Förderinformationen

Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.

BAFA: BEG - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Kurzinformation

Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien. Die Zuschusshöhe beträgt 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (50 % für Fachplanung und Baubegleitung), zuzüglich möglicher Bonuspunkte. Förderfähige Ausgaben sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden auf 500 Euro/m² Nettogrundfläche begrenzt.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Fördergeber
  • Bund

Einkommenssteuergesetz - § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Gebäude

Kurzinformation

§ 35c des Einkommenssteuergesetz (EstG) fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten, eigenen Wohngebäuden über eine Steuerermäßigung von bis zu 20 % der Kosten. Voraussetzung sind ein mindestens 10 Jahre altes Gebäude, Maßnahmen nach Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV), fachgerechte Ausführung und unbare Zahlung. Förderfähig sind Arbeits-, Material- und Umfeldkosten. Die Entlastung wird über drei Jahre verteilt und beträgt maximal 40.000 Euro pro Objekt.

Detailinfos
Förderart
  • Steuererstattung
Antragstelle

Finanzamt (Einkommenssteuererklärung)

Fördergeber
  • Bund

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Biomasse

Kurzinformation

Das EEG fördert die Stromerzeugung aus Biomasse, darunter Biogas, Biomethan, Bioabfall- und Güllevergärung. Gülleanlagen bis 150 kW sowie Bioabfallvergärungsanlagen erhalten feste anzulegende Werte und können zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen. Neue Biomasseanlagen über 150 kW und Biomethananlagen sind ausschreibungspflichtig; die Vergütung richtet sich dort nach dem Zuschlagswert. Bestandsanlagen können über Ausschreibungen eine Anschlussförderung erhalten. Die Vergütung liegt 2025 – je nach Anlagentyp – zwischen rund 12 und 22 ct/kWh; gesetzliche Werte degressieren jährlich um 0,5 %.

Detailinfos
Förderart
  • Vergütung
Antragstelle

Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Geothermie

Kurzinformation

Das EEG fördert Strom aus Geothermie auf Grundlage eines gesetzlich festgelegten anzulegenden Werts. Dieser beträgt 25,20 ct/kWh und vermindert sich für Neuanlagen ab 2024 jährlich um 0,5 %. Anlagen ab 100 kW unterliegen der Direktvermarktung und erhalten eine gleitende Marktprämie. Die Vergütung wird für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gewährt und setzt die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister voraus.

Detailinfos
Förderart
  • Vergütung
Antragstelle

Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Mieterstrom

Kurzinformation

Das EEG unterstützt Mieterstrommodelle, bei denen Solarstrom aus PV-Anlagen bis 1.000 kW ohne Nutzung des öffentlichen Netzes direkt an Mietende geliefert wird. Voraussetzung sind u. a. die Registrierung im Marktstammdatenregister, die Errichtung der Anlage auf/an/in Gebäuden, ein Wohnanteil von mind. 40 % und die Einhaltung der Preisobergrenze der Grundversorgung. Betreiber erhalten je nach Leistungsklasse einen Mieterstromzuschlag, dessen Höhe sich nach dem Inbetriebnahmedatum richtet und halbjährlich durch die Bundesnetzagentur angepasst wird.

Detailinfos
Förderart
  • Vergütung
Antragstelle

Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Photovoltaik

Kurzinformation

Das EEG regelt die Förderung von Photovoltaikanlagen in zwei Segmenten – Freiflächenanlagen und Gebäude-/Dachanlagen. Anlagen bis 100 kW können zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen; ab 200 kW ist die Direktvermarktung verbindlich. Ausschreibungspflicht besteht für Freiflächenanlagen ab 1.000 kW sowie für Dachanlagen ab 750 kW. Bürgerenergiegesellschaften können PV-Anlagen bis 6 MW ohne Ausschreibungsverfahren realisieren. Die Vergütung erfolgt je nach Veräußerungsform über Einspeisevergütung (E), Marktprämie (M) oder Ausschreibungszuschläge; die anzulegenden Werte (für E und M) 2025 liegen – je nach Segment und Leistung – zwischen etwa 6 und 13 ct/kWh und unterliegen einer halbjährlichen Degression von 1 %.

