Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
BAFA
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energie an der Prozesswärmebereitstellung auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen. Durch die Förderung sollen Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau angestoßen, die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigt und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien beschleunigt werden, damit es zu einem Rückgang des Energie- und Ressourcenbedarfs und des daraus resultierenden THG-Ausstoßes kommt.
Im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme werden Energieaudits (für Akteure nicht hierzu gesetzlich nicht verpflichtet sind), Energieberatungen für Nichtwohngebäude und Contracting-Orientierungsberatungen gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Gefördert wird der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser in Schwimmbädern Die Förderhöhe beträgt zwischen 40 und 55 %.
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Er ist sektor- und technologieoffen. Beteiligen können sich alle Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Förderentscheidung in der Wettbewerbsrunde erfolgt auf der Basis der Fördereffizienz, dem Verhältnis der beantragten Fördersumme zur erwarteten THG-Einsparung. Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden. Bei positiver Skizzenbewertung kann im Rahmen einer Wettbewerbsrunde ein Antrag eingereicht werden. Pro Jahr sind mehrere Wettbewerbsrunden geplant. Die maximale Förderquote liegt bei 60% der förderfähigen Kosten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß der BEG EM umgesetzt werden.
KfW
Gefördert wird die Sanierung sowie der Ersterwerb nach Sanierung von Effizienzgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Zusätzlich wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung, sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Gefördert werden erstmalige und großtechnische Anwendungen von Techniken, Anlagen und Verfahren zur Entlastung der Umwelt und zum Klimaschutz. Diese Maßnahme muss innovativ sein und über Demonstrationscharakter verfügen. Das heißt, die Technik bzw. Technologie dürfen an sich in Deutschland noch nicht angewendet worden sein. Möglich sind auch bislang neue Kombinationen von bereits bekannten Techniken. Darüber hinaus muss eine Übertragbarkeit auf gleiche oder ähnliche Anlagen gegeben und die Forschung und Entwicklung bereits abgeschlossen sein. Es werden entweder Kredite mit vergünstigten Zinsen in Höhe von bis zu 70 % oder Zuschüsse bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gewährt.
Finanzierung von Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (Neuinvestitionen und Modernisierung) zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung von Produktionsanlagen und -prozessen, die eine Treibhausgaseinsparung von mind. 15 % erzielen. Mögliche Anwendungsbereiche sind z. B. Prozesstechnik, Absaugtechnik, elektrische Antriebe, Elektrifizierung von Prozessen, Abwärmenutzung, CO2-Abscheidung, Nutzung von Wasserstoff. Zudem können in Verbindung mit einer Maßnahme Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 25 Mio. Euro je Vorhaben. Eine Kumulierung mit anderen Programmen ist möglich.
Banken und Sparkassen
Der zinsverbilligte Kredit fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Mit der "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, u. a. die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, Herstellung von Transformationstechnologien, klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Energieversorgung, Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbehandlung, CO2-Transport/ -speicherung, integrierte Mobilität und Green IT.Gefördert werden Vorhaben in Deutschland und innerhalb der EU.
Die Kredithöhe beträgt bis zu 25 Mio. Euro und deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
Gefördert werden Vorhaben in großtechnischem Maßstab, die demonstrieren, wie innovative Verfahren oder Verfahrenskombinationen nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen angewandt werden können.
Gefördert wird die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis verschiedener Energiearten: gasförmige oder flüssige Brennstoffe, Biomasse, Abfall, Abwärme, Braun- und Steinkohle. Die Förderung erfolgt durch die Vergütung des erzeugten Stroms aus hocheffizienten KWK-Anlagen (die nicht unter das EEG fallen) für jede erzeugte kWh Strom. Die Höhe und Dauer der Vergütung ist abhängig von der Anlagenart und -größe.
Stromnetzbetreiber
Hausbankenverfahren
Die NRW.BANK bietet das Förderprodukt NRW.BANK.Kommunal Invest/ NRW.BANK.Kommunal Invest Plus für die Kommunen & Kommunalverbände, Öffentliche Einrichtungen & Unternehmen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mit Hilfe derDarlehen können im Grunde alleInvestitionen in die kommunale Infrastrukturco-finanziert werden. Seit 2021 werdenauch verstärkt Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützt. Für die Beseitigung von Schäden, die in Folgedes Unwetters im Juli 2021 entstanden sind, stehen zudem vergünstigte Sonderkonditionen zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe beträgt 150 Mio. Europro Jahr pro Antragsteller.
NRW.BANK
Durch Zuschüsse und Zuweisungen im Wege der Anteilsfinanzierung werden Aktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens in Nordrhein-Westfalen gefördert.
Projektträger Jülich (PtJ)
Gefördert werden Anlagen, Maßnahmen, Konzepte, Studien und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht. Die Vorhaben sollen Impulse für den Einsatz klimaschonender Technologien im Verkehrssektor in Nordrhein-Westfalen geben.
Bezirksregierung Arnsberg
Förderfähig sind Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel, Kombikessel bzw. Hybridkessel, Scheitholzvegaserkessel, Holzhackschnitzelkessel, wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Solarthermieanlage oder PV-Anlage.
Gefördert werden energieeffiziente Kompakt-Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung von Bestandsgebäuden für den unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss einschließlich Steuereinrichtung mit benötigter Mess- und Einstellungsausstattung.
Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme werden mit einem Zuschuss zu max. 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.