Auf dieser Seite erhalten Sie Kurzinfos zu den zu Ihrer Auswahl passenden Förderprogrammen. Über Gesamtinformationen sind die gesamten Detailinformationen zu allen hier gelisteten Programmen abrufbar. Alternativ ist die Einzelansicht über die Detailinfos des jeweiligen Programms möglich.
Es besteht ab 2023 ein Anspruch auf Zuschuss für Strom aus neu errichteten PV-Anlagen bis maximal 1.000 kW, der ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an Mieter innerhalb eines Quartiers geliefert wird. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe der Anlage und liegt zwischen 1,65 und 2,64 Cent / kWh. Der Fokus der Förderung liegt auf der Belieferung von Wohnungen. Gewerbeeinheiten, die sich in Gebäuden befinden, die zu mindestens 40 Prozent dem Wohnen dienen, können jedoch auch mitbeliefert werden.
Stromnetzbetreiber
Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 1.000 kWp installierter Leistung erhalten für den erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom eine Vergütung je kWh über 20 Jahre (zzgl. des Jahres der Inbetriebnahme anteilig) eine gesetzlich definierte Vergütung. Die Höhe der Vergütungssätze bestimmt sich nach Anlagengröße, Anlagenart und Nutzung der Eigenversorgung. Für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung gilt die Pflicht zur geförderten Direktvermarktung. Für Anlagen > 1.000 kWp wird die Höhe der Marktprämie über das Ausschreibungsverfahren bestimmt.
Die Bundesförderung unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und Strom bei der Wärmeerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Wärme-Technologien in der Wirtschaft. Die Förderung kann über zinsgünstige KfW-Kredite in Kombination mit Tilgungszuschüssen, alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.
KfW
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
Banken und Sparkassen
Mit der "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, u. a. die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, Herstellung von Transformationstechnologien, klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Energieversorgung, Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbehandlung, CO2-Transport/ -speicherung, integrierte Mobilität und Green IT.Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben in Deutschland oder innerhalb der EU.
Gefördert wird die langfristige Finanzierung von Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Besonders angesprochen werden Antragsteller aus dem landwirtschaftlichem Umfeld und Bioenergieinvestitionen sowie Bürgerwindparks.
Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum (Neubau und Modernisierung) zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.
Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung
Hausbankenverfahren
Gefördert werden Bürgerprojekte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Förderfähig sind sämtliche Vorplanungsausgaben, wie z. B. Studien und Machbarkeitsprüfungen in den Sektoren Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Bioenergie und unmittelbar damit zusammenhängende Anlagen. Die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss bis zu 300.000 Euro gewährt und vollständig erstattet, sofern die förderfähigen Gesamtausgaben mindestens 10.000 Euro betragen. Eine Rückzahlungspflicht entsteht bei gesicherter Projektfinanzierung, bei begonnener Realisierung oder Wegfall der Antragsberechtigung.
NRW.BANK
Gefördert werden Freiflächen-PV-Anlagen, Floating-PV-Anlagen und Agri-PV-Anlagen die keine Förderung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz erhalten. Die Bewilligung erfolgt auf Basis einer Einzelfallentscheidung.
Bezirksregierung Arnsberg
Gefördert werden Beratungsleistungen die im Vorfeld der Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage, Agri-PV-Anlage, Floating-PV-Anlage und PV-Anlage auf Mehrparteienhäusern durchgeführt werden.
Mit diesem Programm können Kosten für die Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern zur Errichtung einer PV-Anlage durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden (Höchstgrenze von 20.000 Euro) gefördert werden. Die Maßnahmen müssen der Nutzung des erzeugten PV-Stroms in den Wohnungen dienen (insbesondere als Mieterstrom).
Gefördert werden die notwendigen Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten für den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, um den zum Betrieb der Wärmepumpe benötigen Strom aus einer am Gebäude befindlichen Photovoltaikanlage nutzen zu können. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 750 Euro je Gebäude und Standort.
Bezirksregierung Arnsberg.
Gefördert werden Anlagen zur thermischen Nutzung von Biomasse in Bestandsgebäuden, sofern sie in Verbindung mit einer neuen oder bereits installierten thermischen Solaranlage betrieben werden. Die Förderhöhe je Anlage beträgt maximal 2.000 Euro für Pelletkessel mit Brennwerttechnik, maximal 1.750 Euro für Pelletkessel mit Heizwerttechnik sowie maximal 1.000 Euro für Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel.
Gefördert werden Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlagensystem pro Gebäude und Standort.
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.