Solarthermie

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.2 Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von thermischen Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kälteerzeugung von Gebäuden.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Förderfähig sind maximal ein Quadratmeter Bruttokollektorfläche pro zehn Quadratmeter beheizter Wohn- oder Gewerbefläche.
  • Die Mindestgröße beträgt vier Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
  • Die thermische Solaranlage muss mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“ zertifiziert sein.
  • Zuwendungsfähig sind nur im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Programmbereich Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geleistete bzw. als förderwürdig eingestufte Anlagen.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Festbetrag und beträgt maximal 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/IbamSw

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Solarthermieanlagen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.