Der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags (§ 19 Absatz 1 Nummer 3 EEG) besteht ab dem 1.1.2023 für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 1.000 kW.
Voraussetzungen:
Vorgaben für den Mieterstromvertrag
Die aktuellen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur (Link siehe unten). Diese betragen ab dem 1.1.2024:
Aktuelle Vergütungssätze
https://link.energy4climate.nrw/dDxetX
Gesetzestext EEG
https://link.energy4climate.nrw/lY6PyS
Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen
Stromnetzbetreiber
01.01.2024
Dach-PV-Anlagen
Installierte Nennleistung bis 10 kWp:
Installierte Nennleistung 10 kWp bis 40 kWp:
Installierte Nennleistung 40 kWp bis 100 kWp:
Installierte Nennleistung 100 kWp bis 400 kWp:
Installierte Nennleistung 400 kWp bis 1.000 kWp:
Installierte Nennleistung über 1.000 kWp:
Freiflächen-PV-Anlagen
Gefördert werden Freiflächen-PV-Anlagen auf folgenden Flächen:
Förderhöhe
Agri PV:
Gesonderte Bedingungen für Bürgerenergieanlagen
Aktuelle Fördersätze für PV-Anlagen
https://link.energy4climate.nrw/ZXihwu
Informationen der Bundesnetzagentur zu den Ausschreibungen für Dachanlagen
https://link.energy4climate.nrw/H7PKKd
Informationen der Bundesnetzagentur zu den Ausschreibungen für Freiflächen-PV
https://link.energy4climate.nrw/ivpZly
Strom aus Photovoltaikanlagen
19.01.2024
Gefördert werden Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:
Antragsberechtigt sind:
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern diese keine Beihilfe enthalten.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.
Weitere Informationen, Richtlinie und Merkblatt:
https://link.energy4climate.nrw/5zrT7G
Konditionenübersicht der KfW:
https://link.energy4climate.nrw/ysEwMk
Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration
Banken und Sparkassen
04.03.2024
Gefördert wird:
Weitere Informationen und Richtlinie:
https://link.energy4climate.nrw/SREaxE
Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen für Mieterstrom auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum
Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung
06.07.2023
Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen:
Gefördert wird
Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten von Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf den zugehörigen Grundstücken. Als Baunebenkosten können auch Gutachten oder Konzepte, zum Beispiel Energiegutachten gefördert werden. Gefördert werden auch Instandsetzungen, die nicht durch die Modernisierung verursacht werden, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Förderbedingungen:
Durch die Modernisierungsmaßnahmen
Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:
Nicht förderfähig sind:
Weitere Informationen inkl. Tabelle mit Einkommensgrenzen
https://link.energy4climate.nrw/NGIzUi
Kontaktdaten
Tel.: 0 211 91741-4500
E-Mail: info@nrwbank.de
Gewährung von zinsgünstigen Darlehen für die Modernisierung von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmter Eigentumswohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.
Stadt- oder Kreisverwaltung
19.03.2024
Natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, sofern sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer Immobilie sind und über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.
Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten von Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf den zugehörigen Grundstücken. Als Baunebenkosten können auch Gutachten oder Konzepte, zum Beispiel Energiegutachten oder Quartierskonzepte gefördert werden. Gefördert werden auch Instandsetzungen, die nicht durch die Modernisierung verursacht werden, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Förderbedingungen
Weitere Informationen
https://link.energy4climate.nrw/RfxHC7
Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern durch die Gewährung zinsgünstiger Darlehen
Seit dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Website der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
Förderbedingungen unter anderem:
Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher:
Wasserstoffbasierte Heizkessel:
Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/yvqzEn
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Komponenten für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung
Bezirksregierung Arnsberg
15.02.2024
Gefördert werden:
Zuschusshöhe:
https://link.energy4climate.nrw/8aTzOl
Kontakt: NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Biomasseanlagen in Kombination mit Solarthermie- oder PV-Anlagen
https://link.energy4climate.nrw/sKWEBz
Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für Wärmepumpen in Verbindung mit PV-Anlage
Bezirksregierung Arnsberg.
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.