Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
BAFA
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energie an der Prozesswärmebereitstellung auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen. Durch die Förderung sollen Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau angestoßen, die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigt und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien beschleunigt werden, damit es zu einem Rückgang des Energie- und Ressourcenbedarfs und des daraus resultierenden THG-Ausstoßes kommt.
Im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme werden Energieaudits (für Akteure nicht hierzu gesetzlich nicht verpflichtet sind), Energieberatungen für Nichtwohngebäude und Contracting-Orientierungsberatungen gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Gefördert wird der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser in Schwimmbädern Die Förderhöhe beträgt zwischen 40 und 55 %.
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Der Förderwettbewerb Energieeffizienz in der Wirtschaft fördert technologieoffen investive Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Emissionen durch Reduzierung des Energieverbrauchs oder durch das Ersetzen von fossilen Energieträgern durch erneuerbare. Der Antragsteller entscheidet selbst über die beantragte Förderhöhe (Wettbewerb). Derjenige, der es mit Hilfe von wenig Fördermitteln schafft, hohe CO2-Einsparungen zu erzielen, erhält die beantragte Fördersumme. Die maximale Förderquote liegt bei 50%.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß der BEG EM umgesetzt werden.
KfW
Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Gefördert werden erstmalige und großtechnische Anwendungen von Techniken, Anlagen und Verfahren zur Entlastung der Umwelt und zum Klimaschutz. Diese Maßnahme muss innovativ sein und über Demonstrationscharakter verfügen. Das heißt, die Technik bzw. Technologie dürfen an sich in Deutschland noch nicht angewendet worden sein. Möglich sind auch bislang neue Kombinationen von bereits bekannten Techniken. Darüber hinaus muss eine Übertragbarkeit auf gleiche oder ähnliche Anlagen gegeben und die Forschung und Entwicklung bereits abgeschlossen sein. Es werden entweder Kredite mit vergünstigten Zinsen in Höhe von bis zu 70 % oder Zuschüsse bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gewährt.
Finanzierung von Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen und -prozessen, die eine Energieeinsparung von 10 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre. Mögliche Anwendungsbereiche sind z. B. Prozesstechnik, Absaugtechnik, elektrische Antriebe, Steuerungstechnik oder KWK-Anlagen. Zudem können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energiesparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 25 Mio. € / Vorhaben. Eine Kumulierung mit anderen Programmen ist möglich.
Banken und Sparkassen
Gefördert werden Vorhaben in großtechnischem Maßstab, die demonstrieren, wie innovative Verfahren oder Verfahrenskombinationen nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen angewandt werden können.
Gefördert wird die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis verschiedener Energiearten: gasförmige oder flüssige Brennstoffe, Biomasse, Abfall, Abwärme, Braun- und Steinkohle. Die Förderung erfolgt durch die Vergütung des erzeugten Stroms aus hocheffizienten KWK-Anlagen (die nicht unter das EEG fallen) für jede erzeugte kWh Strom. Die Höhe und Dauer der Vergütung ist abhängig von der Anlagenart und -größe.
Stromnetzbetreiber
Gefördert werden Ersatzinvestitionen in Unternehmen, die zur Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen oder die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern. Im Fall der Energieeffizienz muss eine Steigerung von mind. 20 % erreicht werden, bei der Ressourceneffizienz mind. 6 %. Die Minderung des Lärmpegels muss bei mind. 10 dB(A) liegen und eine Schadstoffminderung der Luft mind. 10 % betragen. Der Kredit umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, und beträgt max. 10 Mio. € / Vorhaben.
Die NRW.BANK bietet das Förderprodukt NRW.BANK.Kommunal Invest/ NRW.BANK.Kommunal Invest Plus für die Kommunen & Kommunalverbände, Öffentliche Einrichtungen & Unternehmen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mit Hilfe derDarlehen können im Grunde alleInvestitionen in die kommunale Infrastrukturco-finanziert werden. Seit 2021 werdenauch verstärkt Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützt. Für die Beseitigung von Schäden, die in Folgedes Unwetters im Juli 2021 entstanden sind, stehen zudem vergünstigte Sonderkonditionen zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe beträgt 150 Mio. Europro Jahr pro Antragsteller.
NRW.BANK
Gefördert werden Anlagen, Maßnahmen, Konzepte, Studien und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht. Die Vorhaben sollen Impulse für den Einsatz klimaschonender Technologien im Verkehrssektor in Nordrhein-Westfalen geben.
Bezirksregierung Arnsberg
Förderfähig sind Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel, Kombikessel bzw. Hybridkessel, Scheitholzvegaserkessel, Holzhackschnitzelkessel, wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Solarthermieanlage oder PV-Anlage.
Gefördert werden energieeffiziente Kompakt-Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung von Bestandsgebäuden für den unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss einschließlich Steuereinrichtung mit benötigter Mess- und Einstellungsausstattung.
Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme werden mit einem Zuschuss zu max. 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Der Programmbereich „progres.nrw – Innovation“ hat zum Ziel, anwendungsorientierte wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben im Themenbereich Energie in nordrhein-westfälischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu schaffen und so die energie- und klimapolitischen Ziele des Landes zu unterstützen sowie einen Beitrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes zu leisten. Zudem ist die Richtlinie ein Baustein der Forschung für nachhaltige Entwicklung auf den entsprechenden Feldern der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, die in der Forschungsstrategie Fortschritt NRW benannt werden.
Projektträger Jülich
Durch Zuschüsse und Zuweisungen im Wege der Anteilsfinanzierung werden Aktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens in Nordrhein-Westfalen gefördert.
Projektträger Jülich (PtJ)
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.