Gebäudehülle

NRW.BANK: Eigentumsförderung - Modernisierung

Fördergegenstand und -bedingungen


Antragsberechtigt sind:

Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen:

  • Begünstigt werden Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder
  • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW um bis zu 40 Prozent übersteigt (Einkommensgruppe B).
  • Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 20.420 Euro für einen 1-Personenhaushalt und 24.600 für einen 2-Personenhaushalt. Bei einem 3-Personenhaushalt (davon 1 Kind) beträgt sie 31.000 Euro, bei einem 4-Personenhaushalt (davon 2 Kinder) 37.400 Euro.

Gefördert wird

Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten von Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf den zugehörigen Grundstücken. Als Baunebenkosten können auch Gutachten oder Konzepte, zum Beispiel Energiegutachten gefördert werden. Gefördert werden auch Instandsetzungen, die nicht durch die Modernisierung verursacht werden, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

Förderbedingungen:

Durch die Modernisierungsmaßnahmen

  • wird der Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig erhöht,
  • wird Endenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart,
  • erfolgen Klimaanpassungsmaßnahmen und
  • wird Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen.

Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

  • Die Förderzusage wird vor Vorhabenbeginn erteilt.
  • Die Finanzierung der im Förderantrag angesetzten Gesamtkosten ist gesichert.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind durch Fachunternehmen durchzuführen und müssen mindestens die technischen Anforderungen an den BEG-Standard Effizienzhaus 100 erfüllen (Ausnahme Baudenkmäler).
  • Die Installation von Photovoltaikanlagen ist nur förderfähig zur mindestens anteiligen Deckung des Eigenbedarfs im selbstgenutzten Wohneigentum.
  • Darlehensbeträge unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).

Nicht förderfähig sind:

  • auf Öl basierende Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie Nachtstromspeicherheizungen,
  • Gasheizungen, außer sie sind technisch auf eine künftige Einbindung von Wasserstoff oder erneuerbare Gase vorbereitet.

Förderhöhe


  • Darlehen bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten
  • Das Darlehen beträgt höchstens 220.000 Euro pro Eigenheim.
  • Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre
  • Die Förderdarlehen sind wie folgt zu verzinsen: 5 Jahre ab Leistungsbeginn mit 0 Prozent, 5 Jahre nach Leistungsbeginn bis zum Ablauf der Zweckbindung mit marktüblicher Verzinsung.
  • Auf Antrag wird für das Förderdarlehen bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass gewährt.

Kumu­lier­bar­keit


  • Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann ein Eigenheim bis zum Erreichen des jeweils geltenden Darlehenshöchstbetrags mehrfach gefördert werden.
  • Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen inkl. Tabelle mit Einkommensgrenzen

https://link.energy4climate.nrw/NGIzUi

Kontaktdaten

Tel.: 0 211 91741-4500

E-Mail: info@nrwbank.de

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Gewährung von zinsgünstigen Darlehen für die Modernisierung von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmter Eigentumswohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.

Antragsteller
  • Privatperson
Antragstelle

Stadt- oder Kreisverwaltung

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

19.03.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.