Windenergie

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Windenergie an Land

Fördergegenstand und -bedingungen

Neue Anlagen > 1.000 kW (Ausnahmen: Pilotwindenergieanlagen, sowie Übergangsanlagen)

  • der Förderanspruch sowie die Höhe der Vergütung wird über Ausschreibungen (pay-as-bid-Verfahren) bestimmt
  • Ausschreibungstermine: jeweils 1. Februar / 1. Mai / 1. August und 1. November
  • Die Bundesnetzagentur gibt fünf bis acht Wochen vor dem jeweiligen Termin die wichtigsten Parameter der Ausschreibungsrunde im Internet bekannt
  • Höchstgebotwert für den Referenzstandort in 2023: 7,35 Cent / kWh
  • Voraussetzungen zur Teilnahme an den Auktionen: Vorliegen der BImSchG-Genehmigung und Meldung an das Register der BNetzA spätestens drei Wochen vor Auktion; Erstsicherheit in Höhe von 30 Euro / kW
  • Vergütung erfolgt nach geförderter Direktvermarktung; Anlagenbetreiber erhalten eine gleitende Marktprämie = Differenz zwischen Börsenstrompreis (Monatsmarktwert) und dem individuellen Zuschlagswert aus der Auktion
  • Zuschlag ist nicht übertragbar auf einen anderen Standort
  • Vergleich unterschiedlicher Standortqualitäten erfolgt über das einstufige Referenzertragsmodell
    • Zur Bestimmung der tatsächlichen Vergütungshöhe für die einzelnen Gebote werden diese mit standortabhängigem Korrekturfaktor (§ 36h EEG) multipliziert. Liegt die Standortqualität unter 100 %, wird der Gebotswert angehoben, liegt sie jedoch über 100 Prozent, wird der Gebotswert für die eingespeiste Kilowattstunde gesenkt
    • Einstufung basiert auf zwei unabhängigen Windgutachten

Neue kleine Anlagen < 1.000 kW, Pilotanlagen und Übergangsanlagen

  • anzulegender Wert in 2023: 5,88 Cent / kWh (wird bestimmt durch den Durchschnitt der jeweils höchsten noch bezuschlagten Gebote aller Ausschreibungen für Windenergie an Land aus dem Vorvorjahr)
  • > 100 kW: Pflicht zur Direktvermarktung
  • < 100 kW (Kleinwindanlagen): Einspeisevergütung
  • seit 2019 gilt für alle dann in Betrieb genommenen Anlagen das einstufige Referenzertragsmodell
  • für Anlagen <= 50 kW wird für die Berechnung des anzulegenden Werts angenommen, dass ihr Ertrag 60 Prozent des Referenzertrags beträgt
  • Dauer der Vergütung: 20 Jahre zzgl. Installationsjahr (anteilmäßig)

Gesonderte Bedingungen für Bürgerenergieanlagen

  • Neue Bürgerenergiegesellschaften müssen nicht an der Ausschreibung teilnehmen sondern können eine Vergütung nach § 46 EEG in Anspruch nehmen
  • dies gilt für Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von maximal 18 MW, wenn die Gesellschaft in den vergangenen 5 Jahren keinen Windenergieanlage errichten hat
  • Ausnahmeregelung erfordert, dass spätestens 3 Wochen nach Erteilung der immisionsschutzrechtlichen Genehmigung der Bundesnetzagentur mitgeteilt wird, dass die Anlage eine Bürgerenergiegesellschaft ist und die entsprechende Definition erfüllt
  • Definition einer Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nr. 15
    • min. 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Gesellschaftsmitglieder
    • min. 75 % der Stimmrechte liegen bei natürlichen Personen liegen, die ihren Wohnsitz in einem Umkreis von 50 km um die geplante Anlage haben
    • Stimmrecht, die nicht bei natürlichen Personen liegen, dürfen ausschließlich bei Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen oder kommunalen Gebietskörperschaften liegen
    • kein Mitglied hält mehr als zehn Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen der Bundesnetzagentur zu Ausschreibungen für Windenergie an Land

https://link.energy4climate.nrw/AjGiUa

Information der Bundesnetzagentur zum anzulegenden Wert für Anlagen bis 1 MW

https://link.energy4climate.nrw/UDTGI3

Förderart
  • Vergütung
Förderinhalt

Strom aus Windenergieanlagen an Land

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Stromnetzbetreiber, Bundesnetzagentur

Fördergeber
  • Bund
Stand

07.02.2024

KfW: Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Fördergegenstand und -bedingungen


Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften und zur Unterstützung der Produktion strategischer Transformationstechnologien.

Gefördert werden:

Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien, z.B.

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
  • emissionsarme Fahrzeuge
  • energieeffiziente Gebäudetechnik
  • Batterien

Modul A+: Herstellerförderung Plus

für Transformationstechnologien: Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ausrüstung für CCUS und benötigte Schlüsselkomponenten

Modul B: klimafreundliche Produktions­verfahren in energieintensiven Industrien

  • Minderung der Treibhausgasemissionen energieintensiver Prozesse z. B.: Zement, Aluminium, Eisen und Stahl

Modul C: Energieversorgung, z.B.

