Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.5.2.1 KlimaGebäude.NRW in Verbindung mit Building Information Modeling

Fördergegenstand und -bedingungen

Seit dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Website der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.


Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • Privatpersonen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten,
  • freiberuflich Tätige,
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen,
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen, sowie
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Förderbedingungen:

Erfüllung des Standards „KlimaGebäude.NRW“ (vgl. Ziffer 6.5.2)

  • Bei Neubauten: wärmebezogene Kohlendioxid-Emissionen von maximal 5 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr sowie ein spezifischer Transmissionswärmeverlust von maximal 0,30 Watt pro Quadratmeter und Kelvin
  • Bei Bestandsgebäuden: wärmebezogenen Kohlendioxid-Emissionen von maximal 10 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr sowie ein spezifischer Transmissionswärmeverlust von maximal 0,38 Watt pro Quadratmeter und Kelvin
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen durch einen Bauvorlageberechtigten sowie einer gesonderten Kohlendioxid-Berechnung
  • Vorlage der Bauzeichnungen im Maßstab 1 zu 100 sowie eines Lageplans des Gebäudes
  • erfolgreiche Luftdichtigkeitsmessung und Nachweis einer gemessenen Luftwechselrate bei 50 Pascal Druckdifferenz (n50-Wert) von höchstens 1,0 pro Stunde
  • Erfüllung der energetischen Anforderungen des GEG an die Gebäude

Implementierung der BIM-Methode in den Planungsprozess (vgl. Ziffer 6.5.1)


Förderhöhe

  • Basisförderung bei Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern: 2.000 EUR je Wohneinheit
  • Basisförderung bei Mehrfamilienhäusern: maximal 1.000 EUR je Wohneinheit
  • zusätzliche Förderung für Mehrausgaben zur Erreichung einer über die Mindestanforderungen hinausgehenden Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen: pro Wohneinheit 300 EUR je Kilogramm zusätzlicher Reduktion
  • für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude: Festlegung des Umfangs der Förderung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die Bewilligungsbehörde

Kumu­lier­bar­keit

Für die Kumulierung einer Förderung aus dieser Richtlinie mit anderen Zuwendungen gilt:
  • Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kumuliert werden. Insbesondere darf für dieselbe Anlage nur ein Antrag entweder über diese Richtlinie oder über den Programmbereich progres.nrw – Emissionsarme Mobilität gestellt werden. Eine doppelte Antragstellung ist unzulässig.
  • Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862) in der jeweils geltenden Fassung, ist nicht zulässig, soweit es sich dabei um dieselbe Maßnahme handelt.
  • Die Kumulierung einer Förderung mit anderen Fördermitteln ist unter Beachtung der entsprechenden Kumulierungshöchstgrenzen und der jeweils relevanten europäischen Beihilfevorschriften ansonsten grundsätzlich möglich. Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme mit Fördermitteln aus den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 20. Mai 2021 für die Programmbereiche Einzelmaßnahmen (BAnz AT vom 7.06.2021 B2), Wohngebäude (BAnz AT vom 7.06.2021 B3) und Nichtwohngebäude (BAnz AT vom 7.06.2021 B4) in der jeweils geltenden Fassung ist bis zu einer maximalen Förderquote von insgesamt 60 Prozent möglich.
  • Die Summe aller staatlichen Subventionen und Zuwendungen darf die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Weitere Infor­ma­tionen

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

https://link.energy4climate.nrw/ZbiLrx

Kontakt:

NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

Förderart
  • Zuschuss
Förderinhalt

Neubau oder Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden in Verbindung mit Building Information Modeling

Antragsteller
  • Gemeinnützige Organisation
  • Kommune
  • Privatperson
  • Unternehmen
Antragstelle

Bezirksregierung Arnsberg

Fördergeber
  • Land NRW
Stand

15.02.2024

NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.