Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.5.1 Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden

Fördergegenstand und -bedingungen

Seit dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Website der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.


Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen, sowie
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

  • Gefördert wird die Implementierung von Building Information Modeling (im Folgenden BIM) in den Planungsprozess für den Neubau und die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden. Förderfähig sind ausschließlich BIM-Planungsleistungen, die einen Beitrag zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäude leisten. Die förderfähigen Leistungen richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
  • Die eingesetzten Bauteile und Elemente sind nach den besonderen Anforderungen des Auftraggebers und der Anlage als Bauteilverzeichnis zu attribuieren. Der Bewilligungsbehörde ist eine Kopie des Bauteilverzeichnisses vorzulegen.
  • Die Anwendung von BIM ist mit der Rechnungsstellung zu bestätigen. Besondere Leistungen zur BIM-Methode sind separat kenntlich zu machen.
  • Eine Antragstellung ist nur in Verbindung mit einer Förderung klimagerechter Wohngebäude des Standards „KlimaGebäude. NRW“ möglich.
  • Pro Antragsteller sind jährlich maximal zwei Bauvorhaben mit BIM-Planungsleistungen förderfähig. Bauvorhaben mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen, wie zum Beispiel mehrere vergleichbare Gebäude oder im Wesentlichen gleiche Gebäude wie Typenplanung oder Serienbauten, werden nur einmal gefördert.


Förderhöhe

  • maximale Förderquote von 60 Prozent der besonderen Leistungen zur BIM-Methode (gemäß Anlage zur Richtlinie); maximaler Fördersatz bei Unternehmen je nach deren Größe
  • Förderhöchstgrenze von 15.000 Euro, beziehungsweise 18.000 Euro bei zusätzlicher digitaler Erfassung des Bestands je Bauvorhaben, und maximal 20 Prozent der Planungsausgaben nach HOAI

Kumu­lier­bar­keit

Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
  • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden. Insbesondere darf für dieselbe Anlage nur ein Antrag entweder über diese Richtlinie oder über den Programmbereich progres.nrw – Emissionsarme Mobilität gestellt werden. Eine doppelte Antragstellung ist unzulässig.
  • Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862) in der jeweils geltenden Fassung, ist nicht zulässig, soweit es sich dabei um dieselbe Maßnahme handelt.
  • Die Kumulierung einer Förderung mit anderen Fördermitteln ist unter Beachtung der entsprechenden Kumulierungshöchstgrenzen und der jeweils relevanten europäischen Beihilfevorschriften ansonsten grundsätzlich möglich. Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme mit Fördermitteln aus den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 20. Mai 2021 für die Programmbereiche Einzelmaßnahmen (BAnz AT vom 7.06.2021 B2), Wohngebäude (BAnz AT vom 7.06.2021 B3) und Nichtwohngebäude (BAnz AT vom 7.06.2021 B4) in der jeweils geltenden Fassung ist bis zu einer maximalen Förderquote von insgesamt 60 Prozent möglich.
  • Die Summe aller staatlichen Subventionen und Zuwendungen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt:

NRW direkt; Tel. 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

15.02.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.