Geothermie

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.1 Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 m Tiefe (Bohrtiefe).
  • Die Auslegung und Ausführung muss gemäß Richtlinie VDI 4640 „Thermische Nutzung des Untergrunds“ durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme muss den Anforderungen des LANUV-Arbeitsblatts 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“ entsprechen.
  • Die Jahresarbeitszahl der anzuschließenden Wärmepumpenanlage muss den Technischen Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" genügen.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

  • Erdwärmesonden:
    35 Euro pro Bohrmeter (Neubau) bzw. 50 Euro pro Bohrmeter (Bestandsbau)
  • Erdwärmekollektoren:
    15 Euro pro Quadratmeter (Neubau) bzw. 35 Euro pro Quadratmeter (Bestandsbau)
  • Brunnenbohrungen:
    5 Euro pro Liter und Stunde Förderleistung der Pumpe
  • Förderhöchstgrenzen: Neubauten 8.000 Euro bzw. Bestandsgebäude 12.000 Euro

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/a9QuNi

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Erdwärmesonden,
Erdwärmekollektoren
Brunnenbohrungen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.