  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Maßnahmen zum Ausbau der Strom­übertragungs-und -verteilnetze
  • Energiespeicher
  • Herstellung von Treibstoffen
  • Gas- und Wärmenetze
  • Ausbau, Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme-und Kälte­netzen
  • CO2-arme Wärme­erzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung

Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall­

  • Maßnahmen zur Trinkwasser­bereitstellung und Abwasser­behandlung, inklusive Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung
  • Neu­errichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen

Modul E: Transport und Speicherung von CO2

  • Neubau von CO2-Pipelines und Nach­rüstung von Gas­netzen zum Transport von CO2
  • unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2

Modul F: integrierte Mobilitätsvorhaben (ausschließlich in Verbindung mit mind. einer Maßnahme aus einem anderen Modul), z.B.:

  • Elektro-Autos, E-LKW und E-Busse
  • elektrisch betriebene Züge, Straßen-und U-Bahnen
  • CO2-arme Passagier-und Güterschiffe
  • Ladestationen und Wasserstoff­tankstellen
  • Radwege, Schienen, Fußwege

Modul G: Green IT

  • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
  • datengesteuerte Lösungen zur Treibhausgasemissionsreduzierung

zusätzlich förderfähige Aufwendungen

  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung
  • Gutachten und Nachweise erstellen (einhalten von technischen Mindestanforderungen)

Antragsberechtigt sind:

  • Für Vorhaben in Deutschland:
    • natürliche, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
    • jursitische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung

  • Für Vorhaben innerhalb der EU:
    • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU
    • Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%

Förderhöhe

  • Förderhöhe: bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Kredit bis zu 100 % der förder­fähigen Investitionskosten
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
  • Informationen zu Lauf­zeiten und Zinsen sind auf der Website der KfW abrufbar

Für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beansprucht wird, kann ein zinsverbilligter Kredit mit Beihilfe genutzt werden.

Kumu­lier­bar­keit

  • Kombinationen mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
  • Kumulierung nicht möglich für Stromerzeugungsanlagen, die nach EEG oder KWKG mit einer Einspeisevergütung gefördert werden.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/gTofcb

Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Förderinhalt

Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, u. a. Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, Herstellung von Transformationstechnologien wie Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ausrüstung für Abscheidung, Nutzung, Speicherung von CO2 einschließlich benötigter Schlüsselkomponenten (Herstellerförderung Plus), Energieversorgung, CO2-Transport/ -speicherung, Kreislaufwirtschaft, Green IT

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

28.11.2024

Landwirtschaftliche Rentenbank: Energie vom Land

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien, wenn diese nicht zur ausschließlichen Eigennutzung getrieben werden:

  • Bioenergie (TOP-Kondition)
    • Investitionen in die Erzeugung von Bioenergie (Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, Biogene Kraftstoffe wie Bio-LNG und Bio-CNG)
    • auch Betriebsmittel
    • auch tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion
  • Speicherung und Verteilung von Erneuerbarer Energie (TOP-Kondition)
    • Speicherung und Verteilung von Erneuerbarer Energie
    • Erzeugung von grünem Wasserstoff
  • Photovoltaik
    • Photovoltaik auf Gebäuden (inklusive Dachsanierung)
      • der Primärproduktion (Land-, Forst-, Fischwirtschaft)
      • der Agrar- und Ernährungswirtschaft
      • ländlicher Kommunen / kommunalnaher Unternehmen
      • gemeinnütziger Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens
    • Aufdach-PV (Beteiligung mind. 50% der Primär- / Agrarwirtschaft)
    • Floating-PV (Beteiligung mind. 50% der Primär- / Agrarwirtschaft)
    • Freiflächen-PV (Beteiligung mind. 50% der Landwirtschaft)
    • Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Primärproduktion und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Energieproduktion aus PV-Anlagen
  • Windenergie
    • Investitionen in Windenergieanlagen
      • Beteiligung mind. 50% der Primärproduktion (Land-, Forst-, Fischwirtschaft)
      • Beteiligung mind. 50% der Agrar- und Ernährungswirtschaft
      • Beteiligung mind. 50% ländlicher Kommunen / kommunaler Unternehmen
    • Bürgerwindpark mit mind. 50% Beteiligung Bürger / Grundstückseigentümer vor Ort
    • Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des EEG ab 2017
    • Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Primärproduktion und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Windenergieproduktion
  • Weitere Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung
    • Investitionen in weitere Formen erneuerbarer Energien (z.B. Erdwärme, Wasserkraft)
      • Beteiligung mind. 50% der Primärproduktion (Land-, Forst- und Fischwirtschaft)
      • Beteiligung mind. 50% der Agrar- und Ernährungswirtschaft
      • Beteiligung mind. 50% ländlicher Kommunen / kommunalnaher Unternehmen
    • Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
    • Unternehmenskäufe und –übernahmen (sofern KMU)

Förderhöhe

  • Kreditbetrag: max. 10 Mio. Euro / Kreditnehmer und Jahr, sowie Einzelfälle die darüber hinaus gehen
  • Zinssatz abhängig von Bonität und Besicherung

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/VDvX47

Kontakt:
Landwirtschaftliche Rentenbank, Tel: 069 2107-700

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Erzeugung, Speicherung, Verteilung erneuerbarer Energien

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund
Stand

04.03.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.