Gefördert wird die Errichtung eines Netzanschlusses für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Zuwendungsfähig sind beispielsweise:
Voraussetzungen für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
Voraussetzungen für Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge:
Voraussetzungen für Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur an Carsharingstationen:
Antragsberechtigt sind:
Netzanschluss für Ladeinfrastruktur
max. Förderquote
max. Förderhöhe
an Garagen- und Stellplatzkomplexen
20 %
10.000 €
Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Netzanschlüsse für Garagen- und Stellplatzkomplexe):
https://link.energy4climate.nrw/DI5nF2
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.4:
https://link.energy4climate.nrw/81nAUF
Häufig gestellte Fragen:
https://link.energy4climate.nrw/qyKGZn
Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur
Bezirksregierung Arnsberg
01.02.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.