Fördergegenstand und -bedingungen
Gefördert werden:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Richtet sich nur an kleine und mittlere Unternehmen.
- Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate:
- Elektromotoren und Antriebe
- elektrisch angetriebene Pumpen
- Ventilatoren
- Drucklufterzeuger und deren übergeordnete Steuerung
- Kein Bestandsaustausch erforderlich bei der Förderung von
- Wärmeübertragern für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
- Thermischer Isolierung/ Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Beschaffung folgender Wärmeerzeuger zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
- Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/ Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
- Kosten für:
- Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Energiemanagement-Software inkl. Schulungskosten
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen
Zur Verfügung stehen eine Basisförderung für kleine und mittlere Unternehmen (erleichterter Antragsprozess) oder eine Premiumförderung je nach durchzuführenden Maßnahmen.
Basisförderung: für u. a.
- Flurförderfahrzeuge
- Werkzeugmaschinen
- Optimierung Biogasanlagen
- Spritzgießmaschinen
- Laserschneider
Voraussetzung für die Basisförderung: Bestätigung der Energieeinsparung durch Experten/ Expertin für Energieeffizienz
Premiumförderung: für u. a.
- Prozess- und Verfahrensumstellung
- Abwärmenutzung
- Optimierung der Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Produktionsprozessen
- Energie- und oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen zum Austausch eines fossilen Energieträgers durch einen erneuerbaren Energieträger
- Elektrifizierung von Prozessen
Zusätzlich zur Premiumförderung kann ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden für
- außerbetriebliche Abwärmenutzung inkl. Abwärmeerschließung
- Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde
- Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird
Voraussetzung für die Premiumförderung: Einsparkonzept
Modul 5: Förderung von Transformationsplänen (über VDI/VDE Innovation + Technik GmbH; Projektträger Transformationskonzepte)
- Unterstüzung bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität
- Erstellung eines Transformationsplans
Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Richtet sich nur an kleine Unternehmen.
- Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
- Umrüstung von Anlagen, so dass sie mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Antragsberechtigt sind:
Mit einem Standort in Deutschland:
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
- Kommunale Unternehmen
- Landesunternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind
Förderhöhe
Kreditbetrag:
- bis zu 100 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Laufzeit:
Laufzeitvarianten bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren
- bis zu 5 Jahre mit max. 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
- bis zu 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
- bis zu 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
Die Förderung erfolgt in Form einer Zinsverbilligung.
Zinssatz
- wird für max. 10 Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben
- wird individuell ermittelt
Tilgungszuschuss:
wird auf Basis der förderfähigen Kosten und anhand der Unternehmensgröße und der gewählten Beihilferegelung ermittelt
Kumulierbarkeit
Die Kombination mit weiteren öffentlichen Beihilfen (einschließlich EEG oder KWKG) für ein- und dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
Es ist nicht zulässig für die gleichen Maßnahmen sowohl einen Antrag bei der KfW als auch
beim BAFA oder im EEW-Förderwettbewerb zu stellen.
Fördermittel für eine Energieberatung nach der „Bundesförderung für Energieberatung für
Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ können in Anspruch genommen
werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten dürfen jedoch nicht zusätzlich im
Rahmen dieses Förderprogramms geltend gemacht werden.
Weitere Informationen