Energieeffizienzmaßnahmen

KfW: BMU Umweltinnovationsprogramm

Fördergegenstand und -bedingungen

  • innovative Umweltschutzmaßnahmen mit Demonstrationscharakter
  • Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen, Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen
  • Maßnahmenbereiche:
    • Abwasserbehandlung
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
    • Circular Economy
    • Bodenschutz
    • Luftreinhaltung, Klimaschutz
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen
    • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
    • Ressourceneinsparung und -effizienz / Materialeinsparung und -effizienz
    • Modellhafte Investitionsvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel, sofern dadurch Umweltbelastungen vermindert werden
  • kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert
  • Vorhaben sollten Demonstrationscharakter haben und bislang in dieser Form in der Branche in Deutschland sowie im Ausland durch den Antragsteller noch nicht angewendet werden.
  • Die Anwendung muss innerhalb der Branche oder auf andere Branchen übertragbar sein.
  • Vor Antragstellung ist eine Projektskizze bei der KfW einzureichen.
  • Ein Investitionszuschuss wird nach positiver Bewertung bei der KfW beantragt, eine Förderung durch Kredit bei der Hausbank (Ausnahme: Kommunale Gebietskörperschaften stellen den Antrag bei der KfW).

Förderhöhe

2 Fördervarianten stehen zur Auswahl:

  • Investtionszuschuss in Höhe von bis zu 30% der förderfähigen Kosten
  • Kredit mit Zinszuschuss: zinsverbilligter Kredit in Höhe max. 70% der förderfähigen Kosten

Kumu­lier­bar­keit

  • nicht mit anderen öffentlichen Bundes- oder Landesfördermitteln kumulierbar, aber ergänzende Kreditfinanzierungen durch Förderbanken im Rahmen der zulässigen Anmeldeschwellen und Beihilfehöchstgrenzen möglich
  • beihilferechtliche Kumulierungsbestimmungen sind zu beachten (Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen der KfW)
  • für Anlagen zur Stromerzeugung und KWK-Anlagen) gilt: bei gleichzeitiger Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung, darf die Anlage nur mit dem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfe finanziert werden.
  • Die Kombination mit weiteren Förder­produkten der KfW ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informaitionen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/tNearr

Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Förderinhalt

Innovative großtechnische Pilotvorhaben zur Vermeidung von Umweltbelastungen

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle


Fördergeber
  • Bund
Stand

02.07.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.