Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien. Die Zuschusshöhe beträgt 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (50 % für Fachplanung und Baubegleitung), zuzüglich möglicher Bonuspunkte. Förderfähige Ausgaben sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden auf 500 Euro/m² Nettogrundfläche begrenzt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Modul 2 fördert Investitionen in Anlagen zur Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, wenn mindestens 50 % der Wärme prozessbezogen genutzt wird. Der Zuschuss beträgt bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro bis zu 60 % der Investitionsgesamtkosten, maximal 20 Mio. Euro pro Unternehmen einschließlich förderfähiger Nebenkosten bis zu 30 %.
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Der akteurs-, sektor- und technologieoffene Förderwettbewerb ist Teil der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Er unterstützt investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Die Förderung erfolgt in mehreren unterjährigen Auswahlrunden im wettbewerblichen Verfahren als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöhe beträgt bis zu 60 % der Investitionskosten, maximal 20 Mio. Euro pro Vorhaben. Einen Wettbewerbsvorteil beim Förderzuschlag haben Projekte mit der höchsten jährlichen Treibhausgaseinsparung pro beantragtem Euro Förderung („Fördereffizienz“).
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gefördert werden Einzelmaßnahmen für Wohngebäude/-einheiten, für die ein Zuschuss von der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bereits bewilligt oder zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem max. Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.
KfW
Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Nichtwohngebäuden (mind. 5 Jahre alt) einschließlich der energetischen Fachplanung, Baubegleitung und der Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit bis max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben, mit einem Höchstsatz von 2.000 Euro/m² Nettogrundfläche, ergänzt durch Tilgungszuschüsse, die je nach erreichtem Effizienzstandard variieren.
Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden im Bestand, einschließlich der energetischen Fachplanung, der Baubegleitung und der Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus, ergänzt um Tilgungszuschüsse abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
Die Bundesförderung unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Die Förderung kann über zinsgünstige KfW-Kredite in Kombination mit Tilgungszuschüssen, alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.
Das KfW-Programm unterstützt beim Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland mit zinsgünstigen Krediten. Der Kredithöchstbetrag zur Finanzierung förderfähiger Investitionskosten beläuft sich auf bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Hausbankenverfahren
Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen im Bereich der Kommunalen Wärmeplanung. Antragsberechtigte mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind Kommunen, kommunale Unternehmen sowie KMU, in deren Tätigkeitsfeld die Koordination oder Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung liegt.
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungslehrgängen gemäß der Richtlinie VDI 4645-1 oder an vergleichbaren Schulungen für technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte. Antragsberechtigt mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe (SHK-Betriebe) sowie Kälte- und Klimaanlagenbetriebe, die Mitglied einer örtlichen Handwerkskammer sind.
Gefördert werden Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen im Rahmen der Erstellung technisch-betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 % der Ausgaben, maximal 25.000 Euro. Bei der Bereitstellung oder Einbindung externer Abwärme beläuft sich die Förderung auf bis zu 45.000 Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt der Fördersatz bei bis zu 60 % bei einer Maximalförderung von 45.000 Euro.
Gefördert werden Wärmepumpen sowie die auf einem Grundstück notwendigen Anschluss- und Verbindungsarbeiten, um die auf dem kundenseitigen Grundstück befindliche Wärmepumpe mit dem kalten Wärmenetz eines Versorgers zu verbinden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 1.500 Euro je Anlage.
Gefördert werden Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe. Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme, die Maximalförderung liegt bei 8.000 Euro für Neubauten und 12.000 Euro für Bestandsgebäude.
Gefördert werden die notwendigen Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, um den zum Betrieb der Wärmepumpe benötigen Strom aus einer am Gebäude befindlichen Photovoltaikanlage nutzen zu können. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 750 Euro je Gebäude und Standort.
Bezirksregierung Arnsberg.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.