Effizienzgebäude (Neubau und Sanierung)

progres.nrw - Klimaschutztechnik: 6.5.1. KlimaGebäude.NRW innerhalb von „KlimaQuartier.NRW"

Fördergegenstand und -bedingungen

Gefördert werden der Neubau oder die Sanierung von klimagerechten Wohn- und Nichtwohngebäuden mit geringen wärmebezogenen Treibhausgasemissionen und einem hohen baulichen Wärmeschutz.

Förderbedingungen sind unter anderem:

  • Die Förderung ist nur für Gebäude möglich, die sich innerhalb eines ausgezeichneten „KlimaQuartier.NRW“ befinden.
  • Es gelten die energetischen Mindestanforderungen des Standards KlimaGebäude.NRW an niedrige wärmebezogene CO₂-Emissionen und einen hohen baulichen Wärmeschutz. Für Neubauten sind dies maximal 5 kg CO₂/m²a und ein Transmissionswärmeverlust von höchstens 0,30 W/m²K. Bei Bestandsgebäuden liegt die Grenze bei 10 kg CO₂/m²a und 0,38 W/m²K.

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften


    Förderhöhe

    Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

    • maximal 3.500 Euro je Wohneinheit (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus)
    • maximal 2.500 Euro je Wohneinheit (Mehrfamilienhaus)
    • Bonus: 300 Euro je Wohneinheit je Kilogramm zusätzlicher CO2-Einsparung pro Quadratmeter und Jahr bis maximal 1.500 Euro je Wohneinheit

    Weitere Infor­ma­tionen

    Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen: Bezirksregierung Arnsberg

    https://link.energy4climate.nrw/PIMzXS

    Landesprojekt KlimaQuartier.NRW:

    https://link.energy4climate.nrw/UIrRUs

    Kontakt:

    NRW direkt, Tel.: 0211 837-1927

    Förderart
    • Zuschuss
    Förderinhalt

    Neubau oder Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden innerhalb von „KlimaQuartier.NRW"

    Antragsteller
    • Gemeinnützige Organisation
    • Kommune
    • Privatperson
    • Unternehmen
    Antragstelle

    Bezirksregierung Arnsberg

    Fördergeber
    • Land NRW
    Stand

    08.08.2025

    NRW.Energy4Climate übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information.

    Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.