Gefördert werden:Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung von Produktionsanlagen und -prozessen
Die Ermittlung der Einsparung erfolgt durch das Unternehmen selbst oder durch einen Energieberater und kann gemäß Herstellernachweisen oder Produktdatenblättern erfolgen.
Erforderlich ist ein Transformationsplan.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Weitere Informationen, Richtlinie und Merkblatt:
https://link.energy4climate.nrw/AzSsSh
Aktuelle Zinssätze in der Konditionenübersicht der KfW:
https://link.energy4climate.nrw/RnS4k1
Kontakt:
Kostenfreie Servicenummer der KfW: 0800 / 539 9001
Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung von Produktionsanlagen und -prozessen
Banken und Sparkassen
21.05.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.