Gefördert wird die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus geothermischen Anlagen nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Eine Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des anteiligen Inbetriebnahmejahres gewährt.Fördervoraussetzungen bzw. -bedingungen sind unter anderem:
Anspruchsberechtigte:
Weiterführende Informationen:Gesetzestext Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
Kontakt: Bundesnetzagentur, Telefon: 0228 14-0
Strom aus Geothermieanlagen
Stromnetzbetreiber
24.11.2025
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