Gebäudehülle

NRW.BANK: Mietwohnraumförderung - Modernisierung

Fördergegenstand und -bedingungen

Das Förderdarlehen unterstützt Investitionen in bauliche Modernisierungsmaßnahmen sowie flankierende Instandsetzungen von bestehenden Mietwohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück, durch die
  • der Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöht wird, z. B. Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes,
  • Energie nachhaltig eingespart oder
  • durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
  • das Wohnumfeld aufgewertet wird.
Antragsberechtigte:
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer der jeweiligen Immobilie sind und ihre Kreditwürdigkeit nachweisen können.


Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Annuitätendarlehen bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitionskosten und Tilgungsnachlässen von bis zu 55 %.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: NRW.BANK

https://link.energy4climate.nrw/RfxHC7

Kontakt:
Telefon: 0 211 91741-4500

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Darlehenfinanzierte Investitionen in bauliche Modernisierungs- und flankierende Instandsetzungsmaßnahmen von bestehenden Mietwohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

Stadt- oder Kreisverwaltung

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.