Photovoltaik

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.4.5 Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Das Gesamtsystem muss mindestens aus einem marktverfügbaren Elektrolyseur im Leistungsbereich bis maximal 10 Normkubikmeter Wasserstoff pro Stunde und einem Wasserstoffspeicher bis zu einer Größe von 500 Kilogramm Wasserstoff in Verbindung mit einem wasserstoffbasierten Energiewandler und einer Photovoltaikanlage bestehen.
  • Die Kapazität des Elektrolyseurs darf die elektrische Gesamtleistung der Photovoltaikanlage nicht überschreiten.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlagensystem pro Gebäude und Standort.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/yvqzEn

Kontakt:
NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Komponenten für die Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems für die Gebäudeversorgung

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

08.08.2025

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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.