Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen zur gemeinsamen Wärmeversorgung mehrerer Bestandsgebäude, einschließlich der Anbindung weiterer Gebäude – auf Basis effizienter Wärmeerzeugungstechnologien. Die Zuschusshöhe beträgt 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (50 % für Fachplanung und Baubegleitung), zuzüglich möglicher Bonuspunkte. Förderfähige Ausgaben sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden auf 500 Euro/m² Nettogrundfläche begrenzt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Gefördert wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung) in Bestandsgebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Zuschusshöhe beträgt 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (50 % für Fachplanung und Baubegleitung), zuzüglich möglicher Bonuspunkte. Förderfähige Ausgaben sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro/Wohneinheit (60.000 Euro mit iSFP-Bonus = Individueller Sanierungsfahrplan) und bei Nichtwohngebäuden auf 500 Euro/m² Nettogrundfläche begrenzt.
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) energetische Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden an der Gebäudehülle wie Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen sowie sommerlicher Wärmeschutz. Die Zuschusshöhe beträgt 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (50 % für Fachplanung und Baubegleitung), zuzüglich möglicher Bonuspunkte. Förderfähige Ausgaben sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro/Wohneinheit (60.000 Euro mit iSFP-Bonus = Individueller Sanierungsfahrplan) und bei Nichtwohngebäuden auf 500 Euro/m² Nettogrundfläche begrenzt.
Das Modul 3 unterstützt Unternehmen bei Investitionen in MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware, wenn diese in ein förderfähiges EMS-System eingebunden sind. Die Förderhöhe beträgt bis zu 45 % der Investitionskosten, maximal 20 Mio. Euro pro Unternehmen, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 € und einschließlich förderfähiger Nebenkosten bis 30 %.
Das Modul 4 bezuschusst in der Basisförderung den Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen zur Senkung von Energieverbrauch, Ressourcenbedarf und Treibhausgasemissionen. Die Förderung beträgt bis zu 15 % der Investitionskosten und max. 20 Mio. Euro Zuschuss je Unternehmen (ausschließlich Kleine und Mittlere Unternehmen).
BAFA -Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Modul 4 bezuschusst in der Premiumförderung Optimierungsmaßnahmen von Anlagen und Prozessen zur Senkung von Energieverbrauch, Ressourcenbedarf und Treibhausgasemissionen. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept. Die Förderung beträgt bis zu 45 % der Investitionskosten und max. 20 Mio. Euro Zuschuss je Unternehmen.
Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen. Die Förderhöhe beträgt 50 % des Beratungshonorars, mit Höchstbeträgen je nach Modul, Gebäudeklasse und jährlichen Energiekosten von 600 Euro bis 5.000 Euro.
Die Kommunalrichtlinie fördert in diesem Schwerpunkt den Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen hocheffiziente Pumpen für Beckenwasser, die mit integriertem oder externem Frequenzumrichter ausgestattet sind. Die Förderhöhe beträgt 40 %, für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohleregionen 55 %.
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Der akteurs-, sektor- und technologieoffene Förderwettbewerb ist Teil der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Er unterstützt investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Die Förderung erfolgt in mehreren unterjährigen Auswahlrunden im wettbewerblichen Verfahren als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöhe beträgt bis zu 60 % der Investitionskosten, maximal 20 Mio. Euro pro Vorhaben. Einen Wettbewerbsvorteil beim Förderzuschlag haben Projekte mit der höchsten jährlichen Treibhausgaseinsparung pro beantragtem Euro Förderung („Fördereffizienz“).
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Gefördert werden Einzelmaßnahmen für Wohngebäude/-einheiten, für die ein Zuschuss von der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bereits bewilligt oder zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem max. Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.
KfW
Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Wohngebäuden im Bestand, einschließlich der energetischen Fachplanung, der Baubegleitung und der Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus, ergänzt um Tilgungszuschüsse abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
Das Umweltinnovationsprogramm des Bundes unterstützt großtechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter, die nachhaltig zur Umweltentlastung beitragen. Die Förderung kann entweder durch einen Investitionszuschuss von bis zu 30 % oder durch einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von max. 70 % der förderfähigen Kosten erfolgen. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Die Bundesförderung unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Die Förderung kann über zinsgünstige KfW-Kredite in Kombination mit Tilgungszuschüssen, alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (Neuinvestitionen und Modernisierung) zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung von Produktionsanlagen und -prozessen, die eine Treibhausgaseinsparung von mind. 15 % erzielen. Mögliche Anwendungsbereiche sind z. B. Prozesstechnik, Absaugtechnik, elektrische Antriebe, Elektrifizierung von Prozessen, Abwärmenutzung, CO2-Abscheidung, Nutzung von Wasserstoff. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 25 Mio. Euro je Vorhaben.
Banken und Sparkassen
Das KfW-Programm unterstützt beim Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland mit zinsgünstigen Krediten. Der Kredithöchstbetrag zur Finanzierung förderfähiger Investitionskosten beläuft sich auf bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Mit der "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, u. a. die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, Herstellung von Transformationstechnologien, klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Energieversorgung, Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbehandlung, CO2-Transport/ -speicherung, integrierte Mobilität und Green IT.Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben in Deutschland oder innerhalb der EU.
Das KWKG fördert die hocheffiziente Stromerzeugung in neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen sowie in innovativen KWK-Systemen. Der KWK-Zuschlag wird für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom gezahlt; die Höhe richtet sich nach Anlagentyp, elektrischer Leistung und Inbetriebnahmezeitpunkt. Zusätzlich können Boni für erneuerbare Wärmebereitstellung, für elektrische Wärmeerzeuger, für innovative KWK-Systeme (iKWK) sowie ein Kohleersatzbonus für den Ersatz stillgelegter Kohleanlagen gewährt werden.
Zulassung Anlage: BAFABundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleZuschlagszahlung:Stromnetzbetreiber
Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens, die eine besondere Bedeutung haben für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und -resilienz. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Bagatellgrenze von 12.500 Euro bzw. von 25.000 Euro im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.
Projektträger Jülich (PtJ)
Hausbankenverfahren
Das Förderdarlehen unterstützt in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe bei der Finanzierung von Neubau- und Sanierungsvorhaben gewerblicher Nichtwohngebäude inklusive einzelner energetischer Maßnahmen. Die Förderung erfolgt als Ratendarlehen mit bis zu 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten – unter Anrechnung einer ggf. bewilligten BEG- oder KFN-Förderung – bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. Euro und optional mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank.
Hausbank
NRW.BANK
Gefördert werden Anlagen, Maßnahmen, Konzepte, Studien und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht. Die Vorhaben sollen Impulse für den Einsatz klimaschonender Technologien im Verkehrssektor in Nordrhein-Westfalen geben.
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro.
Gefördert werden Anlagen zur thermischen Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden, sofern sie in Verbindung mit einer neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben werden. Die Förderhöhe je Anlage beträgt maximal 2.000 Euro für Pelletkessel mit Brennwerttechnik, maximal 1.750 Euro für Pelletkessel mit Heizwerttechnik sowie maximal 1.000 Euro für Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.