrastrukturen
      • Investitionen in nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
      • Investitionen in gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
      • Investitionen in Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
      • Unternehmensneugründungen
      • Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
      Antragsberechtigte:
      • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
      • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
      • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
      • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften
      • gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft
      • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie kommunale Unternehmen
      Förderbedingungen sind unter anderem:
      • Das Vorhaben hat eine besondere Bedeutung für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und -resilienz.
      • Anträge werden in der Regel im Rahmen veröffentlichter Projektaufrufe und Wettbewerbe gestellt. Liegt kein dem Zweck der Förderrichtlinie (UW-RL) entsprechender Projektaufruf oder Wettbewerb vor, können Anträge an das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) Jülich gerichtet werden (siehe unten Weitere Informationen).

      Förderhöhe

      Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Bagatellgrenze von 12.500 Euro bzw. 25.000 Euro im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.

      Weitere Infor­ma­tionen

      Weiterführende Informationen: 
      Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie – UW-RL)

      https://link.energy4climate.nrw/1yRZzE

      Kontakt:
      Projektträger Jülich (PtJ), Telefon: 02461 690-566

      Förderart
      • Zuschuss
      Förderinhalt
      Projektzuschuss für Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens
      Antragsteller
      • Gemeinnützige Organisation
      • Kommune
      • Unternehmen
      Antragstelle

      Projektträger Jülich (PtJ)

      Fördergeber
      • Land NRW
      • EU
      Stand

      08.08.2025

      NRW.BANK.Invest Zukunft

      Fördergegenstand und -bedingungen


      Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit schaffen Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und gestalten Zukunft. Deshalb können mit dem Programm NRW.BANK.Invest Zukunft die unterschiedlichsten Vorhaben realisiert werden – aus den Bereichen Klimaschutz(technologien), Umweltschutz, Mobilität oder Circular Economy genauso wie mit Blick auf den Effizienz und Einsparungen. Das gilt auch für die Einführung völlig neuer Technologien und Verfahren.

      Antragberechtigt sind

      • Unternehmen (*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen.)
      • Angehörige der freien Berufe

      Förderhöhe


      • Förderart: Ratendarlehen
      • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
      • Höchstbetrag: 10 Mio. €
      • Laufzeiten:
        • 3, 4, 5, 6, 7 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr
        • 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
        • 10 Jahre mit 3 Tilgungsfreijahren
      • Zinssatz:
        • fest für die gesamte Darlehenslaufzeit
      • Tilgung:
        • in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
        • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
      • Tilgungsnachlass
        • Für kleine (KU) und mittlere (MU) Unternehmen wird in Kombination mit dem Darlehen ein Tilgungsnachlass mitbeantragt, sodass dieser fester Bestandteil des zu beantragen Darlehens ist. Dessen Höhe bemisst sich nach der jeweiligen Einstufung des/der Beihilfeempfängers/Beihilfeempfängerin als KU oder MU und den tatsächlich anfallenden förderfähigen Kosten des Darlehens.
          Darlehensvolumen <= 1 Mio. €: 10 % (MU) bzw. 20 % (KU)
          Darlehensvolumen > 1 Mio. €: 5 % (MU) bzw. 10 % (KU)
          Damit der Tilgungsnachlass berücksichtigt wird, ist es zwingend erforderlich die Verwendungsbestätigung über die Verwendung der Mittel und die genannten Kosten innerhalb der tilgungsfreien Zeit zu erbringen.
      • Auszahlung: 100 %
      • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
      • Sicherheiten: banküblich

      Kumu­lier­bar­keit


      Eine Kumulierung der unter diesem Programm gewährten Förderungen mit anderen Beihilfen, einschließlich De-minimis Beihilfen, ist unter Beachtung der Kumulierungsregeln nach Art. 5 De-minimis-VO sowie nach Art. 8 AGVO möglich.

