Antragsberechtigt sind:
Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen:
Gefördert wird
Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten von Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf den zugehörigen Grundstücken. Als Baunebenkosten können auch Gutachten oder Konzepte, zum Beispiel Energiegutachten gefördert werden. Gefördert werden auch Instandsetzungen, die nicht durch die Modernisierung verursacht werden, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Förderbedingungen:
Durch die Modernisierungsmaßnahmen
Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:
Nicht förderfähig sind:
Weitere Informationen inkl. Tabelle mit Einkommensgrenzen
https://link.energy4climate.nrw/NGIzUi
Kontaktdaten
Tel.: 0 211 91741-4500
E-Mail: info@nrwbank.de
Gewährung von zinsgünstigen Darlehen für die Modernisierung von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmter Eigentumswohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.
Stadt- oder Kreisverwaltung
17.12.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.