Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

BAFA: Serielle Sanierung

Fördergegenstand und -bedingungen

Aktuell pausiert aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgericht zum Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • Für Modul I und II: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen (i.S.v. § 52 AO), eingetragene Genossenschaften, Konsortien (i.S.v. Art. 25 Abs. 6 b) i AGVO), Contractoren
  • Für Modul III: kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Gefördert werden Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der seriellen Sanierung in 3 Modulen:

  • Modul I – Durchführbarkeitsstudien:
    • Untersuchung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit einer seriellen Sanierung im Rahmen von Pilotprojekten
    • Zusammenfassung der Ergebnisse in einer schriftlichen Studie
    • Dies ist auch für förderfähige Entwicklungsvorhaben im Rahmen von Modul II möglich.
  • Modul II – Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte:
    • Erarbeitung von Lösungen für serielle Sanierungskomponenten.
    • konzeptionelle und praktische Entwicklungen der Vorfertigung
    • Optimierung von Abläufen auf Hersteller-, Verarbeiter- und Nutzerseite
    • Gefördert werden auch die Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren in-situ Erprobung am Gebäude.
  • Modul III – ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten:
    • Maßnahmen zur Errichtung einer neuen Betriebs-/Produktionsstätte,
    • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
    • Anpassung einer Betriebsstätte an neue Produkte.
    • Förderfähig sind der Erwerb von Sachanlagen wie Bauten, technische Anlagen, Maschinen und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Förderbedingungen:

  • Der Fördermittelempfänger muss schriftlich bestätigen, dass er in der Lage ist, den gesamten Eigenanteil an den förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten sowie die Folgekosten der geförderten Investitionen zu tragen.
  • Die Maßnahme wird auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.
  • in Modul II:
    • Erhöhter Vorfertigungsgrad der abseits der Baustelle gefertigter Elemente
    • Monitoring über zwei Heizperioden
    • Nachweis der wirtschaftlichen Verwendung
    • Nachweis der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit (uU in Kombination mit Modul I)
  • in Modul III:
    • Zweckbindung der Produktionskapazitäten von 5 Jahren

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich:

  • in Modul I
    • 60 Prozent der förderfähigen Kosten für KMU,
    • 50 Prozent der förderfähigen Kosten für alle anderen Antragsberechtigten, die nicht KMU sind,
    • maximal EUR 150.000,
  • in Modul II
  • Entwicklung und Erprobung von Komponenten zur Seriellen Sanierung
    • 35 Prozent (bzw. 50 Prozent bei weitergehender Kooperation oder Veröffentlichung) der förderfähigen Kosten für KMU,
    • 25 Prozent (bzw. 40 Prozent bei weitergehender Kooperation oder Veröffentlichung) der förderfähigen Kosten für alle anderen Antragsberechtigten, die nicht KMU sind,
  • Anwendung der Komponenten der Seriellen Sanierung hinsichtlich
    • 40 Prozent bzgl. Steigerung der Energieeffizienz (bzw. 55 Prozent bzgl. Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien) für KMU,
    • 30 Prozent bzgl. Steigerung der Energieeffizienz (bzw. 45 Prozent bzgl. Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien) für KMU alle anderen Antragsberechtigten, die nicht KMU sind
    • Maximal EUR 5 Mio.
  • in Modul III
    • 20 Prozent der förderfähigen Kosten bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen,
    • 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei mittleren Unternehmen,
    • Maximale förderfähige Kosten pro Maßnahme € 10 Mio.

Kumu­lier­bar­keit

Die Zuwendung darf mit anderen Beihilfen oder Zuwendungen nicht kumuliert werden, es sei denn, die andere Beihilfe oder Zuwendung bezieht sich nicht auf dieselben förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/1xELH3

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Serielle Sanierung als innovative Methode zur Gebäudesanierung (Pilotprojekte und Komponenten)

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Unternehmen
Antragstelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördergeber
  • Bund
Stand

21.11.2023

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.