Photovoltaik

Landwirtschaftliche Rentenbank: Energie vom Land

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien, wenn diese nicht zur ausschließlichen Eigennutzung getrieben werden:

  • Bioenergie (TOP-Kondition)
    • Investitionen in die Erzeugung von Bioenergie (Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, Biogene Kraftstoffe wie Bio-LNG und Bio-CNG)
    • auch Betriebsmittel
    • auch tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion
  • Speicherung und Verteilung von Erneuerbarer Energie (TOP-Kondition)
    • Speicherung und Verteilung von Erneuerbarer Energie
    • Erzeugung von grünem Wasserstoff
  • Photovoltaik
    • Photovoltaik auf Gebäuden (inklusive Dachsanierung)
      • der Primärproduktion (Land-, Forst-, Fischwirtschaft)
      • der Agrar- und Ernährungswirtschaft
      • ländlicher Kommunen / kommunalnaher Unternehmen
      • gemeinnütziger Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens
    • Aufdach-PV (Beteiligung mind. 50% der Primär- / Agrarwirtschaft)
    • Floating-PV (Beteiligung mind. 50% der Primär- / Agrarwirtschaft)
    • Freiflächen-PV (Beteiligung mind. 50% der Landwirtschaft)
    • Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Primärproduktion und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Energieproduktion aus PV-Anlagen
  • Windenergie
    • Investitionen in Windenergieanlagen
      • Beteiligung mind. 50% der Primärproduktion (Land-, Forst-, Fischwirtschaft)
      • Beteiligung mind. 50% der Agrar- und Ernährungswirtschaft
      • Beteiligung mind. 50% ländlicher Kommunen / kommunaler Unternehmen
    • Bürgerwindpark mit mind. 50% Beteiligung Bürger / Grundstückseigentümer vor Ort
    • Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des EEG ab 2017
    • Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Primärproduktion und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Windenergieproduktion
  • Weitere Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung
    • Investitionen in weitere Formen erneuerbarer Energien (z.B. Erdwärme, Wasserkraft)
      • Beteiligung mind. 50% der Primärproduktion (Land-, Forst- und Fischwirtschaft)
      • Beteiligung mind. 50% der Agrar- und Ernährungswirtschaft
      • Beteiligung mind. 50% ländlicher Kommunen / kommunalnaher Unternehmen
    • Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
    • Unternehmenskäufe und –übernahmen (sofern KMU)

Förderhöhe

  • Kreditbetrag: max. 10 Mio. Euro / Kreditnehmer und Jahr, sowie Einzelfälle die darüber hinaus gehen
  • Zinssatz abhängig von Bonität und Besicherung

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Richtlinie und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/VDvX47

Kontakt:
Landwirtschaftliche Rentenbank, Tel: 069 2107-700

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Erzeugung, Speicherung, Verteilung erneuerbarer Energien

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund
Stand

04.03.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.