Gebäudetechnik

progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: 6.4 Netzanschlüsse

Fördergegenstand und -bedingungen


Gefördert wird die Errichtung eines Netzanschlusses für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Zuwendungsfähig sind beispielsweise:

  • Netzanschlüsse
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
  • Baukostenzuschüsse
  • Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens
  • Notwendige Änderungen am Verteilerkasten oder Errichtung eines neuen Verteilerkastens
  • Tiefbau
  • Fundament
  • Wiederherstellung der Oberfläche

Voraussetzungen für Garagen- und Stellplatzkomplexe:

  • Der geförderte Netzanschluss bezieht sich auf einen örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex mit mindestens vier Stellplätzen.
  • Das Alter der Garagen, beziehungsweise der Stellplätze muss mindestens zwei Jahre betragen.
  • Es darf nicht mehr als ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex (Adresse) über dieses Förderprogramm gefördert werden.
  • Voraussetzung für die Zuwendung ist ein Nachweis über die Errichtung von mindestens einem nicht öffentlichen Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung.

Voraussetzungen für Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge:

  • Der geförderte Netzanschluss darf ausschließlich für Fahrzeuge, die sich im Eigentum des Zuwendungsempfängers beziehungsweise der Zuwendungsempfängerin befinden oder auf diesen zugelassen sind und gewerblich genutzt werden, verwendet werden.

Voraussetzungen für Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur an Carsharingstationen:

  • Der Netzanschluss ist nur an Stationen und Stellplätzen des stationsbasierten Carsharings förderfähig und darf ausschließlich für Fahrzeuge, die sich im Eigentum des Zuwendungsempfängers beziehungsweise der Zuwendungsempfängerin befinden oder auf diesen zugelassen sind und gewerblich genutzt werden, verwendet werden.

Antragsberechtigt sind:

  1. Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  2. Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer
  3. Personengesellschaften
  4. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  5. Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Förderhöhe

Netzanschluss für Ladeinfrastruktur

max. Förderquote

max. Förderhöhe

an Garagen- und Stellplatzkomplexen (b bis d)

20 %

10.000 €

für gewerblich genutzte Fahrzeuge
(Mittelspannungsnetz) (b bis d)

20 %

50.000 €

an Carsharingstationen (nur d)

20 %

15.000 €

Kumu­lier­bar­keit


Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
  • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden.
  • Die Summe aller staatlichen Subventionen, Zuwendungen und zweckbestimmten Einnahmen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen


Weitere Informationen und Antragsunterlagen (
Netzanschlüsse für Garagen- und Stellplatzkomplexe):

https://link.energy4climate.nrw/7KtVyD

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge):

https://link.energy4climate.nrw/5gqAGP

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur an Carsharingstationen):

https://link.energy4climate.nrw/ySdLdm

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.4:

https://link.energy4climate.nrw/cHJSMB

Häufig gestellte Fragen:

https://link.energy4climate.nrw/qyKGZn

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

01.12.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.