Photovoltaik

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Mieterstrom

Fördergegenstand und -bedingungen

Der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags (§ 19 Absatz 1 Nummer 3 EEG) besteht ab dem 1.1.2023 für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 1.000 kW.

Voraussetzungen:

  • PV-Anlage ist auf, an oder in einem Wohngebäude, oder einem Nebengebäude innerhalb eines Quartiers installiert
  • mindestens 40 Prozent der Fläche des Gebäudes dient dem Wohnen
  • Ermittlung der Strommenge erfolgt nach Messstellenbetriebsgesetz
  • der Strom wird innerhalb des Quartiers verbraucht
  • der Strom wird nicht durch ein Netz durchgeleitet und
  • pro Jahr wird maximal 500 MW Zubau über Mieterstromzuschläge gefördert: Eintragung ins Register verpflichtend

Vorgaben für den Mieterstromvertrag

  • Vertragslaufzeit maximal 1 Jahr
  • stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um mehr als ein Jahr oder eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst Vertragsdauer sind unwirksam
  • Ausschluss des Kündigungsrecht während der Dauer des Mietverhältnisses ist unwirksam
  • vereinbarter Strompreis darf maximal 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen

Förderhöhe

Die aktuellen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur (Link siehe unten). Diese betragen ab dem 1.1.2024:

  • bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 2,64 Cent / kWh
  • bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 2,45 Cent / kWh
  • bis einschließlich einer installierten Leistung von 1.000 Kilowatt 1,65 Cent / kWh


Weitere Infor­ma­tionen

Aktuelle Vergütungssätze

https://link.energy4climate.nrw/dDxetX

Förderart
  • Vergütung
Förderinhalt

Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen

Antragsteller
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Stromnetzbetreiber

Fördergeber
  • Bund
Stand

01.01.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.