Wärmespeicher

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.3 Anlagen zur Nutzung von Abwärme für die Gebäudeversorgung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammen.

Förderbedingungen sind unter anderem:
  • Die Anlage muss die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes mindestens um 10 % gegenüber dem Stand vor der Investition verbessern.
  • Bei neuen Gebäuden muss die Anlage die Energieeffizienz um mindestens 10 % gegenüber den Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude verbessern.
Antragsberechtigte:
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/JYV0Od

Kontakt:
NRW direkt;Tel.: 0211 837-1927
Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Anlagen zur Nutzung von Abwärme für die Gebäudeversorgung

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.