Gebäudetechnik

KfW: BEG - Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz zur Verbesserung der Energieeffizienz. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Kauf und Installation von
    - solarthermischen Anlagen
    - Biomasseheizungen
    - elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
    - Brennstoffzellenheizungen
    - Wasserstofffähigen Heizungen
    - innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • Akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
Förderbedingungen sind unter anderem:
  • Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.
Antragsberechtigte:
  • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) in Deutschland sind.
  • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern der Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Boni.

  • Grundförderung:
    30 % der förderfähigen Gesamtkosten (gemäß BEG EM-Richtlinie, Technische Mindestanforderungen und Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen).

  • Effizienzbonus:
    zusätzlich 5 % für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen bzw. deren anteilige Kosten bei Kombi- und Kompaktgeräten, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

  • Emissionsminderungszuschlag:
    pauschal 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die den Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten; dabei reduziert sich die Grundlage für Grund- und Bonusförderung um 2.500 Euro.

  • Klimageschwindigkeitsbonus:
    bis zu 20 % für den Austausch alter fossiler Heizungen (zeitlich degressiv bis 2028/2030).

  • Einkommensbonus:
    30 % zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 Euro.

  • Förderhöchstbeträge:
    bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
    15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

  • Maximalförderung:
    Gesamtsumme aus Grundförderung und Boni: max. 70 %

Weitere Infor­ma­tionen


Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/fGQbUp

Kontakt: 
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.