Lüftung

KfW: Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Vorhaben zur Treibhausgaseinsparung in Produktionsanlagen/-prozessen gewerblicher Unternehmen. Förderfähig sind Maßnahmen im In- oder Ausland in den folgenden Bereichen:

  • Investitionsmaßnahmen, die mind. 15% Treibhausgasemissionen einsparen, wie z. B.
    - Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
    - Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
    - Elektrische Antriebe und Pumpen
    - Prozesskälte, Kühlhäuser und Kühlräume
    - Elektrifizierung von Prozessen
    - Wärmerück­gewinnung und Abwärmenutzung
    - Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
    - Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
    - Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Modernisierungsinvestitionen, die zu Treibhausgaseinsparungen von mind. 15 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, führen.
  • Neuinvestitionen, die eine Treibhausgaseinsparung von mind. 15 % gegenüber einer vergleichbaren Anlage erreichen.

Fördervoraussetzungen sind unter anderem:

  • Vorlage eines Transformationsplans

Antragsberechtigte:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
  • Freiberuflich Tätige
  • Für Vorhaben im Ausland: Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung (mindestens 25 %) im Ausland

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/AzSsSh

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001


Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung von Produktionsanlagen und -prozessen

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.