Gefördert werden:
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Weitere Informationen, Richtlinie und Merkblatt:
https://link.energy4climate.nrw/AzSsSh
Aktuelle Zinssätze in der Konditionenübersicht der KfW:
https://link.energy4climate.nrw/RnS4k1
Kontakt:
Kostenfreie Servicenummer der KfW: 0800 / 539 9008
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen und -prozessen
Banken und Sparkassen
03.07.2024
NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.
Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.