Gebäudehülle

NRW.BANK: Mietwohnraumförderung - Modernisierung

Fördergegenstand und -bedingungen


Antragsberechtigt sind:

Natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, sofern sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer Immobilie sind und über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.

Gefördert wird:

Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten von Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf den zugehörigen Grundstücken. Als Baunebenkosten können auch Gutachten oder Konzepte, zum Beispiel Energiegutachten oder Quartierskonzepte gefördert werden. Gefördert werden auch Instandsetzungen, die nicht durch die Modernisierung verursacht werden, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

Förderbedingungen

Durch die Modernisierungsmaßnahmen

  • wird der Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig erhöht,
  • wird Endenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart,
  • erfolgen Klimaanpassungsmaßnahmen,
  • wird das Wohnumfeld aufgewertet und
  • Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen.

Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

  • Die Förderzusage wird vor Vorhabenbeginn erteilt.
  • Die Finanzierung der im Förderantrag angesetzten Gesamtkosten ist gesichert.
  • Durch die Förderung entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen. Die Dauer der Bindungen beträgt 25 oder 30 Jahre (=Zeitraum der Zinsbindung). Die Mietobergrenze ist abhängig vom Bauort und beträgt maximal 9,00 Euro. Die Miete kann um 2 Prozent für jedes Jahr nach Erteilung der Förderzusage erhöht werden.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind durch Fachunternehmen durchzuführen und müssen mindestens die technischen Anforderungen an den BEG-Standard Effizienzhaus 100 erfüllen.
  • Die Installation von Photovoltaikanlagen ist nur förderfähig zur Erzeugung von Mieterstrom und zur mindestens anteiligen Allgemeinstromversorgung im Mietwohnungsbau.
  • Darlehensbeträge unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).

Nicht förderfähig sind:

  • auf Öl basierende Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie Nachtstromspeicherheizungen,
  • Gasheizungen, außer sie sind technisch auf eine künftige Einbindung von Wasserstoff oder erneuerbare Gase vorbereitet.

Förderhöhe


  • Darlehen bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten
  • Das Darlehen beträgt höchstens 220.000 Euro pro Wohnung.
  • Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre (=Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung)
  • Die Förderdarlehen sind wie folgt zu verzinsen: 5 Jahre ab Leistungsbeginn mit 0 Prozent, 5 Jahre nach Leistungsbeginn bis zum Ablauf der Zweckbindung mit 0,5 Prozent und nach Ablauf der Zweckbindung mit marktüblicher Verzinsung.
  • Auf Antrag wird für das Förderdarlehen bis zu 55 Prozent Tilgungsnachlass gewährt.

Kumu­lier­bar­keit


  • Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann eine Wohnung bis zum Erreichen des jeweils geltenden Darlehenshöchstbetrags mehrfach gefördert werden.
  • Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen 

https://link.energy4climate.nrw/RfxHC7

Kontaktdaten

Tel.: 0 211 91741-4500

E-Mail: info@nrwbank.de

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern durch die Gewährung zinsgünstiger Darlehen

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

Stadt- oder Kreisverwaltung

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

19.03.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.