Elektro- und Hybridfahrzeuge

NRW.BANK.Elektromobilität

Fördergegenstand und -bedingungen


Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben realisieren:

  • Erwerb von Personen- und Lastkraft-Fahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft)
    Ausnahme: Leasingfinanzierungen
  • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität, z.B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik
  • Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität, z.B. Batterieentwicklung oder Energiespeicherung,
  • Umrüstungen von Fahrzeugen auf Batterie-, Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieben

Gefördert werden:

  • Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen)
  • Stiftungen
  • Angehörige der freien Berufe

Förderhöhe


  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstbetrag: bis 10 Mio. €
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 10 Jahre ohne Tilgungsfreijahre
    • 4 oder 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Kumu­lier­bar­keit


Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt.

Weitere Infor­ma­tionen


Weitere Informationen, Merkblatt und Kontakt:

https://link.energy4climate.nrw/yduGTY

Förderart
  • Kredit
Förderinhalt

Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeugen
Investitionen, Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Antragsteller
  • Unternehmen
Antragstelle

NRW.BANK

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

01.06.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.