Antragsberechtigt sind:
Gefördert wird:
Förderbedingungen:
Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/SE1PNq
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen durch Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien
Bezirksregierung Arnsberg
20.04.2023
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.