Gefördert werden Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Dabei können die Konzepte folgende Aspekte umfassen:
Voraussetzungen:
Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
https://link.energy4climate.nrw/6gehjf
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.2:
https://link.energy4climate.nrw/rkvcf1
Häufig gestellte Fragen:
https://link.energy4climate.nrw/xtQkvv
Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Bezirksregierung Arnsberg
01.11.2025
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.