Detailinfos
Förderart
  • Vergütung
Antragstelle

Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Windenergie an Land

Kurzinformation

Das EEG fördert Windenergieanlagen an Land über eine Einspeisungsvergütung, über ein Marktprämienmodell oder über Zuschlagswerte aus Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. Ab 100 kW besteht verpflichtende Direktvermarktung mit Marktprämie; ab 1 MW besteht Ausschreibungspflicht. Pilotanlagen, Bürgerenergiegesellschaften (bis 18 MW) und Übergangsanlagen sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen. Die Vergütung liegt 2025 – je nach Förderweg – zwischen rund 6 und 7,5 ct/kWh.

Detailinfos
Förderart
  • Vergütung
Antragstelle

Stromnetzbetreiber, Bundesnetzagentur

Fördergeber
  • Bund

KfW: BEG - Ergänzungskredit (Wohngebäude)

Kurzinformation

Gefördert werden Einzelmaßnahmen für Wohngebäude/-einheiten, für die ein Zuschuss von der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bereits bewilligt oder zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem max. Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund

KfW: BEG - Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Kurzinformation

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund

KfW: Erneuerbare Energien - Standard

Kurzinformation

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 150 Mio. Euro pro Vorhaben.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): KWK-Anlagen

Kurzinformation

Das KWKG fördert die hocheffiziente Stromerzeugung in neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen sowie in innovativen KWK-Systemen. Der KWK-Zuschlag wird für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom gezahlt; die Höhe richtet sich nach Anlagentyp, elektrischer Leistung und Inbetriebnahmezeitpunkt. Zusätzlich können Boni für erneuerbare Wärmebereitstellung, für elektrische Wärmeerzeuger, für innovative KWK-Systeme (iKWK) sowie ein Kohleersatzbonus für den Ersatz stillgelegter Kohleanlagen gewährt werden.

Detailinfos
Förderart
  • Vergütung
Antragstelle

Zulassung Anlage: BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Zuschlagszahlung:
Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher

Kurzinformation

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert hocheffiziente Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher, die überwiegend mit KWK-Wärme, erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden. Die Förderung erfolgt als Investitionskostenzuschuss. Wärmenetze erhalten – abhängig vom Anteil KWK/EE/Abwärme – bis zu 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten (max. 50 Mio. Euro), Wärmespeicher werden mit 250 Euro/m³ bzw. bis zu 30 % der Investitionskosten (max. 10 Mio. Euro) gefördert.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Zulassung Speicher&Netze:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Zuschlagszahlung:
Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund

Mieterstrommodelle im geförderten Wohnungsbau

Kurzinformation

Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum (Neubau und Modernisierung) zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung

Fördergeber
  • Land NRW

NRW.BANK: Bürgerenergiefonds NRW

Kurzinformation

Gefördert werden Bürgerprojekte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Förderfähig sind sämtliche Vorplanungsausgaben, wie z. B. Studien und Machbarkeitsprüfungen in den Sektoren Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Bioenergie und unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen. Die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss bis zu 300.000 Euro gewährt und vollständig erstattet, sofern die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000 Euro betragen. Eine Rückzahlungspflicht entsteht bei gesicherter Projektfinanzierung, bei begonnener Realisierung oder Wegfall der Antragsberechtigung.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW

NRW.BANK: Eigentumsförderung - Modernisierung

Kurzinformation

Das Programm unterstützt Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bei Modernisierungen und Instandsetzungen an selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen oder dem Klima- bzw. Klimaanpassungsschutz dienen, neuen Wohnraum schaffen, oder flankierende Instandsetzungen umfassen. Die Förderung erfolgt als Darlehen bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitionskosten und Tilgungsnachlässen bis zu 50 %.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

