Lüftung

KfW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden:

Modul 1: Querschnittstechnologien

Richtet sich nur an kleine und mittlere Unternehmen.

  • Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate:
    • Elektromotoren und Antriebe
    • elektrisch angetriebene Pumpen
    • Ventilatoren
    • Drucklufterzeuger und deren übergeordnete Steuerung

    • Kein Bestandsaustausch erforderlich bei der Förderung von
      • Wärmeübertragern für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
      • Thermischer Isolierung/ Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen

    Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

    • Beschaffung folgender Wärmeerzeuger zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
      • Solarkollektoranlagen
      • Wärmepumpen
      • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
      • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
      • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/ Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
    • Kosten für:
      • Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess
      • Mess- und Datenerfassungs­einrichtungen zur Ertrags­überwachung und Fehler­erkennung

    Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

    • Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
    • Energiemanagement-Software inkl. Schulungskosten

    Modul 4: Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen

    Zur Verfügung stehen eine Basisförderung für kleine und mittlere Unternehmen (erleichterter Antragsprozess) oder eine Premiumförderung je nach durchzuführenden Maßnahmen.

    Basisförderung: für u. a.

    • Flurförderfahrzeuge
    • Werkzeugmaschinen
    • Optimierung Biogasanlagen
    • Spritzgießmaschinen
    • Laserschneider

    Voraussetzung für die Basisförderung: Bestätigung der Energieeinsparung durch Experten/ Expertin für Energieeffizienz

    Premiumförderung: für u. a.

    • Prozess- und Verfahrensumstellung
    • Abwärmenutzung
    • Optimierung der Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Produktionsprozessen
    • Energie- und oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
    • Maßnahmen zum Austausch eines fossilen Energieträgers durch einen erneuerbaren Energieträger
    • Elektrifizierung von Prozessen

    Zusätzlich zur Premiumförderung kann ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden für

    • außerbetriebliche Abwärmenutzung inkl. Abwärmeerschließung
    • Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde
    • Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird

    Voraussetzung für die Premiumförderung: Einsparkonzept

    Modul 5: Förderung von Transformationsplänen (über VDI/VDE Innovation + Technik GmbH; Projektträger Transformationskonzepte)

    • Unterstüzung bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klima­neutralität
    • Erstellung eines Transformations­plans

    Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

    Richtet sich nur an kleine Unternehmen.

    • Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
    • Umrüstung von Anlagen, so dass sie mit elektrischer Energie zu betreiben sind

    Antragsberechtigt sind:

    Mit einem Standort in Deutschland:

    • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
    • Kommunale Unternehmen
    • Landesunternehmen
    • Freiberuflich Tätige
    • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind

    Förderhöhe

    Kreditbetrag:

    • bis zu 100 Mio. Euro pro Vorhaben
    • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

    Laufzeit:

    Laufzeitvarianten bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren

    • bis zu 5 Jahre mit max. 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    • bis zu 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
    • bis zu 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren

    Die Förderung erfolgt in Form einer Zinsverbilligung.

    Zinssatz

    • wird für max. 10 Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben
    • wird individuell ermittelt

    Tilgungszuschuss:

    wird auf Basis der förderfähigen Kosten und anhand der Unternehmensgröße und der gewählten Beihilferegelung ermittelt

    Kumu­lier­bar­keit

    Die Kombination mit weiteren öffentlichen Beihilfen (einschließlich EEG oder KWKG) für ein- und dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

    Es ist nicht zulässig für die gleichen Maßnahmen sowohl einen Antrag bei der KfW als auch beim BAFA oder im EEW-Förderwettbewerb zu stellen.

    Fördermittel für eine Energieberatung nach der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ können in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten dürfen jedoch nicht zusätzlich im Rahmen dieses Förderprogramms geltend gemacht werden.

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weitere Informationen, Richtlinie und Merkblatt:

    https://link.energy4climate.nrw/cE5W6O

    Förderart
    • Kredit
    Förderinhalt

    Maßnahmen, die die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Unternehmen
    Antragstelle

    KfW

    Fördergeber
    • Bund
    Stand

    16.05.2024

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.