Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Das EEG unterstützt Mieterstrommodelle, bei denen Solarstrom aus PV-Anlagen bis 1.000 kW ohne Nutzung des öffentlichen Netzes direkt an Mietende geliefert wird. Voraussetzung sind u. a. die Registrierung im Marktstammdatenregister, die Errichtung der Anlage auf/an/in Gebäuden, ein Wohnanteil von mind. 40 % und die Einhaltung der Preisobergrenze der Grundversorgung. Betreiber erhalten je nach Leistungsklasse einen Mieterstromzuschlag, dessen Höhe sich nach dem Inbetriebnahmedatum richtet und halbjährlich durch die Bundesnetzagentur angepasst wird.
Stromnetzbetreiber
Das EEG regelt die Förderung von Photovoltaikanlagen in zwei Segmenten – Freiflächenanlagen und Gebäude-/Dachanlagen. Anlagen bis 100 kW können zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen; ab 200 kW ist die Direktvermarktung verbindlich. Ausschreibungspflicht besteht für Freiflächenanlagen ab 1.000 kW sowie für Dachanlagen ab 750 kW. Bürgerenergiegesellschaften können PV-Anlagen bis 6 MW ohne Ausschreibungsverfahren realisieren. Die Vergütung erfolgt je nach Veräußerungsform über Einspeisevergütung (E), Marktprämie (M) oder Ausschreibungszuschläge; die anzulegenden Werte (für E und M) 2025 liegen – je nach Segment und Leistung – zwischen etwa 6 und 13 ct/kWh und unterliegen einer halbjährlichen Degression von 1 %.
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
Banken und Sparkassen
Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum (Neubau und Modernisierung) zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.
Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung
Gefördert werden Bürgerprojekte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Förderfähig sind sämtliche Vorplanungsausgaben, wie z. B. Studien und Machbarkeitsprüfungen in den Sektoren Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Bioenergie und unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen. Die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss bis zu 300.000 Euro gewährt und vollständig erstattet, sofern die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000 Euro betragen. Eine Rückzahlungspflicht entsteht bei gesicherter Projektfinanzierung, bei begonnener Realisierung oder Wegfall der Antragsberechtigung.
NRW.BANK
Das Programm unterstützt Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bei Modernisierungen und Instandsetzungen an selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen oder dem Klima- bzw. Klimaanpassungsschutz dienen, neuen Wohnraum schaffen, oder flankierende Instandsetzungen umfassen. Die Förderung erfolgt als Darlehen bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitionskosten und Tilgungsnachlässen bis zu 50 %.
Stadt- oder Kreisverwaltung
Das Programm unterstützt Modernisierungen und Instandsetzungsmaßnahmen an selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen oder dem Klima- bzw. Klimaanpassungsschutz dienen, neuen Wohnraum schaffen und das Wohnumfeld aufwerten. Die Förderung erfolgt als Darlehen bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitionskosten und Tilgungsnachlässen von bis zu 55 %.
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung: Für Freiflächen-PV werden je nach Eigenverbrauch 15 % bzw. 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 500.000 Euro) unterstützt; Floating-PV und Agri-PV werden mit bis zu 25 % gefördert (max. 1 Mio. Euro).
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert wird die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern, um den vor Ort verbrauchten Strom einer künftig zu installierenden Photovoltaikanlage mit mind. 30 kWp – insbesondere im Mieterstrommodell – zu ermöglichen. Die Zuschussquote beträgt bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro pro Netzanschluss und Standort.
Gefördert werden die notwendigen Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, um den zum Betrieb der Wärmepumpe benötigen Strom aus einer am Gebäude befindlichen Photovoltaikanlage nutzen zu können. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 750 Euro je Gebäude und Standort.
Bezirksregierung Arnsberg.
Gefördert werden Anlagen zur thermischen Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden, sofern sie in Verbindung mit einer neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben werden. Die Förderhöhe je Anlage beträgt maximal 2.000 Euro für Pelletkessel mit Brennwerttechnik, maximal 1.750 Euro für Pelletkessel mit Heizwerttechnik sowie maximal 1.000 Euro für Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel.
Gefördert werden Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlagensystem pro Gebäude und Standort.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.