Elektro- und Hybridfahrzeuge

Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.

KfW: Investitionskredit Nachhaltige Mobilität 268, 269

Kurzinformation

Gefördert werden Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Ein Kredit über 100% der Investitionskosten ist möglich. Dies umfasst sowohl Fahrzeuge als auch Infrastrur und IKT. Je nach Umfang sind zwei Varianten möglich: die Standardvariante (268) für bis zu 50 Millionen Euro Kredit pro Vorhaben und die Individualvariante (269) ab 15 Millionen Euro pro Vorhaben.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund

KfW: Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Kurzinformation

Mit der "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, u. a. die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, Herstellung von Transformationstechnologien, klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Energieversorgung, Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbehandlung, CO2-Transport/ -speicherung, integrierte Mobilität und Green IT.

Gefördert werden Vorhaben in Deutschland und innerhalb der EU.

Die Kredithöhe beträgt bis zu 25 Mio. Euro und deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund

Land NRW: Förderung von Elektrobussen

Kurzinformation

Das Land fördert die Beschaffung von Elektrobussen mit einem Zuschuss von 60% des Differenzbetrages gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus. Die Antriebsenergie kann durch eine Batterie, Brennstoffzelle oder durch eine Oberleitung bereitgestellt werden. Dazu wird die notwendige Ladeinfrastruktur und Werkstatteinrichtung mit einem Zuschuss von 90% gefördert. Die Nuztung der Fahrzeuge und Infrastruktur ist nur für den ÖPNV zulässig.

Detailinfos
Förderart
  • Zuschuss
Antragstelle

Zweck- und Verkehrsverbände

Fördergeber
  • Land NRW

NRW.BANK.Elektromobilität

Kurzinformation

Es können für den Ausbau der Elektromobilität sowohl F&E-Ausgaben, Investitionsmaßnahmen sowie Betriebsmittel als auch der Erwerb von Elektromobilen (Leasing und Privaterwerb ausgenommen) und von Ladestationen gefördert werden.
Das Programm NRW.BANK.Elektromobilität bietet ein besonders zinsgünstiges Darlehen sowie eine optionale Haftungsfreistellung für die Hausbank an. Darlehen können für einen Finanzierungsbedarf von 10.000 € bis zu 5 Mio. € beantragt werden. Dabei können bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise des Betriebsmittelbedarfs finanziert werden.

Detailinfos
Förderart
  • Kredit
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW

Steuervorteile für die Elektromobilität

Kurzinformation

Elektrofahrzeuge werden über verschiedene Regelungen steuerlich begünstigt. Dienstwagen sind bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Der geldwerte Vorteil von privat genutzten Elektrofahrzeugen ist reduziert. Beim Laden am Arbeitsplatz und bei Fahrrädern entfällt dieser ganz.

Detailinfos
Förderart
  • Steuererstattung
Antragstelle

kein Antrag notwendig

Fördergeber
  • Bund

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.