Gefördert wird die direkte Belieferung von Mieterinnen und Mietern mit Strom aus Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1.000 kW (1 MW), sofern der Strom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verbraucht wird. Der Anspruch auf den sogenannten Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG (in seiner jeweils geltenden Fassung) besteht für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 bzw. in den Folgejahren in Betrieb genommen werden.
Es werden zwei förderfähige Mieterstrommodelle unterschieden:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Anspruchsberechtigte:
Weiterführende Informationen:Gesetzestext Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
Kontakt: Bundesnetzagentur, Telefon: 0228 14-0
Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen
Stromnetzbetreiber
24.11.2025
Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen. Ein Förderanspruch besteht über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Das Gesetz unterscheidet zwei Segmente:
Anspruchsberechtigte
Die Vergütung erfolgt abhängig von Anlagengröße und Veräußerungsform über:
Vergütungssätze nicht ausschreibungspflichtiger Anlagen (§ 48 EEG)Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten anzulegenden Werte gelten ausschließlich für PV-Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Sie dienen entweder als feste Einspeisevergütung oder als anzulegender Wert im Marktprämienmodell, bei welchem die Differenz zwischen anzulegendem Wert und Referenzmarktwert als Marktprämie ausgeglichen wird. Die anzulegenden Werte unterliegen zudem einer halbjährlichen Degression von 1 % (§ 49 EEG). Die konkreten Vergütungssätze variieren je nach Segment, Leistungsklasse, Einspeiseart und dem Inbetriebnahmedatum. Vergütungssätze 2025 (BNetzA-Bekanntmachungen):
Kontakt: BundesnetzagenturTelefon: 0228 14-0
Strom aus Photovoltaikanlagen
Das Förderprogramm finanziert Investitionen in Deutschland sowie im Ausland zur Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig sind Maßnahmen in den folgenden Bereichen:
Antragsberechtigte für Vorhaben in Deutschland:
Antragsberechtigte für Vorhaben im Ausland:
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/5zrT7G
Kontakt: Kreditanstalt für WiederaufbauKfW-Servicenummer: 0800 539 9001
Konditionenübersicht der KfW:
https://link.energy4climate.nrw/ysEwMk
Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration
Banken und Sparkassen
15.09.2025
Gefördert wird:
Antragsberechtigt sind:
Weitere Informationen und Richtlinie:
https://link.energy4climate.nrw/SREaxE
Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen für Mieterstrom auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum
Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung
06.07.2023
Gefördert werden Bürgerprojekte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Förderfähig sind Vorplanungsausgaben, wie z. B. Studien und Machbarkeitsprüfungen in den Sektoren:
Antragsberechtigte:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: NRW.BANK
https://link.energy4climate.nrw/4lwS4W
Beratungsangebot NRW.Energy4Climate GmbHVor der Antragstellung empfiehlt sich unbedingt ein Vorgespräch mit der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate GmbH, um die Machbarkeit des Vorhabens und die Förderfähigkeit der Ausgaben zu prüfen!
https://link.energy4climate.nrw/U04yP9
Vorplanungsausgaben für Bürgerenergieprojekte
NRW.BANK
08.08.2025
Die Förderung erfolgt als Darlehen bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitionskosten und Tilgungsnachlässen bis zu 50 %.
Weiterführende Informationen inkl. Übersicht zu Einkommensgrenzen: NRW.BANK
https://link.energy4climate.nrw/NGIzUi
Kontakt:Telefon.: 0 211 91741-4500
Modernisierung von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmter Eigentumswohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.
Stadt- oder Kreisverwaltung
Die Förderung erfolgt als Annuitätendarlehen bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitionskosten und Tilgungsnachlässen von bis zu 55 %.
https://link.energy4climate.nrw/RfxHC7
Kontakt:Telefon: 0 211 91741-4500
Darlehenfinanzierte Investitionen in bauliche Modernisierungs- und flankierende Instandsetzungsmaßnahmen von bestehenden Mietwohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-PV-Anlagen und Agri-PPV-Anlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung gefördert werden. Förderfähig sind Anlagen ab jeweils 100 Kilowatt-Peak installierte Leistung. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/67aMWS
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Freiflächen-PV-Anlagen inklusive Floating-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen
Bezirksregierung Arnsberg
09.10.2025
Gefördert wird die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage, um die Nutzung des erzeugten Stroms der PV-Anlage vor Ort in den Wohnungen (insbesondere als Mieterstrom) zu ermöglichen. Förderfähige Ausgaben betreffen Kosten, die anfallen durch:
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/NAKqV1
Kontakt:
NRW direkt, Telefon: 0211 837-1927
Erneuerung der Hauselektrik im Vorfeld der Installation einer PV-Anlage in Mehrparteienhäusern
Gefördert werden die notwendigen Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, um den zum Betrieb der Wärmepumpe benötigen Strom aus einer am Gebäude befindlichen Photovoltaikanlage nutzen zu können.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 750 Euro je Gebäude und Standort.
https://link.energy4climate.nrw/sKWEBz
Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage
Bezirksregierung Arnsberg.
Gefördert werden Anlagen für die thermische Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden, die in Verbindung mit der neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben wird:
Die Förderung erfolgt als Festbetrag:
https://link.energy4climate.nrw/8aTzOl
Kontakt: NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Biomasseanlagen in Kombination mit Solarthermie- oder PV-Anlagen
Gefördert werden Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung.
https://link.energy4climate.nrw/yvqzEn
Komponenten für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.