Aktuell pausiert aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgericht zum Klima- und Transformationsfonds (KTF)
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
Gefördert werden Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der seriellen Sanierung in 3 Modulen:
Förderbedingungen:
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich:
Die Zuwendung darf mit anderen Beihilfen oder Zuwendungen nicht kumuliert werden, es sei denn, die andere Beihilfe oder Zuwendung bezieht sich nicht auf dieselben förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/1xELH3
https://link.energy4climate.nrw/p4xdwF
Serielle Sanierung als innovative Methode zur Gebäudesanierung (Pilotprojekte und Komponenten)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
21.11.2023
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.