Wärmespeicher

KfW: BEG - Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz zur Verbesserung der Energieeffizienz. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Kauf und Installation von
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • Wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
  • Akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
Förderbedingungen sind unter anderem:
  • Die Maßnahme erhöht die Energie­effizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuer­barer Energien am Endenergieverbrauch‍‌ des Gebäudes.
  • Es handelt sich um ein bestehendes Wohn­gebäude, dessen Bau­antrag beziehungs­weise Bau­anzeige zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz zur im Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) und nicht die Errichtung von Einzelheizungen wird gefördert, wenn das betreffende Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.
  • Der Einbau der Heizungs­anlage ist mit einer Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungs­systems (inklusive Durch­führung des hydraulischen Abgleichs‍‌ bzw. Anpassung der Luftvolumenströme‍‌) verbunden.
Antragsberechtigte:
  • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) in Deutschland sind.
  • Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern der Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, ergänzt um mögliche Boni.

  • Grundförderung:
    30% der förderfähigen Gesamtkosten (gemäß BEG EM-Richtlinie, Technische Mindestanforderungen und Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen).

  • Klimageschwindigkeitsbonus:
    bis zu 16 % für den Austausch mindestens 20 Jahre alter funktionstüchtige fossile Heizungen (bis zum 31.01.2027). Anschließend sinkt der Bonus um 4 Prozentpunkte halbjährlich bis er zum 01.08.2028 entfällt.
  • Einkommensbonus:
    10-40 % zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

  • Förderhöchstbeträge:
    Degressive Staffelung: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 sowie alle folgenden sechs Monate um 750 Euro.

  • Förderhöchstbeträge:
    bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
    15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

  • Maximalförderung:
    Gesamtsumme aus Grundförderung und Bonusförderungen max. 80 % als Zuschuss.

Kumu­lier­bar­keit

ja

Weitere Infor­ma­tionen

Kontakt: 
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Zuschuss für private Eigen­tümerinnen und Eigen­tümer, die eine effiziente Heizungs­anlage einbauen bzw. den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz vornehmen

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

21.07.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.