Photovoltaik

Landwirtschaftliche Rentenbank: Energie vom Land

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum, sofern diese nicht zur ausschließlichen Eigennutzung betrieben werden. Förderfähig sind Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Bioenergie
    - Biogasanlagen, Biomethananlagen
    - Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen
    - Anlagen zur Herstellung biogener Kraftstoffe (z. B. Bio-LNG, Bio-CNG)

  • Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien
    - Speichertechnologien für Strom und Wärme
    - Infrastrukturen zur Verteilung erneuerbarer Energien
    - Anlagen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff

  • Photovoltaik (PV)
    - Aufdach-PV auf landwirtschaftlichen, kommunalen oder ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, einschließlich Dachsanierungen
    - Aufdach-PV, Floating-PV und Freiflächen-PV, jeweils mit mind. 50 % Beteiligung von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primär- oder Agrarwirtschaft

  • Windenergie
    - Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft
    - Beteiligungsmodelle mit mindestens 50 % landwirtschaftlicher Prägung

  • Weitere erneuerbare Energien
    - Erdwärme / Geothermie
    - Wasserkraft
    - Sonstige Technologien der regenerativen Wärme- und Stromerzeugung

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Unternehmen mit mindestens 50 % Beteiligung aus o. g. Sektoren
  • Unternehmen im ländlichen Raum, die in der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien tätig sind
  • Kommunen, kommunalnahe Unternehmen und gemeinnützige Organisationen im ländlichen Raum (z. B. für PV-Projekte)

Förderhöhe

  • Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Bei Erfüllung der KMU-Definition gelten besondere Förderkonditionen (Top-Konditionen). Unternehmen außerhalb der KMU-Definition können beihilfefrei gefördert werden.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
Energie vom Land - Rentenbank


Kontakt:
Landwirtschaftliche Rentenbank, Telefon: 069 2107-500

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Erzeugung, Speicherung, Verteilung erneuerbarer Energien

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund
Stand

24.11.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.