Stadt- oder Kreisverwaltung

Fördergeber
  • Land NRW

NRW.BANK: Mietwohnraumförderung - Modernisierung

Kurzinformation

Das Programm unterstützt Modernisierungen und Instandsetzungsmaßnahmen an selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen oder dem Klima- bzw. Klimaanpassungsschutz dienen, neuen Wohnraum schaffen und das Wohnumfeld aufwerten. Die Förderung erfolgt als Darlehen bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitionskosten und Tilgungsnachlässen von bis zu 55 %.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

Stadt- oder Kreisverwaltung

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: 6.3 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Kurzinformation

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: 6.4 Netzanschlüsse

Kurzinformation


Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.1.2 Photovoltaikanlagen außerhalb des EEG

Kurzinformation

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung: Für Freiflächen-PV werden je nach Eigenverbrauch 15 % bzw. 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 500.000 Euro) unterstützt; Floating-PV und Agri-PV werden mit bis zu 25 % gefördert (max. 1 Mio. Euro).

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw – Klimaschutztechnik: 6.1.6 Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage

Kurzinformation

Gefördert wird die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern, um den vor Ort verbrauchten Strom einer künftig zu installierenden Photovoltaikanlage mit mind. 30 kWp – insbesondere im Mieterstrommodell – zu ermöglichen. Die Zuschussquote beträgt bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro pro Netzanschluss und Standort.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.2.4 Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik

Kurzinformation

Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zum Schichtführer/zur Schichtführerin bzw. zum Techniker/zur Technikerin für Bohr- und Fördertechnik an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik. Die Förderung erfolgt als Festbetrag in Höhe von maximal 5.000 Euro für Fortbildungslehrgänge zur Schichtführerin bzw. zum Schichtführer und maximal 10.000 Euro für Fortbildungslehrgänge zur Technikerin bzw. zum Techniker für Bohr- und Fördertechnik.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.1.2 Kalte Nahwärmenetze

Kurzinformation

Gefördert werden kalte Nahwärmenetze, die überwiegend mit erneuerbaren Energien oder effizient genutzter Abwärme gespeist werden und deren Übertragungstemperatur in der Regel maximal 20 °C beträgt. Die Förderhöhe beläuft sich auf bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 200.000 Euro. Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.4.2 Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz

Kurzinformation

Gefördert werden Wärmepumpen sowie die auf einem Grundstück notwendigen Anschluss- und Verbindungsarbeiten, um die auf dem kundenseitigen Grundstück befindliche Wärmepumpe mit dem kalten Wärmenetz eines Versorgers zu verbinden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 1.500 Euro je Anlage.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.5 Wärme- und Kältespeicher

Kurzinformation

Gefördert werden besondere Wärme- und Kältespeicher für den privaten oder gewerblichen Bereich, wie beispielsweise Latentwärmespeicher oder Eisspeicher, die zur Versorgung eines Wärmenetzes dienen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100 Zuwendungsfähig sind ausschließlich Anlagen, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet oder als förderfähig anerkannt sind. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlage.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.1 Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Kurzinformation

Gefördert werden Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe. Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme, die Maximalförderung liegt bei 8.000 Euro für Neubauten und 12.000 Euro für Bestandsgebäude.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.3 Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage

Kurzinformation

Gefördert werden die notwendigen Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, um den zum Betrieb der Wärmepumpe benötigen Strom aus einer am Gebäude befindlichen Photovoltaikanlage nutzen zu können. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 750 Euro je Gebäude und Standort.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg.

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.4 Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie

Kurzinformation

Gefördert werden Anlagen zur thermischen Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden, sofern sie in Verbindung mit einer neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben werden. Die Förderhöhe je Anlage beträgt maximal 2.000 Euro für Pelletkessel mit Brennwerttechnik, maximal 1.750 Euro für Pelletkessel mit Heizwerttechnik sowie maximal 1.000 Euro für Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.5 Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage

Kurzinformation

Gefördert werden Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlagensystem pro Gebäude und Standort.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.