Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Biomasse. Dazu gehören u. a. Biogas, Biomethan, Bioabfälle, Gülle sowie Klär- und Deponiegase. Der Vergütungsanspruch besteht über 20 Jahre zuzüglich des anteiligen Inbetriebnahmejahres.
Fördervoraussetzungen bzw. -bedingungen sind u. a.:
Anspruchsberechtigte:Anspruchsberechtigt sind Betreibende von Biomasse-, Biogas- und Biomethananlagen, einschließlich Gülleanlagen sowie Bestandsanlagen mit Anschlussförderoption
Die Vergütung erfolgt abhängig vom Fördermechanismus:
Weiterführende Informationen:Gesetzestext Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
Kontakt: Bundesnetzagentur, Telefon: 0228 14-0
Biomasse- und Biogasanlagen
Stromnetzbetreiber
24.11.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.