Biogas

progres.nrw - Programmbereich Innovation

Fördergegenstand und -bedingungen

Gegenstand der Förderung sind

  • anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien im Bereich „Rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen“ mit dem Ziel, klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren.
  • Gefördert werden können Forschungs- und Innovationsvorhaben, die zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes und zur Stärkung der technologischen oder wissenschaftlichen Basis in Nordrhein-Westfalen beitragen

Zuwendungsberechtigt sind

  • antragstellende Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben
  • Zuwendungsempfänger von außerhalb Nordrhein-Westfalens können gefördert werden, wenn sie als Partner einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 AGVO in einem Verbundvorhaben für die Durchführung und den Erfolg des Verbundvorhabens zwingend erforderlich sind.

Förderhöhe

Die Förderung auf der Basis dieser Richtlinie erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis in dem von der AGVO für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und der Landeshaushaltsordnung des Landes NRW vorgegebenen Rahmen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Eine Förderempfehlung wird auf der Basis einer aussagefähigen Projektskizze getroffen, der sich im Förderfall ein formgebundener Antrag anschließen muss.

Die Förderung erfolgt über den Projekträger Jülich (PtJ).

Kumu­lier­bar­keit

Eine Förderung nach der AGVO darf mit anderen staatlichen Beihilfen - einschließlich Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Beihilfen) - nicht kumuliert werden, es sei denn, die andere Beihilfe bezieht sich auf unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten, oder es wird die höchste nach der AGVO für diese Beihilfen geltende Beihilfeintensität beziehungsweise der höchste nach der AGVO für diese Beihilfen geltende Beihilfebetrag nicht überschritten.

Weitere Infor­ma­tionen

Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/XvxR4g

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Der Programmbereich „progres.nrw – Innovation“ hat zum Ziel, anwendungsorientierte wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben im Themenbereich Energie in nordrhein-westfälischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu schaffen und so die energie- und klimapolitischen Ziele des Landes zu unterstützen sowie einen Beitrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes zu leisten.

Das Programm läuft noch in der derzeitigen Form bis zum 31.12.2023.

Antragsteller
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Projektträger Jülich

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

13.12.2022

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.