Gefördert werden Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:
Antragsberechtigt sind:
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern diese keine Beihilfe enthalten.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.
Weitere Informationen, Richtlinie und Merkblatt:
https://link.energy4climate.nrw/5zrT7G
Konditionenübersicht der KfW:
https://link.energy4climate.nrw/ysEwMk
Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration
Banken und Sparkassen
04.03.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.