Mobilitätsinfrastruktur

progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: 6.2 Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Fördergegenstand und -bedingungen


Gefördert werden Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Dabei können die Konzepte folgende Aspekte umfassen:

  • Bedarfsermittlung,
  • Identifizierung geeigneter Flächen und Standorte für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, Verfügbarkeit von kommunalen und privaten Flächen, Priorisierung,
  • Netzinfrastruktur, Netzanbindung, Einbindung ortsnaher Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Platzbedarf, Anzahl und Verteilung der Ladepunkte.

Voraussetzungen:

  • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes durch externe Berater.
  • Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Ladeinfrastruktur oder vergleichbare relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
  • Im Rahmen der Verwertung der Ergebnisse dürfen Antragsberechtigte keine eigene wirtschaftliche Aktivität planen und keine Leistungen an einem Markt anbieten, zum Beispiel durch den Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Auch eine exklusive Bereitstellung der Ergebnisse an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen muss ausgeschlossen sein. Werden die Ergebnisse des Konzeptes im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung verwendet, müssen diese allen Interessenten zugänglich gemacht werden.
  • Pro Antragsberechtigtem ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.

Förderhöhe


Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
  • maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstsumme von maximal 70.000 Euro.

Kumu­lier­bar­keit


Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:

  • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden.
  • Die Summe aller staatlichen Subventionen, Zuwendungen und zweckbestimmten Einnahmen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen


Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/6gehjf

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.2:

https://link.energy4climate.nrw/rkvcf1

Häufig gestellte Fragen:

https://link.energy4climate.nrw/xtQkvv

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Antragsteller
  • Kommune
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

01.11.2025

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.