Gebäudetechnik

KfW: BEG - Ergänzungskredit (Wohngebäude)

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden oder Wohneinheiten in Deutschland, sofern bereits eine Zuschusszusage nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vorliegt und diese noch nicht ausgezahlt wurde. Abhängig vom Haushaltseinkommen stehen zwei Kreditvarianten zur Verfügung.

Ergänzungskredit Plus

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die

  • eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA nach der RichtlinieBEG EMauf ihren Namen vorweisen können (nicht älter als 12 Monate) zurückliegt,
  • Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit sind,
  • das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen und
  • deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
Ergänzungskredit

Antragsberechtigt sind Investierende, auf deren Name eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie BEG EM vorliegt:

  • Natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem max. Kreditbetrag von 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.

Weitere Infor­ma­tionen


Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/jy7OWc

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt
Ergänzende Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, für die bereits eine Zuschussförderung nach der BEG EM zugesagt wurde.
Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

KfW

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.