Neue Anlagen > 1.000 kW (Ausnahmen: Pilotwindenergieanlagen, sowie Übergangsanlagen)
Neue kleine Anlagen < 1.000 kW, Pilotanlagen und Übergangsanlagen
Gesonderte Bedingungen für Bürgerenergieanlagen
Gesetzestext EEG
https://link.energy4climate.nrw/wJaOUI
Informationen der Bundesnetzagentur zu Ausschreibungen für Windenergie an Land
https://link.energy4climate.nrw/AjGiUa
Information der Bundesnetzagentur zum anzulegenden Wert für Anlagen bis 1 MW
https://link.energy4climate.nrw/UDTGI3
Strom aus Windenergieanlagen an Land
Stromnetzbetreiber, Bundesnetzagentur
07.02.2024
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.