Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

NRW.BANK: Effizienzkredit Bauen

Fördergegenstand und -bedingungen

Das Förderdarlehen unterstützt bei der Finanzierung von Neubau- und Sanierungsvorhaben gewerblicher Nichtwohngebäude zu Effizienzgebäuden inklusive einzelner energetischer Maßnahmen:

  • Neubau: KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG (Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“)
  • Sanierung: KfW-Effizienzgebäude-Standard 40, 55, 70 und Denkmal
  • Energetische Einzelmaßnahmen im Bestand gemäß BEG-Förderung: an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen und -optimierung, sonstige Anlagentechnik
  • Planungs- und Beratungsleistungen, Architekten- und Baunebenkosten sowie Kosten für Zertifizierungen sind in die Förderung einbeziehbar.
Antragsberechtigte:
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden.
  • Angehörige der freien Berufe

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines Ratendarlehens mit bis zu 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten – unter Anrechnung einer ggf. bewilligten BEG- oder KFN-Förderung – bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. Euro und optional mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: NRW.BANK

https://link.energy4climate.nrw/Y1Glnp

Kontakt:
NRW.BANK Service-Center: 0211 91741-4800


Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Darlehenfinanzierte Neubau- und Sanierungsvorhaben gewerblicher Nichtwohngebäude zu Effizienzgebäuden

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Hausbank

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.