Wärmenetzanschluss

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.3.2 Wärmeübergabestationen

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werdenStationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die geeignet sind, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Wärmeverteilsystem zu übertragen und zu regulieren.

Förderbedingungen sind unter anderem:

Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss

  • zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien,
  • zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme,
  • zu mindestens 65 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder
  • zu mindestens 65 Prozent durch eine Kombination der vorgenannten Quellen stammen.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung für wirtschaftlich Tätige:
Für die Antragstellung benötigen Sie zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese wird zentral vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an wirtschaftlich Tätige in der Regel automatisch erteilt.
Sollte Ihnen die W-IdNr. noch nicht zugeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an den Servicecenter NRW:
Telefonnummer: 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Maximalförderung von 1.000 Euro je Anlage.

Weitere Infor­ma­tionen

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

https://link.energy4climate.nrw/7hsAe9

Kontakt:
NRW direkt; Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Wärmeübergabestationen

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

27.03.2026

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.