Gefördert werden Wärmepumpen sowie alle auf dem Grundstück erforderlichen Anschluss- und Verbindungsarbeiten zur Anbindung der Wärmepumpe an das kalte Wärmenetz eines Versorgers.
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 1.500 Euro je Anlage.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/dY1hdE
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz
Bezirksregierung Arnsberg
08.08.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.