      Weitere Infor­ma­tionen


      Weitere Informationen, Merkblatt und Kontakt:

      https://link.energy4climate.nrw/ZzGnWs

      Förderart
      • Kredit
      Förderinhalt

      Investitionsförderung in den Bereichen Klimaschutz(-technologien), Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz, Mobilität, Digitalisierung, Innovation

      Antragsteller
      • Unternehmen
      Antragstelle

      Hausbankenverfahren

      Fördergeber
      • Land NRW
      Stand

      01.11.2025

      NRW.BANK: Effizienzkredit Bauen

      Fördergegenstand und -bedingungen

      Das Förderdarlehen unterstützt bei der Finanzierung von Neubau- und Sanierungsvorhaben gewerblicher Nichtwohngebäude zu Effizienzgebäuden inklusive einzelner energetischer Maßnahmen:

      • Neubau: KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG (Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“)
      • Sanierung: KfW-Effizienzgebäude-Standard 40, 55, 70 und Denkmal
      • Energetische Einzelmaßnahmen im Bestand gemäß BEG-Förderung: an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen und -optimierung, sonstige Anlagentechnik
      • Planungs- und Beratungsleistungen, Architekten- und Baunebenkosten sowie Kosten für Zertifizierungen sind in die Förderung einbeziehbar.
      Antragsberechtigte:
      • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden.
      • Angehörige der freien Berufe

      Förderhöhe

      Die Förderung erfolgt in Form eines Ratendarlehens mit bis zu 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten – unter Anrechnung einer ggf. bewilligten BEG- oder KFN-Förderung – bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. Euro und optional mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank.

      Weitere Infor­ma­tionen

      Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: NRW.BANK

      https://link.energy4climate.nrw/Y1Glnp

      Kontakt:
      NRW.BANK Service-Center: 0211 91741-4800


      Förderart
      • Kredit
      Förderinhalt

      Darlehenfinanzierte Neubau- und Sanierungsvorhaben gewerblicher Nichtwohngebäude zu Effizienzgebäuden

      Antragsteller
      • Unternehmen
      Antragstelle

      Hausbank

      Fördergeber
      • Land NRW
      Stand

      08.08.2025

      NRW.BANK: Kommunal Invest / Kommunal Invest Plus

      Fördergegenstand und -bedingungen

      Das Förderangebot unterstützt nordrhein-westfälische Kommunen, ihre Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände bei allen Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Dazu gehören insbesondere:
      • Maßnahmen zum Klimaschutz, z. B. umweltschonende Mobilität, klimaneutrale Liegenschaften, Energie- und Ressourceneffizienzsteigerung, klimagerechter Städtebau, Präventionsmaßnahmen zum Schutz und zur Beseitigung von Klimafolgen
      • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
      • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
      • kommunale Verkehrsinfrastruktur
      • allgemeine Verwaltung
      • öffentliche Sicherheit und Ordnung
      • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
      • Stadt- und Dorfentwicklung
      • soziale Infrastruktur (z. B. Kindergärten, Schulen)
      • Grundstücke als notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens, einschließlich Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb
      • Planungskosten rückwirkend für maximal drei Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand eines aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind.
      Antragsberechtigte:
      • kommunale Gebietskörperschaften
      • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
      • Gemeindeverbände (öffentliche Körperschaften mit KSA-Risikogewicht null gemäß Artikel 115 (2) i. V. m. Artikel 114 (2) der EU-Verordnung 575/2013 – Capital Requirements Regulation)

      Förderhöhe

      Die Förderung erfolgt als Darlehen bis 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller:
      • Darlehen bis 2 Mio. Euro: bis zu 100 % Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“
      • Darlehen über 2 Mio. Euro: max. 50% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten über „NRW.BANK.Kommunal Invest“, die restlichen 50 % über „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“.

      Weitere Infor­ma­tionen

      Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: NRW.BANK

      https://link.energy4climate.nrw/wTWs1R

      Kontakt:
      NRW.BANK Service-Center: 0211 91741-4800

      Förderart
      • Kredit
      Förderinhalt

      Investitionen in die kommunale Infrastruktur, insbesondere Klimschutz und Klimafolgenanpassung

      Antragsteller
      • Kommune
      • Unternehmen
      Antragstelle

      NRW.BANK

      Fördergeber
      • Land NRW
      Stand

      08.08.2025

      progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: 6.6 Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien, und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht

      Fördergegenstand und -bedingungen


      Gefördert werden Anlagen, Maßnahmen, Konzepte, Studien und Analysen im Bereich derbemissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht. Die Vorhaben sollen Impulse für den Einsatz klimaschonender Technologien im Verkehrssektor in Nordrhein-Westfalen geben. Sie zeichnen sich in der Regel durch ihren Modellcharakter oder durch ihren besonderen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz beziehungsweise zur Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen aus. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung des Umfangs der Förderung erfolgen nach Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch das zuständige Ministerium in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde.

