Gefördert werden Stationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die geeignet sind, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Wärmeverteilsystem zu übertragen und zu regulieren.
Förderbedingungen sind unter anderem:Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss
Antragsberechtigte:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 1.000 Euro je Anlage.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg
https://link.energy4climate.nrw/7hsAe9
Kontakt:NRW direkt; Tel.: 0211 837-1927
Wärmeübergabestationen
Bezirksregierung Arnsberg
08.08.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.