Das Förderprogramm unterstützt mit drei Finanzierungsvarianten großvolumige Investitionen in die Errichtung von bis zu 10 Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12-Seemeilen-Zone vor der deutschen Nord- und Ostseeküste.Antragsberechtigt sind Projektgesellschaften.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits zur Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten. Für jede der drei Fördervarianten gilt grundsätzlich:
Variante A: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien:
Variante B: Finanzierungspaket aus bankdurchgeleitetem Kredit und Direktkredit:
Variante C: Direktkredit als Kostenüberschreitungsrahmen (cost overrun facility):
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/J8gYDs
Kontakt: Kreditanstalt für WiederaufbauKfW-Servicenummer: 0800 539 9001
Offshore-Windenergieprojekte
Banken und Sparkassen
15.09.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.