Fördergegenstand und -bedingungen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden oder Wohneinheiten in Deutschland, sofern bereits eine Zuschusszusage nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vorliegt und diese noch nicht ausgezahlt wurde. Abhängig vom Haushaltseinkommen stehen zwei Kreditvarianten zur Verfügung.
Ergänzungskredit Plus
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die
- eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA nach der RichtlinieBEG EMauf ihren Namen vorweisen können (nicht älter als 12 Monate) zurückliegt,
- Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit sind,
- das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen und
- deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
Ergänzungskredit
Antragsberechtigt sind Investierende, auf deren Name eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA nach der Richtlinie BEG EM vorliegt:
- Natürliche Personen (Privatpersonen)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Einzelunternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
- Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren.
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem max. Kreditbetrag von 120.000 Euro pro Wohngebäude/-einheit.
Weitere Informationen
Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001