Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von thermischen Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kälteerzeugung von Gebäuden.
Förderbedingungen sind unter anderem:
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Festbetrag und beträgt maximal 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/IbamSw
Kontakt:NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927
Solarthermieanlagen
Bezirksregierung Arnsberg
08.08.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.