Gebäudetechnik

progres.nrw - Emissionsarme Mobilität: 6.3 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Fördergegenstand und -bedingungen


Noch bis zum 6.12.2024 können für Ladepunkte in Kombination mit einer Erneuerbare-Energien-Anlage Förderanträge eingereicht werden.

Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses

Antragsberechtigt sind:

  1. Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  2. Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer
  3. Personengesellschaften
  4. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  5. Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Förderhöhe

LadeinfrastrukturFörderhöhe
nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen (a bis d)
40 Prozent, max.1.000 Euro je Ladepunkt
Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche
Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen (a bis d)
20 Prozent, max. 50.000 Euro
nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
für Beschäftigte (b bis d)
40 Prozent, max.1.000 Euro je Ladepunkt
nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur
für gewerblich genutzte Fahrzeuge (b bis d)
40 Prozent, max. 15.000 Euro je Ladepunkt
nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
im Bereich Carsharing (nur d)
40 Prozent, max. 1.500 Euro je Ladepunkt
nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
für Kommunen (nur e)
1.500 Euro je Ladepunkt (unter 50 kW),
150 Euro je Kilowatt Ladeleistung (ab 50 kW)
öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (unter 50 kW) (b bis d)
20 Prozent, max. 1.500 Euro je Ladepunkt

Bei großen Unternehmen beträgt die Förderhöhe maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

Kumu­lier­bar­keit


Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:

  • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden.
  • Die Summe aller staatlichen Subventionen, Zuwendungen und zweckbestimmten Einnahmen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen


Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen):

https://link.energy4climate.nrw/Hvi8Dd

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen):

https://link.energy4climate.nrw/qTtYWs

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Ladeinfrastruktur für Beschäftigte):

https://link.energy4climate.nrw/0yCRWr

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen):

https://link.energy4climate.nrw/uYMkCA

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge):

https://link.energy4climate.nrw/AMWGJo

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Ladeinfrastruktur im Bereich Carsharing):

https://link.energy4climate.nrw/GZn5Ze

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Ladeinfrastruktur für Kommunen):

https://link.energy4climate.nrw/QRjr8J

Weitere Informationen und Antragsunterlagen (Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur):

https://link.energy4climate.nrw/qvRGB2

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie unter 6.3:

https://link.energy4climate.nrw/UjcHSn

Häufig gestellte Fragen:

https://link.energy4climate.nrw/rHL497

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Ladeinfrastruktur

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

01.12.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.