Gebäudetechnik

BMWK: Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Fördergegenstand und -bedingungen

Fördergegenstand:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
  • Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
  • Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
  • Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
  • Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

ausgeschlossen sind u .a.:

  • Maßnahmen, die per Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtend sind
  • Maßnahmen, die die Gebäudesubstanz betreffen
  • Eigenleistungen des Antragstellers oder von Partnerfirmen

Förderbedingungen:

  • Ausschlaggebend für die Förderentscheidung ist jährliche Reduzierung der CO2-Emission pro Fördereuro = Fördereffizienz
  • Energiekosten bezogene Amortisationszeit > 4 Jahre (ohne Förderung)
  • Umsetzungszeit des Projektes inkl. Nachweise: maximal 3 Jahre; Verlängerung auf 5 Jahre bei Maßnahmen im Rahmen von Transformationskonzepten
  • umgesetzte Maßnahme muss mind. 4 Jahre in Betrieb bleiben
  • Zweistufiges Antragsverfahren
  • Maßnahme darf erst NACH dem Erhalt der Förderzusage begonnen werden!

Wettbewerb:

  • Antragsteller legt Förderhöhe innerhalb der Förderhöhengrenzen selbst fest
  • Höhe der jährlichen CO2-Einsparung pro Fördereuro entscheidet über Zuschlag
  • Anträge werden absteigend sortiert (Antrag mit höchster jährl. CO2-Einsparung je Fördereuro steht oben)
  • Bei gleicher Einsparquote steht derjenige mit der höchsten absoluten CO2-Einsparung oben
  • Pro Ausschreibungsrunde wird eine bestimmte Menge an Fördermitteln ausgeschüttet und auf die Anträge verteilt bis der Fördermitteltopf leer ist.
  • d. h. je kleiner die beantragte Fördersumme, desto höher die Chancen, die Förderung zu bekommen
  • Es werden jährlich mehrere Wettbewerbsrunden durchgeführt.
  • Anträge, die bei einer Runde keine Förderzusage erhalten haben, landen automatisch in der nächsten Runde und erhalten dort eine weitere Chance.

Förderhöhe

  • Fördersumme: max. 10 Mio Euro pro Investitionsvorhaben
  • Förderquote: max. 60 % der förderfähigen Ausgaben

Kumu­lier­bar­keit

Zuwendungen aus dieser Bundesförderung sind nicht als staatliche Beihilfe einzustufen. Diese Förderung kann nicht mit anderen Fördermitteln kumuliert werden.

Weitere Infor­ma­tionen

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Energieeffizienzmaßnahmen

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Fördergeber
  • Bund
Stand

13.04.2023

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.