Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

NRW.BANK.Effizienzkredit

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden:

  • Ersatzinvestitionen, diezur Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen oder die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern
  • Maßnahmen, die mindestens eins der folgenden Ziele erreichen:
    • Energieeinsparung
    • Steigerung der Energieeffizienz
    • Verringerung des Einsatzes von Rohstoffen und Wasser
    • Schließung von Stoffkreisläufen
    • Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten
    • Vermeidung oder Verringerung von Abwasser
    • Vermeidung von gewerblichen und industriellen Abfällen
    • Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen
  • Programmvariante Bauen: Darlehen für Neubau, Sanierung zum Effzienzgebäude oder einzelne energetische Maßnahmen

Förderhöhe

  • Darlehen über max. 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Max. 10 Mio. € pro Vorhaben.
  • Kosten für Planungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben (bis zu 10% der ansonsten förderfähigen Investitionskosten) können mitfinanziert werden.
  • Kreditlaufzeit: 4 bis 10 Jahre.

Kumu­lier­bar­keit

Das Darlehen wird auf Grundlage der EU-Freistellungsverordnung für "De-minimis"-Beihilfen vergeben.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen, Merkblatt und Kontaktdaten:

https://link.energy4climate.nrw/lRKrif

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

21.04.2023

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.