Gebäudehülle

NRW.BANK: Eigentumsförderung - Modernisierung

Fördergegenstand und -bedingungen

Das Förderdarlehen unterstützt Investitionen in bauliche Modernisierungsmaßnahmen sowie flankierende Instandsetzungskosten von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die
  • den Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöhen, z. B. durch Verbesserung der Barrierefreiheit oder des Einbruchschutzes,
  • nachhaltig Energie einsparen,
  • dem Klimaschutz bzw. der Klimaanpassung dienen,
  • neuen Wohnraum durch Um- oder Ausbau schaffen.
Antragsberechtigt:
  • Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Darlehen bis zu 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der Investitionskosten und Tilgungsnachlässen bis zu 50 %.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen inkl. Übersicht zu Einkommensgrenzen: NRW.BANK

https://link.energy4climate.nrw/NGIzUi

Kontakt:
Telefon.: 0 211 91741-4500

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Modernisierung von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmter Eigentumswohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

Stadt- oder Kreisverwaltung

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.