Antragsberechtigt sind:
Natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, sofern sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer Immobilie sind und über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.
Gefördert wird:
Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten von Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf den zugehörigen Grundstücken. Als Baunebenkosten können auch Gutachten oder Konzepte, zum Beispiel Energiegutachten oder Quartierskonzepte gefördert werden. Gefördert werden auch Instandsetzungen, die nicht durch die Modernisierung verursacht werden, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Förderbedingungen
Durch die Modernisierungsmaßnahmen
Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:
Nicht förderfähig sind:
Weitere Informationen
https://link.energy4climate.nrw/RfxHC7
Kontaktdaten
Tel.: 0 211 91741-4500
E-Mail: info@nrwbank.de
Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern durch die Gewährung zinsgünstiger Darlehen
Stadt- oder Kreisverwaltung
17.12.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.