Antragsberechtigt sind:
Gefördert werden:
Förderbedingungen sind unter anderem:
Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
Weitere Informationen:
https://link.energy4climate.nrw/C41UJk
Kontakt:
NRW direkt; Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Anlagen zur Nutzung von Abwärme und Abkälte zur Verbesserung der Energieeffizienz
Bezirksregierung Arnsberg
16.05.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.