Wärmespeicher

KfW: IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

Fördergegenstand und -bedingungen

Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit können keine Anträge gestellt werden.

Bereits zugesagte Förderdarlehen sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50- prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln
  • Anstalten des öffentlichen Rechts - sofern keine Antragsberechtigung in den kommunalen Direktprogrammen der KfW besteht mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
  • gemeinnützige Antragsteller
  • Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (u.a. öffentlich-private Partnerschaften, Contracting)

Gefördert werden:

Modul A: Wärme- und Kälteversorgung im Quartier

Förderfähig ist jeweils der Neubau, die Erweiterung oder die Modernisierung technischer Komponenten aus den Bereichen Wärmenutzung und Wärmeerzeugung, Wärme- und Kältespeicherung, Wärme- und Kälteverteilung.


Modul B: Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier

Förderfähig ist jeweils der Neubau, die Erweiterung oder die Modernisierung der Komponenten zur Trinkwasserversorgung und Abwasserversorgung (u.a. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, energieeffiziente Motoren, energieeffizient Kreisel- und Trockenläuferpumpen, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Energierückgewinnungssysteme).


Modul C: Klimafreundliche Mobilität im Quartier

Förderfähig sind Maßnahmen für eine klimafreundliche, quartiersbezogene Mobilität auch durch Vernetzung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr (u.a. Quartierspeicher für Elektrizität, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Stellflächen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, Umgestaltungen hin zu autofreien Quartieren).


Modul D: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur

Förderfähig sind Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen, die der CO2-Aufnahme dienen, die natürliche Kühlungsfunktion der Boden stärken, den Energieverbrauch reduzieren und/oder eine positive Wirkung auf das quartiersbezogene Mikroklima haben und damit einen Beitrag zur Klimaresilienz und Risikovorsorge leisten (u.a. Entsiegelung, Begrünung, Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, Maßnahmen zum Regenwassermanagement, energieeffiziente Bewässerungsanlagen).

Förderbedingungen:

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Leasingfinanzierung
  • Eigenleistungen
  • entgeltliche Vermögensübertragungen zwischen sich nahestehenden Akteuren wie u.a. verbundenen Unternehmen, Ehegatten, Gesellschafter des Unternehmens

Förderhöhe

  • max. 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Finanzierung bis zu 100% der förderfähigen Kosten im Rahmen der Kredithöchstbeträge (grds. Bruttobeträge bzw. Nettobeträge bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug).
  • Kreditmindestlaufzeit von vier Jahren mit Laufzeitvarianten zum Verhältnis Tilgungsfreijahre (TJ) zur Kreditlaufzeit in Jahren (KJ) (2 TJ/ bis zu 10 KJ, 3 TJ/ bis zu 20 KJ, 5 TJ/ bis zu 30 KJ) und einer Zinsbindung in den ersten 10 Jahren.

Kumu­lier­bar­keit

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Die Kumulierung für dieselbe Maßnahme mit Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Weitere Infor­ma­tionen

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Quartiersbezogene Maßnahmen in Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

20.02.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.