Wärmespeicher

KfW: Erneuerbare Energien - Standard

Fördergegenstand und -bedingungen

Das Förderprogramm finanziert Investitionen in Deutschland sowie im Ausland zur Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig sind Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich zugehöriger Kosten für Planung, Projektierung und Installation – Photovoltaikanlagen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen, Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Batteriespeicher.
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen ausschließlich zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und -speicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierung mit Leistungssteigerung
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren, zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung.

Antragsberechtigte für Vorhaben in Deutschland:

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antragsstellende (bei teilweiser Einspeisung der erzeugten Energie)
  • Freiberufler

Antragsberechtigte für Vorhaben im Ausland:

  • Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  • In Deutschland tätige Freiberufler

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem maximalen Kreditbetrag von 150 Mio. Euro pro Vorhaben.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/5zrT7G

Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KfW-Servicenummer: 0800 539 9001

Konditionenübersicht der KfW:

https://link.energy4climate.nrw/ysEwMk

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze, Maßnahmen zur Systemintegration

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Banken und Sparkassen

Fördergeber
  • Bund
Stand

15.09.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.