Fördergegenstand und -bedingungen
Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen.
Gefördert werden:
Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien z.B.
- Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
- emissionsarme Fahrzeuge
- energieeffiziente Gebäudetechnik
- Batterien
Modul B: klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Minderung der Treibhausgasemissionen energieintensiver Prozesse z. B.: Zement, Aluminium, Eisen und Stahl
Modul C: Energieversorgung, z.B.
- Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Maßnahmen zum Ausbau der Stromübertragungs-und -verteilnetze
- Energiespeicher
- Herstellung von Treibstoffen
- Gas- und Wärmenetze
- Ausbau, Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme-und Kältenetzen
- CO2-arme Wärmeerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung
Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Maßnahmen zur Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung, inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung
- Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen
Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2
- unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
Modul F: integrierte Mobilitätsvorhaben (ausschließlich in Verbindung mit mind. einer Maßnahme aus einem anderen Modul), z.B.:
- Elektro-Autos, E-LKW und E-Busse
- elektrisch betriebene Züge, Straßen-und U-Bahnen
- CO2-arme Passagier-und Güterschiffe
- Ladestationen und Wasserstofftankstellen
- Radwege, Schienen, Fußwege
Modul G: Green IT
- Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
- datengesteuerte Lösungen zur Treibhausgasemissionsreduzierung
zusätzlich förderfähige Aufwendungen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
- Gutachten und Nachweise erstellen (einhalten von technischen Mindestanforderungen)
Antragsberechtigt sind:
- Für Vorhaben in Deutschland:
- natürliche, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
- jursitische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung
- Für Vorhaben innerhalb der EU:
- Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU
- Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%
Förderhöhe
- Förderhöhe: bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- Kredit bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
- Informationen zu Laufzeiten und Zinsen sind auf der Website der KfW abrufbar
Kumulierbarkeit
- Kombinationen mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
- Summe der Förderzusagen dürfen förderfähige Kosten nicht übersteigen
- Kumulierung nicht möglich für Stromerzeugungsanlagen, die nach EEG oder KWKG mit einer Einspeisevergütung gefördert werden
- Für Elektrofahrzeuge ist die gleichzeitige Inanspruchnahme der Klimaschutzoffensive für Unternehmen und dem beim BAFA zu beantragenden Umweltbonus möglich
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