Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land. Der Vergütungsanspruch besteht über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres.
Förderbedingungen sind unter anderem:
Anspruchsberechtigte:
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Fördermechanismus:
Weiterführende Informationen:Gesetzestext Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
Kontakt: Bundesnetzagentur, Telefon: 0228 14-0
Strom aus Windenergieanlagen an Land
Stromnetzbetreiber, Bundesnetzagentur
24.11.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.