Geothermie

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Geothermie

Fördergegenstand und -bedingungen

  • Dauer der Vergütung: 20 Jahre + Installationsjahr (anteilig)
  • für alle neuen Anlagen ab 100 kW gilt die Pflicht zur geförderten Direktvermarktung. Kleinere Anlagen erhalten weiterhin die garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre zzgl. Installationsjahr (anteilig)
  • Anlagenbetreiber in der geförderten Direktvermarktung erhalten eine gleitende Marktprämie = Differenz zwischen Börsenstrompreis (Monatsmarktwert) und Höhe des jeweils gültigen anzulegenden Wertes
  • das EEG enthält weitere Förderbedingungen wie z. B. Gründe für eine Verringerung des Förderanspruchs gem. § 52 EEG

Förderhöhe

Vergütungssätze:

  • Einspeisevergütung ohne geförderte Direktvermarktung: 25 Cent / kWh
  • Anzulegender Wert in der geförderten Direktvermarktung: 25,20 Cent / kWh
  • Ab 2024 verringern sich die Vergütungssätze jeweils zum 1.1. um 0,5% pro Jahr gesenkt

Weitere Infor­ma­tionen

Gesetzestext EEG

https://bit.ly/3p0YEXi

Förderart
  • Vergütung
Förderinhalt

Strom aus Geothermieanlagen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund
Stand

01.01.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.