Elektro- und Hybridfahrzeuge

Land NRW: Förderung von Elektrobussen

Fördergegenstand und -bedingungen


Gefördert werden:

  • Beschaffung von Elektrobussen (Batterie, Brennstoffzelle oder Oberleitung)
  • notwendige Ladeinfrastruktur: Wasserstofftankstellen und Ladesäulen
  • Für den Elektroantrieb notwendige Werkstatteinrichtungen: z.B. Hocharbeitsplätze für die Instandhaltung der Stromabnehmer
  • Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die geförderten Busse und deren Infrastruktur ausschließlich im ÖPNV eingesetzt werden. Eine Ladesäule, an der auch Privatfahrzeuge oder beispielsweise Müllwagen geladen/getankt werden, ist nicht förderfähig
  • Zweckbindungsfrist:
    • für Fahrzeuge: 8 Jahre
    • für Infrastruktur und Werkstätten: 20 Jahre

Antragsberechtigt sind:

  • Kreise, Städte und Gemeinden
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen
  • juristische Personen des privaten Rechts sein, die Zwecke des ÖPNV verfolgen (Selbstverpflichtung beispielsweise im Gesellschaftsvertrag oder der Vereinssatzung)

Förderhöhe


Förderhöchstsätze:

  • Fahrzeuge: 60 % des Differenzbetrages zwischen einem batterieelektrisch- bzw. wasserstoffbetriebenen Bus gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus.
  • Infrastruktur und Werkstatteinrichtungen: 90 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten

Weitere Infor­ma­tionen


Weitere Informationen und Antragsunterlagen

https://link.energy4climate.nrw/hDyuQ8

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Elektrobusse, Infrastruktur

Antragsteller
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Zweck- und Verkehrsverbände

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

01.08.2024

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.