Windenergie

KfW: Offshore-Windenergie

Fördergegenstand und -bedingungen

Das Förderprogramm unterstützt mit drei Finanzierungsvarianten großvolumige Investitionen in die Errichtung von bis zu 10 Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12-Seemeilen-Zone vor der deutschen Nord- und Ostseeküste.

Antragsberechtigt sind Projektgesellschaften.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits zur Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten. Für jede der drei Fördervarianten gilt grundsätzlich:

  • Eigenkapitalerfordernis in Höhe von einem Drittel
  • Stellung projektfinanzierungsüblicher Sicherheiten

Variante A: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien:

  • Fördervoraussetzung: Beteilung mind. einer Geschäftsbank sowie Führung des Konsortiums durch eine Geschäftsbank
  • Finanzierungsanteil der KfW: max. 50 %
  • Kredithöchstbetrag: 400 Mio. Euro pro Projekt

Variante B: Finanzierungspaket aus bankdurchgeleitetem Kredit und Direktkredit:

  • Fördervoraussetzung: Vergabe eines bankdurchgeleiteten Kredits durch eine Geschäftsbank, Höhe des Direktkredits max. in Höhe des bankdurchgeleiteten Kredits, Führung des Konsortiums durch eine Geschäftsbank
  • Finanzierungsanteil der KfW: max. 70 % des Finanzierungspakets an dem Fremdkapitalbedarf
  • Kredithöchstbetrag: 700 Mio. Euro je Projekt

Variante C: Direktkredit als Kostenüberschreitungsrahmen (cost overrun facility):

  • Fördervoraussetzung: Inanspruchnahme der Variante A oder B, Beteiligung min. einer Geschäftsbank
  • Finanzierungsanteil der KfW: max. 50 %
  • Kredithöchstbetrag: 100 Mio. Euro je Projekt

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/J8gYDs

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Offshore-Windenergieprojekte

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.