      Antragsberechtigte:


      1. natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
      2. Personengesellschaften,
      3. juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
      4. Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

      Die Antragsberechtigten nach Nummer 3.1 Buchstabe e dürfen im Rahmen der Verwertung der Ergebnisse der Konzepte, Studien und Analysen keine wirtschaftliche Aktivität planen und keine Leistungen an einem Markt anbieten, zum Beispiel durch Betrieb von Ladeinfrastruktur oder eines Carsharing-Angebots mit kommunalen Fahrzeugen. Auch eine exklusive Bereitstellung der Ergebnisse an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen muss ausgeschlossen sein.


      Förderhöhe


      Für Antragsberechtigte nach Nummer 3.1 Buchstabe b bis d beträgt die Förderquote:
      • maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
      Für Antragsberechtigte nach Nummer 3.1 Buchstabe e beträgt die Förderquote:
      • maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

      Kumu­lier­bar­keit


      Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
      • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden.
      • Die Summe aller staatlichen Subventionen, Zuwendungen und zweckbestimmten Einnahmen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

      Weitere Infor­ma­tionen


      Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.6:

      https://link.energy4climate.nrw/1Miznh

      Förderart
      • Zuschuss
      Förderinhalt

      Anlagen, Maßnahmen, Konzepte, Studien und Analysen

      Antragsteller
      • Gemeinnützige Organisation
      • Kommune
      • Unternehmen
      Antragstelle

      Bezirksregierung Arnsberg

      Fördergeber
      • Land NRW
      Stand

      01.11.2025

      progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.3 Anlagen zur Nutzung von Abwärme für die Gebäudeversorgung

      Fördergegenstand und -bedingungen

      Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammen.

      Förderbedingungen sind unter anderem:
      • Die Anlage muss die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes mindestens um 10 % gegenüber dem Stand vor der Investition verbessern.
      • Bei neuen Gebäuden muss die Anlage die Energieeffizienz um mindestens 10 % gegenüber den Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude verbessern.
      Antragsberechtigte:
      • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
      • Freiberuflich Tätige
      • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
      • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
      • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
      • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
      • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

      Förderhöhe

      Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro.

      Weitere Infor­ma­tionen

      Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

      https://link.energy4climate.nrw/JYV0Od

      Kontakt:
      NRW direkt;Tel.: 0211 837-1927
      Förderart
      • Zuschuss
      Förderinhalt

      Anlagen zur Nutzung von Abwärme für die Gebäudeversorgung

      Antragsteller
      • Gemeinnützige Organisation
      • Kommune
      • Unternehmen
      Antragstelle

      Bezirksregierung Arnsberg

      Fördergeber
      • Land NRW
      Stand

      08.08.2025

      progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.4 Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie

      Fördergegenstand und -bedingungen

      Gefördert werden Anlagen für die thermische Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden, die in Verbindung mit der neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben wird:

      • Pelletkessel mit Brennwerttechnik
      • Pelletkessel mit Heizwerttechnik
      • Kombikessel (Hybridkessel)
      • Holzhackschnitzelkessel
      • Scheitholzvergaserkessel

      Förderbedingungen sind unter anderem:

      • Gefördert werden Anlagen nur in Bestandsgebäuden.
      • Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage.
      • Anstelle einer thermischen Solaranlage ist auch die Kombination mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von mindestens vier Kilowatt-Peak möglich. Der Strom aus der Photovoltaikanlage muss für die Brauchwassererwärmung genutzt werden.
      • Die Anlage muss wassergeführt sein und mit einem ausreichend großen Speicher (mindestens 30 Liter pro Kilowatt) verbunden werden.

      Antragsberechtigte:

      • Privatpersonen
      • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
      • Freiberuflich Tätige
      • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
      • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
      • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
      • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
      • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

      Förderhöhe

      Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

      • Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 Euro
      • Pelletkessel mit Heizwerttechnik: 1.750 Euro
      • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel: 1.000 Euro

      Weitere Infor­ma­tionen

      Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

      https://link.energy4climate.nrw/8aTzOl

      Kontakt:
      NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

      Förderart
      • Zuschuss
      Förderinhalt

      Biomasseanlagen in Kombination mit Solarthermie- oder PV-Anlagen

      Antragsteller
      • Gemeinnützige Organisation
      • Kommune
      • Privatperson
      • Unternehmen
      Antragstelle

      Bezirksregierung Arnsberg

      Fördergeber
      • Land NRW
      Stand

      08.08.2025

      NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

      Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.