Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen sind geregelt in derEnergetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
Förderfähige Kosten umfassen insbesondere:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Anspruchsberechtigt sind bürgerlich-rechtliche Eigentümer sowie wirtschaftliche Eigentümer (z. B. Miteigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbrauchende), sofern sie das begünstigte Objekt zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Die tarifliche Einkommensteuer – nach Abzug sonstiger Steuerermäßigungen – vermindert sich um einen prozentualen Anteil der förderfähigen Aufwendungen für das begünstigte Objekt. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt und beträgt insgesamt 20 % der anerkannten Aufwendungen:
Weiterführende Informationen mit Musterbescheinigungen
https://link.energy4climate.nrw/xPh6AE
Kontakt: Für Fragen zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen ist das jeweils zuständige Wohnsitz-Finanzamt zuständig.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzen Wohngebäude
Finanzamt (Einkommenssteuererklärung)
24.11.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.