Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung des Gebäudenetzes nach Umsetzung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Geförderte Gebäudenetze müssen mindestens zwei und dürfen maximal 16 Gebäude sowie höchstens 100 Wohneinheiten versorgen. Die Zuschusshöhe beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben; für Fachplanung und Baubegleitung werden 50 % der förderfähigen Kosten übernommen. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Boni, wie der Klimageschwindigkeits-Bonus oder der Einkommens-Bonus, gewährt werden. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Wohngebäuden nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt und bei Nichtwohngebäuden abhängig von der Nettogrundfläche begrenzt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontroll
Das Modul 2 fördert Investitionen in Anlagen zur Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, wenn mindestens 50 % der Wärme prozessbezogen genutzt wird. Der Zuschuss beträgt bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro bis zu 60 % der Investitionsgesamtkosten, maximal 20 Mio. Euro pro Unternehmen einschließlich förderfähiger Nebenkosten bis zu 30 %.
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Der akteurs-, sektor- und technologieoffene Förderwettbewerb ist Teil der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Er unterstützt investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Die Förderung erfolgt in mehreren unterjährigen Auswahlrunden im wettbewerblichen Verfahren als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöhe beträgt bis zu 60 % der Investitionskosten, maximal 20 Mio. Euro pro Vorhaben. Einen Wettbewerbsvorteil beim Förderzuschlag haben Projekte mit der höchsten jährlichen Treibhausgaseinsparung pro beantragtem Euro Förderung („Fördereffizienz“).
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gefördert werden Einzelmaßnahmen für Wohngebäude/-einheiten, für die ein Zuschuss von der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bereits bewilligt oder zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem max. Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.
KfW
Gefördert werden Privatpersonen bei der Sanierung und dem Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes (Nichtwohngebäude) durch einen Kredit mit ggf. Tilgungszuschuss.
Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden im Bestand, einschließlich der energetischen Fachplanung, der Baubegleitung und der Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus Erneuerbare Energien oder Nachhaltigkeits-Klasse, ergänzt um Tilgungszuschüsse abhängig vom erreichten Effizienzhaus EE oder NH-Standard.
Die Bundesförderung unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Die Förderung kann über zinsgünstige KfW-Kredite in Kombination mit Tilgungszuschüssen, alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.
Gefördert werden Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien. Anlagen, die nicht über das EEG oder KWKG vermarktet werden, erhalten zinsverbilligte Kredite mit Beihilfe.
Das KfW-Programm unterstützt beim Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland mit zinsgünstigen Krediten. Der Kredithöchstbetrag zur Finanzierung förderfähiger Investitionskosten beläuft sich auf bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Hausbankenverfahren
Das Landesbürgschaftsprogramm dient zur Absicherung von Krediten für Investitionen und Betriebsmittel zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO2-Emissionen. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung von Kapazitäten sowie Infrastruktur für die Erzeugung und den Transport klimaneutraler Energieträger oder die Errichtung oder der Aufbau klimaneutraler Produktionskapazitäten.
Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen im Bereich der Kommunalen Wärmeplanung. Antragsberechtigte mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind Kommunen, kommunale Unternehmen sowie KMU, in deren Tätigkeitsfeld die Koordination oder Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung liegt.
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen gemäß der Richtlinie VDI 4645-1 oder an vergleichbaren Schulungen für technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte. Antragsberechtigt mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe (SHK-Betriebe) sowie Kälte- und Klimaanlagenbetriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.
Gefördert werden Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in Bestandsgebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Maximalförderung liegt bei 15.000 Euro.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.