Gebäudetechnik

BMWE: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb

Fördergegenstand und -bedingungen

Der akteurs-, sektor- und technologieoffene Förderwettbewerb unterstützt als Teil der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie eindeutig und überwiegend zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zum Wechsel auf Treibhausgas-ärmere Ressourcen
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse
  • Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der geförderten Maßnahmen durch einen Energieberater bzw. einer Energieberaterin.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Erstellung eines Einsparkonzepts durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten
  • Die energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit der Investitionen ohne Inanspruchnahme einer Förderung muss mindestens vier Jahre betragen.

Antragsberechtigte

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.


Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in mehreren unterjährigen Auswahlrunden im wettbewerblichen Verfahren als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Zuschussquote: bis zu 60 % der Investitionsosten
  • Max. Förderhöhe: 20 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Der Wettbewerbsvorteil für den Förderzuschlag ergibt sich für Projekte, welche die höchste jährliche Treibhausgas-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (Projekte mit der höchsten „Fördereffizienz“).

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/5Lw6xe

Kontakt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefon:  030 310078-5555


Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienzsteigerung sowie zur Nutzung erneuerbarer Prozesswärme

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Fördergeber
  • Bund
Stand

24.11.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.