Lüftung

KfW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Förderfähig sind Investitionen über sechs Module.

Modul 1:QuerschnittstechnologienAustausch von Bestandsanlagen durch hocheffiziente Aggregate:

  • Elektromotoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien – Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereit­stellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Material­strömen zur Einbindung in ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem
  • Energiemanagementsoftware inklusive Schulungskosten

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Maßnahmenspezifische Finanzierung durch eine Basis- und Premiumförderung oder durch einen Dekarbonisierungsbonus.

Basisförderung:

  • Flurförderfahrzeuge
  • Optimierung Biogasanlagen
  • Spritzgießmaschinen
  • Laserschneidanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Kühlmöbel für Lebensmittel

Premiumförderung:

  • Prozess- und Verfahrensumstellung
  • Abwärmenutzung
  • Optimierung der Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Produktionsprozessen
  • Energie- und oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zum Austausch eines fossilen Energieträgers durch einen erneuerbaren Energieträger
  • Elektrifizierung von Prozessen

Dekarbonisierungsbonus (zusätzlich zur Premiumförderung):

  • Außerbetriebliche Abwärmenutzung inkl. Abwärmeerschließung
  • Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.
  • Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.

Modul 5: Förderung von Transformationsplänen

  • Unterstüzung bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität
  • Erstellung eines Transformationsplans

Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

  • Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
  • Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Förderfähig sind zusätzlich bis zu 30 % der Nebenkosten, wie u. a. für Planung, Installation und Messkonzepte.

Antragsberechtigte mit einem Standort in Deutschland:

  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
  • Kommunale Unternehmen
  • Landesunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind.

Förderhöhe

Die Förderung kann entweder als zinsverbilligter Kredit über die KfW oder alternativ als Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Die Förderhöhe der zuwendungsfähigen Investitionsgesamtkosten variiert je nach Modul und Unternehmensgröße (KU = Kleines Unternehmen, MU = Mittleres Unternehmen, GU = Großunternehmen).

Modul 1Querschnittstechnologien
  • Förderhöhe: KU 25 % MU: 20 %, GU keine Förderung
  • Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro
Modul 2Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %
  • Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro.
Modul 3 – Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik, Sensorik u. Energiemanagement Software
  • Förderhöhe: KU 45 %, MU: 35 %, GU:25 %
  • Max. Kreditbetrag:20 Mio. Euro
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Förderhöhe Basisförderung: KU 15 %, MU 10 %, GU keine Förderung
  • Max. Zuschuss (kein Kredit): 200.000 Euro
  • Förderhöhe Premiumförderung: KU 45 %, MU 35 %, GU 25 % zzgl. 10 % Dekarbonisierungsbonus
  • Max. Kreditbetrag: 20 Mio. Euro

Modul 5 – Förderung von Transformationsplänen

  • Förderhöhe: KU 60 %, MU 50 %, GU 40 %.
  • Max. Kreditbetrag: 80.000 Euro.

Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen:

  • Förderhöhe: KU 33 %, keine Förderung von MU und GU
  • Max. Kreditbetrag: 200.000 Euro.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/cE5W6O

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
  • Zuschuss
Förderinhalt

Maßnahmen, die die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.